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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER   

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https://dejure.org/2006,4463
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER (https://dejure.org/2006,4463)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER (https://dejure.org/2006,4463)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - L 7 AS 443/05 ER (https://dejure.org/2006,4463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst genutztes Hausgrundstück - verfassungskonforme Auslegung - Vermögensberücksichtigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Ziff. 2 SGB II; § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II
    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der angemessenen Unterkunftskosten; Übertragbarkeit der Grundsätze der Angemessenheit von Unterkunftskosten bei gemieteten Wohnungen auf Häuser im Eigentum des Antragstellers; Unangemessenheit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der angemessenen Unterkunftskosten; Übertragbarkeit der Grundsätze der Angemessenheit von Unterkunftskosten bei gemieteten Wohnungen auf Häuser im Eigentum des Antragstellers; Unangemessenheit der ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Berücksichtigung der tatsächlich höheren Unterkunftskosten für ein selbst genutztes Eigenheim statt als angemessen angesehener Unterkunftskosten; Unangemessene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, angemessene Unterkunftskosten bei selbst genutztem Hausgrundstück

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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Handelt es sich um eine Mietwohnung, so spricht viel für die Annahme, dass für die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne der Vorschrift regelmäßig, sofern nicht aussagefähige örtliche Mietspiegel existieren, die Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zugrunde zu legen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - L 8 AS 258/05 ER - und Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; zur Problematik der Anwendung von Produkt- und Kombinationstheorie: Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - zur Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie im BSHG: BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 - FEVS 57 (206), 208).

    Es wird daher unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Ansicht vertreten, dass eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II unzulässig und daher allein an die üblichen Mietkosten anzuknüpfen sei (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER -).

    Hinzu kommt, worauf das SG zutreffend hingewiesen hat, dass nach den persönlichen Umständen - leider - keineswegs davon ausgegangen werden kann, die Antragsteller würden bald unabhängig von Leistungen nach dem SGB II leben können (vgl. zur Notwendigkeit eines überschaubaren Zeitraums bei der Übernahme besonders hoher Wohnungskosten: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Es wird daher unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Ansicht vertreten, dass eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II unzulässig und daher allein an die üblichen Mietkosten anzuknüpfen sei (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER -).
  • LSG Hessen, 10.10.2005 - L 7 AS 57/05

    Voraussetzungen für die Durchsetzung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Ob dieser "Wertungswiderspruch" bei der Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten stets durchschlagend zu berücksichtigen ist (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 10.10.2005 - L 7 AS 57/05 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 20 B 31/06 AS ER -), kann jedoch für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits offen bleiben.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Handelt es sich um eine Mietwohnung, so spricht viel für die Annahme, dass für die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne der Vorschrift regelmäßig, sofern nicht aussagefähige örtliche Mietspiegel existieren, die Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zugrunde zu legen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - L 8 AS 258/05 ER - und Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; zur Problematik der Anwendung von Produkt- und Kombinationstheorie: Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - zur Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie im BSHG: BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 - FEVS 57 (206), 208).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Allerdings ist in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BSG zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiVO (i. d. bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) davon auszugehen, dass Schutzzweck der Norm nicht der Schutz einer Immobilie als Vermögensgegenstand ist, sondern dass damit eine selbst geschaffene Wohnung zur Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" als räumlicher Lebensmittelpunkt für eine Familie freigelassen werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dez. 2002 - B 7 AL 126/01 R - dort Abs. 40 zit. nach juris; Urteil vom 4. September 1979 - B 7 RAr 115/78 - BSGE 49, 30, 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 8 AS 181/05

