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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,5679
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09 B ER (https://dejure.org/2010,5679)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09 B ER (https://dejure.org/2010,5679)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER (https://dejure.org/2010,5679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - Nichterreichen des Wertes des Beschwerdegegenstandes in der Hauptsache - Vorliegen von Berufungszulassungsgründen - Arbeitslosengeld II - Heizkosten - ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG; § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG; § 22 Abs. 1 SGB II; Art. 19 Abs. 4 GG
    Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei Unzulässigkeit der Berufung in der Hauptsache; Verpflichtung eines Antragsgegners zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen eines Antragstellers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei Unzulässigkeit der Berufung in der Hauptsache; Verpflichtung eines Antragsgegners zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen eines Antragstellers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 701
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    Von diesem Berufungszulassungsgrund geht auch der erstinstanzliche Richter aus, der in einem weiteren Berufungsverfahren der Beteiligten (S 43 AS 137/06) zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die hier streitigen Fragen der Angemessenheit von Heizkosten nicht durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2009 (B 14 AS 36/08 R) geklärt worden sind, weil die Versorgung nicht über Erdgas, Heizöl oder Fernwärme erfolgt.

    c) Da die tatsächlichen Aufwendungen für die Erwärmung der Wohnung des Antragstellers in der Heizperiode in dem hier zu entscheidenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht ermittelbar sind, hält es der Senat für gerechtfertigt, vorläufig den angemessenen Betrag für die Heizkosten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Anlehnung an den vom BSG (Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R -) zur Prüfung der Angemessenheit von tatsächlichen Heizkosten herangezogenen Bundesweiten Heizspiegel zu bestimmen, auch wenn diese Daten sich nur auf durch Öl, Erdgas und Fernwärme beheizte Wohnungen beziehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2009 - L 7 AS 546/09

    Gewährung eines Darlehens zur Tilgung von Stromschulden nach dem Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    Das SG geht offenbar davon aus, dass ein über Art. 1 GG als Existenzminimum gewährleistetes Wohnen nur "ein Dach über den Kopf" bedeutet, nicht aber auch das Wohnen in Räumen mit einer angemessenen Raumtemperatur (so aber die Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 28. Mai 2009 - L 7 AS 546/09 ER -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KR 33/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    c) Noch weniger überzeugend ist der aus gesetzessystematischer Sicht erhobene Einwand, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens könne über das Vorliegen von Berufungszulassungsgründe nur spekuliert werden, weil der Hauptsacheentscheidung neue tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen zugrunde liegen könnten (so z. B. LSG Sachsen-Anhalt vom 24. September 2009 - L 10 KR 33/09 B ER -).
  • LSG Hamburg, 16.01.2009 - L 5 B 1136/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Verfahren im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    b) Der Haupteinwand gegen die hier vertretene Auffassung lautet, der Gesetzgeber habe mit der ab 1. April 2008 in Kraft getretenen Neuregelung der Beschwerdemöglichkeiten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Entlastung der LSG beitragen wollen; dieses Ziel würde aber verfehlt, wenn das Beschwerdegericht die Berufungszulassungsgründe überprüfen müsste (so z. B. LSG Hamburg vom 16. Januar 2009 - L 5 B 1136/08 ER AS -).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09; Pressemitteilung Nr. 5/10) wird dieser Begründung endgültig der Boden entzogen, zudem das SG dem Antragsteller nicht offenbart hat, wie er nach Durchführung des Hauptsacheverfahrens die ihm täglich für sechs Monate vorenthaltenen 10 % an Essen und Trinken existenzsichernd nachholen soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    Bei der Prüfung des Beschwerdeausschlusses gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG sind nach Gesetzeswortlaut, systematischem Normzusammenhang sowie Sinn und Zweck dieser Regelung nicht nur der Wert des Beschwerdegegenstandes bzw. der zeitliche Umfang der streitigen Leistungen (§ 144 Abs. 1 SGG) maßgebend, sondern es sind auch die Zulassungsgründe des § 144 Abs. 2 SGG heranzuziehen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Oktober 2008 - L 6 AS 458/08 ER -).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09
    Im Hauptsacheverfahren wird das SG prüfen müssen, ob unabhängig von einer Angemessenheitsgrenze evtl. höhere tatsächliche Kosten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II zu übernehmen sind (vgl. BSG vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2013 - L 7 AS 332/13

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Unzulässigkeit einer Minderung in Höhe von 60

    Entgegen der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur (vgl: Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 10. Auflage § 172 Rdn. 6g) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER -, NZS 2010, 701) davon aus, dass die Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch dann statthaft ist, wenn bei einer zulassungsbedürftigen Berufung diese gemäß § 144 Abs. 2 SGG zuzulassen wäre.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Schließlich verletzt im Bereich der Existenzsicherung jede oberhalb einer etwaigen Bagatellgrenze liegende Bedarfsunterdeckung den Kernbereich des nach Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a., BVerfGE 125, 175, Rn 133 ff; vgl. zur Diskussion um eine sog. "Bagatellgrenze" in SGB II-Verfahren etwa: BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 18; Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 35/12 R -, SozR 4-1500 § 54 Nr. 28; LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. März 2009 und 22. April 2013 - L 5 B 121/08 AS ER und L 5 AS 341/13 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 7 AS 484/16

    SGB-II-Leistungen; Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft; Objektive

    Aus diesem Grunde geht der Senat regelmäßig davon aus, dass insoweit in der Regel ein Anordnungsgrund besteht, ohne dass eine ausführliche Glaubhaftmachung erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER -, juris Rn. 23) .
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