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   LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07   

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https://dejure.org/2007,25062
LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07 (https://dejure.org/2007,25062)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.08.2007 - L 7 AS 180/07 (https://dejure.org/2007,25062)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. August 2007 - L 7 AS 180/07 (https://dejure.org/2007,25062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II im Falle einer Anrechnung von den nach § 11 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorgesehenen Pauschalbetrag übersteigenden Fahrtkosten; Vereinbarkeit des nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II vorgesehenen Pauschalbetrages mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Abzustellen ist vielmehr darauf, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt (BVerfGE 90, 226, 239).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, wenn die gesetzliche Regelung also als willkürlich bezeichnet werden muss (so grundlegend BVerfGE 1, 14, 52).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19

    Kein Nachweis höherer Belastungen bei der Einkommenserzielung im Rahmen des

    So wäre eine konkrete Berechnung von Aufwendungen und die Prüfung des Nachweises derselben im Hinblick auf die möglichen Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, der eine Pauschalierung im Hinblick auf das sozialpolitische Ermessen rechtfertigt (vgl dazu auch BayLSG, Urteil vom 10.08.2007 - L 7 AS 180/07 - juris; kritisch dagegen: Geiger, Die Neuregelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung im SGB II, info also 2011, 106; ders in LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 11b Rn 32).
  • SG Neubrandenburg, 11.10.2012 - S 11 AS 1602/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung einer Fahrtkostenerstattung

    Denn diese Regelung könnte sicherstellen, dass die Verwaltung arbeitsfähig bleibt und nicht in einer unbeherrschbaren Vielzahl von Fällen mit unverhältnismäßig großem Aufwand jeweils die tatsächlich entstandenen berufsbedingten Kosten feststellen muss (vgl. auch zur weiteren Begründung das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.08.2007, Az.: L 7 AS 180/07).
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