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   LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER   

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https://dejure.org/2005,10056
LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER (https://dejure.org/2005,10056)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER (https://dejure.org/2005,10056)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - L 7 AS 261/05 ER (https://dejure.org/2005,10056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Ausübung eines Umgangsrechtes; Nachweis eines unabweisbaren Bedarfs als Voraussetzung für die Abweichung von sozialrechtlichen Regelsätzen; Zulässigkeit der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05
    Das Umgangsrecht wurzelt ebenso wie das Sorgerecht des anderen Elternteils im natürlichen Elternrecht (vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes (GG)) und der damit verbundenen Elternverantwortung, die auch auf Seiten des nicht sorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich fortbesteht (BVerfGE 64, 180, 188), das heißt das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG (BVerfG NJW 1995, 1342, 1343).

    Eine andere Beurteilung ist dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine solche freie Vereinbarung der Eltern hinsichtlich des Umfangs des Umgangsrechts missbräuchlich dazu genutzt werden soll, dass der nicht hilfebedürftige sorgeberechtigte Elternteil seine Unterhaltspflicht teilweise auf den Hilfeträger verschiebt (BVerfG NJW 1995, 1342, 1343).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05
    Das Umgangsrecht wurzelt ebenso wie das Sorgerecht des anderen Elternteils im natürlichen Elternrecht (vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes (GG)) und der damit verbundenen Elternverantwortung, die auch auf Seiten des nicht sorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich fortbesteht (BVerfGE 64, 180, 188), das heißt das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG (BVerfG NJW 1995, 1342, 1343).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05
    Daran fehlt es bei dem aus der Ausübung des Umgangsrechts entstehenden Bedarf; denn dieser Bedarf besteht nicht bei vielen Hilfeempfängern oder Bedarfsgemeinschaften gleichermaßen, sondern nur bei nicht sorgeberechtigten, von ihren Kindern getrennt lebenden Elternteilen (vgl. BVerwG, aaO.) Die Kosten für einen derartigen Sonderbedarf sind dementsprechend auch bei der Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II offensichtlich nicht erfasst (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen - Bremen vom 28. April 2005, Az: L 8 AS 57/05 ER).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05
    Denn durch die Berücksichtigung einer einverständlichen Regelung zwischen den geschiedenen Eltern über den Umfang des Umgangsrechts durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil tragen die Sozialhilfebehörden bzw. die für das ALG II zuständigen Behörden und die Gerichte dem Umstand Rechnung, dass sich aus der fortbestehenden Verantwortung gegenüber den Kindern die Pflicht der geschiedenen Eltern ergibt, die regelmäßig mit der Scheidung für die Entwicklung der Kinder verbundene Schädigung nach Möglichkeit zu mildern und eine vernünftige, den Interessen entsprechende Lösung für die Pflege und Erziehung sowie die weiteren persönlichen Beziehungen zu den nunmehr getrennt lebenden Eltern zu finden (vgl. BVerfGE 31, 194, 205).
  • SG Stuttgart, 22.09.2005 - S 17 AS 5846/05

    Arbeitslosengeld II - Übernahme von Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Denn die durch § 20 SGB II gewährten Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen grundsätzlich nur zur Deckung des ohne die Besonderheit des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehenden Bedarfs (vgl. LSG Thüringen B. v. 15.06.2005, Az. L 7 AS 261/05 ER; BVerwGE 87, 212,216).

    Diese Lücke kann entgegen dem Vorbringen des Antragstellers nicht durch eine entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 SGB II auf solche Leistungen, die nicht unmittelbar von § 20 Abs. 1 SGB II erfasst sind, geschlossen werden (vgl. SG Schleswig B. v. 09.03.2005, Az. S 2 AS 52/05 ER; a.A. LSG Thüringen B. v. 15.06.2005, Az.: L 7 AS 261/05 ER).

