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   LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19   

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https://dejure.org/2021,41646
LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19 (https://dejure.org/2021,41646)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19 (https://dejure.org/2021,41646)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2021 - L 7 AS 3146/19 (https://dejure.org/2021,41646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 4 S 1 SGB 2 vom 26.07.2016, § 21 Abs 4 S 2 SGB 2, § 23 Abs 3 S 1 BSHG, § 23 Abs 3 S 2 BSHG, § 40 Abs 1 S 1 Nr 3 BSHG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Teilnahme an einer strukturierten Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs. 4
    Der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II setzt die Leistungserbringung im Rahmen einer 'Maßnahme' voraus, die innerhalb eines organisatorischen Rahmens erbracht werden muss. Nich ausreichend hierfür sind reine Vermittlungs- und Beratungsleistungen.

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 4
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für erwerbstätige behinderte Menschen Anforderungen an den organisatorischen Mindestrahmen einer Eingliederungsmaßnahme im Sinne von § 21 Abs. 4 SGB II - hier ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Die Formulierung des Satzes 2 weist dementsprechend aus, dass sich die Leistungserbringung innerhalb eines organisatorischen Rahmens vollziehen muss, der eine Bezeichnung als "Maßnahme" rechtfertigt (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9, juris Rdnr. 18).

    Diese enge Anlehnung der Sätze an die Ausbildungsbeihilfe belegt, dass der Mehrbedarf an strukturierte Maßnahmen geknüpft war, die über bloße Kontaktaufnahmen mit Beratung hinausgehen mussten und jedenfalls vom Grundsatz her geeignet waren, einen zusätzlichen Bedarf hervorzurufen (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9, juris Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 4. April 2011 - B 4 AS 3/10 R - juris Rdnr. 19ff.).

    Hierdurch wird die Zuerkennung des Mehrbedarfs wegen der Teilnahme an einer Maßnahme aber nicht gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9, juris Rdnr. 20f.).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Der Streit um einen Anspruch auf eine Leistung nach § 21 SGB II stellt keinen eigenständigen und von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abtrennbaren Streitgegenstand dar (st.Rspr., siehe nur BSG Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11).

    Diese enge Anlehnung der Sätze an die Ausbildungsbeihilfe belegt, dass der Mehrbedarf an strukturierte Maßnahmen geknüpft war, die über bloße Kontaktaufnahmen mit Beratung hinausgehen mussten und jedenfalls vom Grundsatz her geeignet waren, einen zusätzlichen Bedarf hervorzurufen (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9, juris Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 4. April 2011 - B 4 AS 3/10 R - juris Rdnr. 19ff.).

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Mit den (Weiterbewilligungs-)Anträgen des Klägers sind zugleich alle Leistungen als beantragt im Sinne des § 37 SGB II anzusehen, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen; dazu zählen auch die Leistungen für einen Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 4 SGB II (st.Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Mit den (Weiterbewilligungs-)Anträgen des Klägers sind zugleich alle Leistungen als beantragt im Sinne des § 37 SGB II anzusehen, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen; dazu zählen auch die Leistungen für einen Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 4 SGB II (st.Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Sein Überprüfungsbegehren verfolgt der Kläger zulässigerweise im Wege der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach §§ 54 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4, 56 SGG (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 4/12 R - juris Rdnr. 9).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 215/14

    Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Laut einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 26. Februar 2015 - L 7 AS 215/14 - werde ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II nur gewährt, wenn mindestens eine zweimalige Vorsprache pro Monat beim Integrationsfachdienst stattgefunden habe.
  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 27/16 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Ausreichend für die Erfüllung des Merkmals "erbracht werden" ist vielmehr, dass eine in der Regelung bezeichnete Eingliederungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt wird, unabhängig davon, wer Träger der Teilhabeleistung ist (BSG, Urteil vom 5. Juli 2017 - B 14 AS 27/16 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 27, juris Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Schon aufgrund dieser geringen Zahl an persönlichen Kontakten und deren fehlender Regelmäßigkeit ist nicht erkennbar, dass eine von vornherein strukturierte Maßnahme, etwa durch bestimmte, aufeinander aufbauende Inhalte und Themen, verfolgt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R - juris Rdnr. 22).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Vielmehr ist der Antragsteller bereits im Vorfeld so zu stellen, als wäre er erwerbsfähig (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - juris Rdnr. 20).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 AS 3146/19
    Der Kläger hat jedoch im streitigen Zeitraum nicht an einer regelförmigen besonderen Maßnahme teilgenommen, die grundsätzlich geeignet ist, einen Mehrbedarf beim Betroffenen auszulösen (zu dieser Voraussetzung BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 19/07 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, juris Rdnr. 22) .
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.12.2022 - L 5 AS 549/22

    Arbeitslosengeld II bzw Bürgergeld - Mehrbedarf für erwerbsfähige

    Das BSG geht aufgrund der Entwicklung der gesetzlichen Regelung davon aus, dass der Mehrbedarf durch den Gesetzgeber an strukturierte Maßnahmen geknüpft worden ist, die über bloße Kontaktaufnahmen mit Beratung hinausgehen müssen und jedenfalls vom Grundsatz her geeignet sind, einen zusätzlichen Bedarf hervorzurufen (BSG, Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 59/09 R, juris, Rn. 19; Urteil vom 4. April 2011, B 4 AS 3/10 R, juris, Rn. 19ff.; so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021, L 7 AS 3146/19, juris, Rn. 42ff.).

    Durch die Weitergewährung des Mehrbedarfs für eine Übergangszeit soll im Nachgang zur vorhergehenden Maßnahme die während dieser gewährte finanzielle Unterstützung noch eine Zeit lang fortwirken, um das mit der Maßnahme angestrebte Ziel sicherzustellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021, L 7 AS 3146/19, juris, Rn. 47; Knickrehm in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 21, Rn. 52).

  • SG München, 06.12.2023 - S 32 AS 1231/23

    Antragsgegner, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Arbeitnehmereigenschaft, SGB

    Zwar gelten mit den (Weiterbewilligungs-)Anträgen des Antragsstellers zugleich alle Leistungen als beantragt im Sinne des § 37 SGB, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen; dazu zählen auch die Leistungen für einen Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 4 SGB II (BSG, Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R; BSG, Urteil vom 23. März 2010, B 14 AS 6/09 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021, L 7 AS 3146/19).
  • LSG Hessen, 12.11.2021 - L 6 AS 123/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Durch die Weitergewährung des Mehrbedarfs für eine Übergangszeit soll im Nachgang zur vorgehenden Maßnahme die während dieser gewährte finanzielle Unterstützung noch eine Zeit lang fortwirken, um das mit der Maßnahme angestrebte Ziel sicherzustellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021 - L 7 AS 3146/19 -, juris, Rn. 47; S. Knickrehm, in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 21 Rn. 52).
  • SG Magdeburg, 27.09.2022 - S 30 AS 502/22

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 4 SGB 2 für

    Durch die Weitergewährung des Mehrbedarfs für eine Übergangszeit soll im Nachgang zur vorgehenden Maßnahme die während dieser gewährte finanzielle Unterstützung noch eine Zeit lang fortwirken, um das mit der Maßnahme angestrebte Ziel sicherzustellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2021, Az: L 7 AS 3146/19; S. Knickrehm in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 21 Rn. 52).
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