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   LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER   

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LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER (https://dejure.org/2012,26502)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER (https://dejure.org/2012,26502)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - L 7 AS 404/12 B ER (https://dejure.org/2012,26502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Ein Anordnungsgrund für die Übernahme von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II im Eilverfahren besteht nicht allein deswegen, weil das Jobcenter nur einen Teil der Unterkunftskosten übernimmt. Eine Kündigung wegen Mietrückstands durch den Vermieter kann einen Anordnungsgrund ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Die Frist beginnt bereits dann zu laufen, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte erkennen musste, dass die tatsächlichen Kosten zu hoch und sie daher zu senken sind (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Das ist dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen könnten, die nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht mehr beseitigt werden könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, z. B. BVerfGE 79, 69; 46, 166).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Das ist dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen könnten, die nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht mehr beseitigt werden könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, z. B. BVerfGE 79, 69; 46, 166).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Ist dies nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu entscheiden (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.05.2005, NVwZ 2005, 924 und vom 22.11.2002, NJW 2003, 1236).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Darlehen wegen Mietschulden

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Sein Interesse an einem Verbleib in der Wohnung ist daher grundsätzlich nicht schützenswert (Vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2011, L 12 AS 4216/11 ER-B).
  • LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 356/10

    Absenkung von Arbeitslosengeld II - Mietschuldenübernahme - kein einstweiliger

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Im Hinblick auf die zur Sicherung der Unterkunft nach Erhebung einer Räumungsklage in § 22 Absatz 7 - 9 SGB II enthaltenen Regelungen, ist die Eilbedürftigkeit in Verfahren wegen Unterkunftskosten regelmäßig frühestens dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung erklärt hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.08.2010, L 8 AS 356/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2007, L 32 B 1558/07; weitergehend noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.02.2012, L 11 AS 932/11 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010, L 5 AS 2025/10 B ER, die eine Eilbedürftigkeit erst annehmen, wenn bereits die Räumungsklage erhoben wurde).
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 932/11

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Im Hinblick auf die zur Sicherung der Unterkunft nach Erhebung einer Räumungsklage in § 22 Absatz 7 - 9 SGB II enthaltenen Regelungen, ist die Eilbedürftigkeit in Verfahren wegen Unterkunftskosten regelmäßig frühestens dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung erklärt hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.08.2010, L 8 AS 356/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2007, L 32 B 1558/07; weitergehend noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.02.2012, L 11 AS 932/11 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010, L 5 AS 2025/10 B ER, die eine Eilbedürftigkeit erst annehmen, wenn bereits die Räumungsklage erhoben wurde).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - L 32 B 1558/07

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - Ehegatte - Wirksamkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Im Hinblick auf die zur Sicherung der Unterkunft nach Erhebung einer Räumungsklage in § 22 Absatz 7 - 9 SGB II enthaltenen Regelungen, ist die Eilbedürftigkeit in Verfahren wegen Unterkunftskosten regelmäßig frühestens dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung erklärt hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.08.2010, L 8 AS 356/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2007, L 32 B 1558/07; weitergehend noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.02.2012, L 11 AS 932/11 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010, L 5 AS 2025/10 B ER, die eine Eilbedürftigkeit erst annehmen, wenn bereits die Räumungsklage erhoben wurde).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Ablehnung von Leistungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Im Hinblick auf die zur Sicherung der Unterkunft nach Erhebung einer Räumungsklage in § 22 Absatz 7 - 9 SGB II enthaltenen Regelungen, ist die Eilbedürftigkeit in Verfahren wegen Unterkunftskosten regelmäßig frühestens dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung erklärt hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.08.2010, L 8 AS 356/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2007, L 32 B 1558/07; weitergehend noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.02.2012, L 11 AS 932/11 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010, L 5 AS 2025/10 B ER, die eine Eilbedürftigkeit erst annehmen, wenn bereits die Räumungsklage erhoben wurde).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - L 14 AS 205/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
    Der Senat teilt nicht die in den vom Antragsteller zitierten Gerichtsentscheidungen vertretene Rechtsauffassung, wonach ein Anordnungsgrund stets dann anzunehmen ist, wenn der Hilfebedürftige nicht die vollen Unterkunftskosten erhält (SG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2011) bzw. er den Differenzbetrag nicht aus seinem Vermögen oder anderweitigem Einkommen bestreiten kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2011, L 14 AS 205/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16

    Eheähnliche Gemeinschaft - SGB II-Leistungen

    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16

    Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum

    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • LSG Bayern, 24.07.2017 - L 7 AS 462/17

    Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft

    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • SG Berlin, 05.01.2015 - S 205 AS 27758/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Eilbedürftigkeit -

    Teilweise wird gefordert, dass eine Räumungsklage anhängig sein muss (z. B. LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.09.2013 - L 2 AS 1541/13 B ER), teilweise wird für die Begründung des Eilbedarfs die Erklärung der Kündigung des Mietverhältnisses für notwendig erachtet (z.B. Bayerisches LSG, B. v. 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER, Rn. 17, juris, mwN), teilweise wird darauf abgestellt, ob ein Mietrückstand entsteht, der zur Kündigung berechtigt würde, es sei denn, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses nicht ausspricht oder Räumungsklage unterlässt (OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 16.05.2000- 16 B 308/00; SG Gießen, B. v. 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER).
  • BSG, 19.03.2012 - B 14 AS 28/12 S
    Der Antrag des Antragstellers, ihm für die Beschwerde gegen die Schreiben des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Februar 2012 - L 7 AS 404/12 ER-B - und vom 9. Februar 2012 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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