    Unabweisbar ist ein Bedarf, wenn er in zeitlicher Hinsicht nicht aufgeschoben werden und inhaltlich nicht auf anderweitige Weise gedeckt werden kann (LSG Thüringen Beschluss vom 15.06.2005, AZ.: L 7 AS 261/05 ER).

    Weiter war nach dem Grundsatz, dass die Kosten für das Umgangsrecht nicht für die Vergangenheit gewährt werden können (vgl. LSG Thüringen Beschluss vom 15.06.2005, AZ.: L 7 AS 261/05 ER), die vorläufige Kostenübernahme nur für die Monate Oktober und November 2005 anzuordnen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    ff) Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, der hier streitigen Bedarfslage könne im Rahmen einer Anwendung des § 23 SGB II durch eine Darlehensgewährung Rechnung getragen werden (vgl. Schellhorn, Familie und Recht, 2007, S. 193 f [S. 194]; SG Dresden, Beschluss vom 20.05.2006 - S 23 AS 768/06 ER; LSG Bayern, Beschluss v. 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER; LSG Thüringen, Beschluss v. 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER; LSG Niedersachsen, Beschluss v. 28.04.2005 - L 8 AS 57/05 ER), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • VG Bremen, 10.03.2006 - S3 K 379/05

    SGB II-Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Umgangsrechten zu bei dem

    LSG, Beschl. v. 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 - für Ergänzungsleistungen nach § 73 SGB XII: SG Hannover: Beschl. v. 07.02.2005 - S 52 SO 37/05 ER; die Anspruchsgrundlage offen lassend: Hess. LSG, Beschl. v. 23.09.2005 - L 7 B 132/05 AS - SG Duisburg, Beschl. v. 11.07.2005 - S 27 AS 233/05 ER -).

    Der hiernach im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht des Klägers zu seinen Kindern in Höhe von 45, 50 Euro anzuerkennende jeden Monat zusätzlich anfallende Bedarf liegt seiner Höhe nach nicht unerheblich über dem durchschnittlichen mit dem Regelsatz gedeckten Bedarf und ist auch unabweisbar, d.h. er kann nicht zeitnah auf andere Weise gedeckt werden (vgl. LSG Thüringen, Beschl. v. 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER -).

  • SG Duisburg, 20.03.2006 - S 2 (27) AS 97/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Unabweisbar ist ein Bedarf, wenn er in zeitlicher Hinsicht nicht aufgeschoben werden und inhaltlich nicht auf anderweitige Weise gedeckt werden kann (LSG Thüringen, Beschluss vom 15.06.2005, Az.: L 7 AS 261/05 ER).
  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

    Die bisherige Rechtsprechung zeigt, dass in diesem Zusammenhang insbesondere Aufwendungen getrennt lebender Elternteile zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Kindern in Betracht kommen (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 20. Juni 2005, S 63 AS 3829/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005, L 8 AS 57/05 ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Juni 2005, L 7 AS 261/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 7 AS 363/05

    Kostenerstattung für die Ausübung des Umgangsrechts mit dem Kind; Mehrbedarf auf

    Ob allein aus dem Vergleich zu den früheren Regelungen des BSHG und zum nunmehr geltenden § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke und damit in erweiternder Auslegung eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 1 SGB II geboten ist, erscheint demgegenüber zweifelhaft (so Thüringer LSG, Beschluss vom 15.Juni 2005 - L 7 AS 261/05 ER - info also 2005, 222), weil der Gesetzgeber bewusst die Regelsätze des SGB II gegenüber dem früher geltenden BSHG um ca. 16 v. H. angehoben hat, um Ansparungen für besondere Bedarfe zu ermöglichen und den in der Vergangenheit häufig gegebenen Streit um die Gewährung einmaliger Leistungen zu vermeiden.
  • SG Dortmund, 23.08.2007 - S 22 AS 17/06

    Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für den Besuch eines Kindes zur Wahrnehmung