    Bemessung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Handelt es sich um eine Mietwohnung, so spricht viel für die Annahme, dass für die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne der Vorschrift regelmäßig, sofern nicht aussagefähige örtliche Mietspiegel existieren, die Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zugrunde zu legen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - L 8 AS 258/05 ER - und Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; zur Problematik der Anwendung von Produkt- und Kombinationstheorie: Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - zur Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie im BSHG: BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 - FEVS 57 (206), 208).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 115/78
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Allerdings ist in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BSG zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiVO (i. d. bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) davon auszugehen, dass Schutzzweck der Norm nicht der Schutz einer Immobilie als Vermögensgegenstand ist, sondern dass damit eine selbst geschaffene Wohnung zur Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" als räumlicher Lebensmittelpunkt für eine Familie freigelassen werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dez. 2002 - B 7 AL 126/01 R - dort Abs. 40 zit. nach juris; Urteil vom 4. September 1979 - B 7 RAr 115/78 - BSGE 49, 30, 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Von diesen Grenzen für die Angemessenheit geht auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Dienstanweisungen zur Umsetzung des SGB II aus (vgl. Brühl in: LPK-SGB II § 12 Rdn. 43, Mecke, a.a.O., § 12 Rdn. 71; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05 ER B - Bayrisches LSG, Urteil vom 21.04.2006 - L 7 AS 1/05 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.05.2006 - L 6 AS 130/06 ER -).
  • LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
    Von diesen Grenzen für die Angemessenheit geht auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Dienstanweisungen zur Umsetzung des SGB II aus (vgl. Brühl in: LPK-SGB II § 12 Rdn. 43, Mecke, a.a.O., § 12 Rdn. 71; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05 ER B - Bayrisches LSG, Urteil vom 21.04.2006 - L 7 AS 1/05 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.05.2006 - L 6 AS 130/06 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 20 B 31/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2006 - L 8 AS 409/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2006 - L 6 AS 130/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2005 - L 8 AS 258/05
  • SG Aurich, 13.09.2006 - S 15 AS 103/06

    Streit über die zu berücksichtigenden Unterkunftskosten eines selbst bewohnten

    Demgegenüber stellt ein anderer Teil der Rechtsprechung darauf ab, dass die Aufwendungen für Miet- und Eigentumsobjekte ebenso wie deren Verwertbarkeit nicht miteinander verglichen werden können (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 08.06.2006 -L 7 AS 443/05 ER-; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.05.2006 -L 10 AS 102/06-).

    Der Verkauf eines Hauses unterliegt anderen Marktgesetzen, ist regelmäßig schwieriger und mit der Gefahr von (zum Teil erheblichen) Verlusten verbunden (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 08.06.2006 -L 7 AS 443/05 ER-).

    Die Auslegung des Begriffs "angemessen" anhand der für Mietwohnungen geltenden Maßstäbe führt daher zu einem Wertungswiderspruch mit den Vermögensanrechnungsvorschriften (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 08.06.2006 -L 7 AS 443/05 ER-; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.05.2006 -L 10 AS 102/06-).

    Für die Größe ist dies relativ unproblematisch, da sich insoweit unmittelbar die Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.06.2006 -L 7 AS 443/05 ER-; Bayerisches LSG, Urteil vom 21.04.2006 -L 7 AS 1/05-; Berlit, a.a.O. Rdn. 23 ff; Lang in Eicher/Spellbrink a.a.O. Rdn. 42 zu § 22) heranziehen lassen.

  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 63/10

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück

    Schutzzweck der Regelung in § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II ist nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 07.11.2006, a. a. O.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 21.04.2006 - L 7 AS 69/05; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.9.2011 - L 13 AS 4496/10; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) und Literatur (Mecke, a.a.O. Rdn. 69; Geiger a.a.O. Rdn. 50; Hengelhaupt a.a.O., Rdn 207; Hänlein, a.a.O., Rdn. 49; Radüge, a.a.O., Rdn. 124; Frank, a.a.O., Rdn. 62) nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern der Schutz der Wohnung zur Erfüllung des Grundbedürfnisses Wohnen sowie als Lebensmittelpunkt.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Das von der Antragstellerin und ihrem Ehemann bewohnte Hausgrundstück fällt unter diese Bestimmung, weil die Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt der Größe in Übereinstimmung mit der früheren Praxis in der Sozialhilfe (vgl. die Verweisung in § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes ) an Hand der Wohnungsgrößen des mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu ermitteln ist (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - in NJW 2006, 719 und in Juris; Bayrisches LSG, Beschluss vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05 - abgedruckt in Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - L 7 AS 443/05 ER - ebenfalls abgedruckt in Juris).
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