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   LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14 ER   

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https://dejure.org/2014,9977
LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14 ER (https://dejure.org/2014,9977)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.04.2014 - L 7 AS 337/14 ER (https://dejure.org/2014,9977)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. April 2014 - L 7 AS 337/14 ER (https://dejure.org/2014,9977)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 551
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14
    Im Rahmen des nach herrschender Meinung (BSG Beschluss vom 08.12.2009 Az.: B 8 SO 1/17/09 R; BSG Beschluss vom 05.09.2011, Az.: B 3 KR 47/01 R; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10 Aufl. 2012, § 199 Rz 8 mwN) auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der leistungspflichtigen Behörde ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.

    Denn der Ast hat nicht dargetan, welcher Nachteil ihm - über das ohnehin stets bestehende Fiskalinteresse hinaus - drohen würde (vgl insoweit auch BSG Beschluss vom 08.12.2009 Az.: B 8 SO 1/17/09 R Rz 11), also ob der Ag - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG Beschluss vom 05.09.2010, Az.: B 3 KR 47/01 R).

  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 11 AS 95/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung durch einstweilige

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14
    Im Bereich des SGB II kann daher ein Antrag nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben und ist regelmäßig aussichtslos (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10 Aufl. 2012, § 199 Rz 8 mwN; BayLSG Beschluss vom 29.06.2006, Az.: L 11 AS 95/06 ER); wegen der vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Eilverfahren bei der Bewilligung von existenzsicheren Leistungen vorgegebenen Folgenabwägung tritt das vom Ag angeführte Gebot der sparsam und effektiven Verwendung öffentlicher Steuermittel regelmäßig in den Hintergrund.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14
    Zum anderen hat im Bereich existenzsichernder Leistungen ein Antrag nach § 199 Ab 2 SGG schon deshalb kaum Aussicht auf Erfolg, weil den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht bzgl Eilverfahren für existenzsichere Leistungen (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05) hier ein besonderes Gewicht beikommt und Nachteile, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen, regelmäßig nicht die Nachteile überwiegen, die einem Ast bei Versorgung einer existenzsicheren Leistung entstünden (so ausdrücklich BSG Beschluss vom 08.12.2009 Az.: B 8 SO 1/17/09 R sogar für die Nachzahlung von Leistungen für die Vergangenheit).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2014 - L 7 AS 337/14
    Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man in § 199 Abs. 2 SGG keine Ermessensentscheidung sieht, sondern das dort bezeichnete "Kann" als "Kompetenz-Kann" versteht und unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) mit § 719 Abs. 2 ZPO darauf abstellt, ob die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubiger entgegensteht (so BSG Beschluss vom 06.08.1999 SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15

    Eilverfahren bei existenzsichernden Leistungen

    Im Rahmen des nach herrschender Meinung auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der leistungspflichtigen Behörde (vgl. dazu etwa BayLSG Beschluss vom 28.04.2014, L 7 AS 337/14 ER) ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, hängt davon ab, ob die Erfolgsaussicht in der Beschwerde offensichtlich fehlt oder offensichtlich besteht (vgl. BayLSG Beschluss vom 28.04.2014, L 7 AS 337/14 E Rz. 13).

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