    Geht es aber, wie vorliegend bei der Ausübung des Umgangsrechts, um einen Bedarf, der unter der Geltung des BSHG einhellig der Sicherung des Lebensunterhalts zugeordnet wurde und auch nach Inkrafttreten von SGB II und XII - jedenfalls bis zur Entscheidung des BSG vom 7.11.2006 - von einem erheblichen Teil der Rechtsprechung (vgl. z.B. Thüringer LSG, Beschluss vom 15.6.2005, Az.: L 7 AS 261/05 ER; SG Stuttgart, Beschluss vom 22.9.2005, Az.: S 17 AS 5846/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 5.11.2005, Az.: S 23 AS 982/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.3.2006, Az.; L 7 AS 363/05 ER, und vom 28.4.2005, Az.: L 8 AS 57/07; Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 10.3.2006, Az.: S 3 K 379/05) und Literatur (vgl. O"’ Sullivan, Die Sozialgerichtsbarkeit, .
  • SG Gotha, 19.11.2008 - S 14 SO 1833/08

    Übernahme von Umgangskosten bzgl. einer bei ihrer Mutter lebenden Tochter;

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG waren die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten als atypischer, nicht bei allen Haushaltsvorständen bzw. Alleinstehenden gleichermaßen bestehender Bedarf zu werten, für welchen - nach den Umständen des Einzelfalls - einmalige Leistungen nach § 21 Abs. 1 BSHG oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG in Betracht kamen (vgl. auch ThürLSG, Beschluss vom 15.06.2005, - L 7 AS 261/05 ER. In der Rechtsprechung ist mittlerweile auch geklärt, dass die anfallenden notwendigen Kosten eines Hilfeempfängers für den Besuch seiner Kinder auch unter der Geltung des SGB XII nicht bereits typischerweise durch den Regelsatz (§ 28 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) abgedeckt sind.
  • SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05

    Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen

    Die Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts unterfallen thematisch und strukturell am nahesten den "Beziehungen zur Umwelt" und damit den persönlichen sozialen Außenkontakten der Hilfebedürftigen (ebenso ausdrücklich: SG Münster, Beschluss vom 22.03.2005, Az: S 12 AS 18/05 ER; Kalhorn in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 20, Rn. 16; Lang in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 20, Rn. 60; Behrend in: JURIS-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 23, Rn. 29.1; zur parallelen Vorschrift des § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB XII so auch ausdrücklich: SG Reutlingen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 3 SO 780/05 ER; zur früher parallelen Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG so auch ausdrücklich: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.03.1990, Az: 24 A 2758/86; zwar von § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfasst, allerdings nicht konkret zugeordnet bspw.: LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 28.04.2005, Az: L 8 AS 57/05 ER; SG Speyer, Beschluss vom 23.08.2005, Az: S 10 ER 178/05 AS; SG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2005, Az: S 2 AS 52/05 ER; anderer Ansicht [also nicht von den Regelleistungen nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst, so dass § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II lediglich analog anzuwenden sei]: Thüringer LSG, Beschluss vom 15.06.2005, Az: L 7 AS 261/05 ER).
  • SG Dortmund, 24.07.2006 - S 32 (5,38) AS 89/05

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Regelsatzfestsetzungen der zu gewährenden

    Die bisherige Rechtsprechung zeigt, dass in diesem Zusammenhang insbesondere Aufwendungen getrennt lebender Elternteile zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Kindern in Betracht kommen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.04.2005, L 8 AS 57/05 ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15.06.2005, L 7 AS 261/05 ER).
  • SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Abschaffung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2006 - L 1 B 35/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - L 25 B 238/06

    Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts als unabweisbarer Bedarf nach § 23

  • SG Dresden, 20.05.2006 - S 23 AS 768/06

    Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechtes eines nicht

  • LSG Hamburg, 17.05.2006 - L 5 B 45/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die

  • SG Düsseldorf, 07.12.2005 - S 29 (35) AS 223/05

    Gewährung von Leistungen für die Wahrnehmung des elterlichen Umgangsrechts

  • LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05

    Übernahme von Fahrtkosten aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den Träger

  • SG Oldenburg, 27.12.2005 - S 47 AS 986/05
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