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LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz Möglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts durch die Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen; Berechnung des zu berücksichtigenden Vermögens bei einem Antrag auf Sozialleistungen; Berücksichtigung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 28.06.2006 - S 50 AS 74/06
- LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - L 18 B 183/06
Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II in angemessener Höhe; Fehlen eines …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06
Der Hilfebedürftige hätte es in der Hand, durch entsprechende Vereinbarungen mit seinem Darlehensgläubiger die Schuldentilgung so zu bestimmen, dass er auf Kosten des Steuerzahlers Vermögen bildet (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2006 - L 18 B 183/06 AS ER). - LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 8/05
Bewilligung von Arbeitslosengeld auf Grund von Hilfsbedürftigkeit; Begriff der …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06
Die Klägerin war im streitgegenständlichen Zeitraum in der Lage, ihren Lebensunterhalt durch die Verwertung ihres zu berücksichtigenden Vermögens selbst zu sichern, § 12 Abs. 1 SGB II. Maßgeblich für die Berechnung des zu berücksichtigenden Vermögens ist der Verkehrswert zur Zeit der Antragstellung bzw. des späteren Erwerbs (§ 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II), wobei der erzielbare Gegenwert aus einer Veräußerung bereits ab Antragstellung anzurechnen ist (Urteil des Senats vom 17.02.2006 - L 7 AS 8/05). - BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06
Zu den bis zum 31.12.2004 anzuwendenden Regelungen zur Arbeitslosenhilfe hat das BSG entschieden (BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7), dass der Einsatz von Vermögen zur Schuldentilgung im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich nicht zum Vorteil des Hilfebedürftigen berücksichtigt werden darf.
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verkauf einer im …
Zwar könnten Schulden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie aus rechtlichen oder zwingenden Gründen aus dem Erlös vor der Deckung des Bedarfs getilgt werden müssten, zum Beispiel die Tilgung einer Hypothek aus dem Verkaufserlös eines Grundstücks (LSG Bayern, Urteil vom 15. März 2007, L 7 AS 220/06).