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   LSG Hessen, 22.08.2005 - L 7 AS 32/05 ER   

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https://dejure.org/2005,2787
LSG Hessen, 22.08.2005 - L 7 AS 32/05 ER (https://dejure.org/2005,2787)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.08.2005 - L 7 AS 32/05 ER (https://dejure.org/2005,2787)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. August 2005 - L 7 AS 32/05 ER (https://dejure.org/2005,2787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 52 SGB 2, § 56 SGB 2, §§ 56 ff SGB 2, § 35 SGB 1
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Mitwirkungspflicht - Datenschutz - Unterkunftskosten - Angemessenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur zeitweisen Tragung der Unterkunftskosten auch bei Unangemessenheit der Kosten bis zur Zumutbarkeit der Kostensenkung durch einen Wohnungswechsel des Hilfebedürftigen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Grenzen gesetzt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Grenzen gesetzt

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2005 - L 7 AS 32/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2005 - L 7 AS 32/05
    Das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes, Art. 2 Abs. 1 GG, und der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung lässt Einschränkungen nur im überwiegenden allgemeinen Interesse zu, die zudem einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage bedürfen und dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen müssen (Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 15. Dezember 1983 BVerfGE 65, 1 ff.).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Lägen keine konkreten Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente gegen den Leistungsempfänger vor, so bestünde auch keine Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen (Hinweis auf Hessisches LSG, Beschluss vom 22. August 2005 - L 7 AS 32/05 ER).

    Der Senat tritt insofern nicht dem Hessischen LSG (Beschluss vom 22. August 2005 - L 7 AS 32/05 ER) bei, das entschieden hat, dass dem Arbeitsuchenden nur dann die Vorlage von Kontoauszügen obliege, wenn ein konkreter Verdacht bestehe, der Arbeitsuchende habe falsche Angaben gemacht bzw verschweige Einnahmen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2007 - L 6 AS 378/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Versagung der Leistungen wegen

    Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für nicht wahrheitsgemäße Angaben von Hilfesuchenden ist das Verlangen, Einsicht in die Kontoauszüge des zurückliegenden Jahres zu nehmen, eine durch § 60 SGB I nicht gedeckte Ermittlungstätigkeit (so auch Hess LSG Beschluss vom 22. August 2005 - L 7 AS 32/05 ER).
  • SG Reutlingen, 09.01.2007 - S 2 AS 1073/06

    Nachweis der Hilfebedürftigkeit beim Anspruch auf Grundsicherung für

    Die Vorlage der Beweisurkunden ist im vorliegenden Kontext erforderlich und geeignet, um die Hilfebedürftigkeit der Klägerin im Sinne des § 9 SGB II festzustellen zu können, die Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeit ist (SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: S 34 AS 274/06 ER; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99; VG Hannover, Urteil vom 28.01.2004, Az.: 9 A 645/02; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER).

    b) Die Pflicht zur Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge - die im übrigen auch schon früher im Recht der Sozialhilfe angenommen wurde (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99; VG Hannover, Urteil vom 28.01.2004, Az.: 9 A 645/02) - ist nicht davon abhängig, dass ein konkreter Verdacht besteht, dass der Betroffene falsche Angaben gemacht habe (SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: S 34 AS 274/06 ER; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER; SG Detmold, Beschluss vom 07.09.2006, Az.: S 21 AS 133/06 ER; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2006, Az.: L 9 B 48/06 AS ER).

    d) Aus den vorgenannten Gründen steht der Pflicht zur Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge auch nicht der Schutz der Sozialdaten aus §§ 35 SGB 1, 67 ff. SGB X entgegen; es handelt sich nämlich um leistungserhebliche Beweismittel, die im Sinne des § 67a SGB X zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Sozialverwaltung erforderlich sind (SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: S 34 AS 274/06 ER; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER).

    § 60 SGB I und § 67a SGB X sind als Befugnisnormen auch ausreichend bestimmt, um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Grundlage für die Vorlagepflicht zu bilden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10.11.1993, Az.: 25 A 1237/92; VG Hannover, Urteil vom 28.01.2004, Az.: 9 A 645/02; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER; SG Detmold, Beschluss vom 07.09.2006, Az.: S 21 AS 133/06 ER).

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