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   LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16   

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https://dejure.org/2019,37283
LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16 (https://dejure.org/2019,37283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.04.2019 - L 7 AS 582/16 (https://dejure.org/2019,37283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. April 2019 - L 7 AS 582/16 (https://dejure.org/2019,37283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialhilfe: Voraussetzungen einer Versagung von Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 66
    Hinweis; Leistungsversorgung

  • rechtsportal.de

    SGB I § 66 Abs. 3
    Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R

    Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    aa) Der in § 66 Abs. 3 SGB I vorgesehene schriftliche Hinweis ist eine zwingende (formelle) Voraussetzung für die Versagung oder Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren (stRspr, vgl zuletzt BSG, Urteil vom 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R - RdNr. 27 mit umfassenden weiteren Nachweisen).

    Daher darf sich der Hinweis nicht auf eine allgemeine Belehrung oder Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränken, sondern muss anhand der dem Leistungsträger durch § 66 Abs. 1 SGB I eingeräumten Entscheidungsalternativen unmissverständlich und konkret die Entscheidung bezeichnen, die im Einzelfall beabsichtigt ist, wenn der Betroffene dem Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt (vgl stRspr, zuletzt BSG, Urteil vom 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R - RdNr. 27 mit umfassenden weiteren Nachweisen und allgM im Schrifttum, zB Voelzke, in juris-PK SGB I, § 66 RdNr. 49, Stand der Einzelkommentierung: 5.10.2018; Sichert in Hauck/Noftz, SGB I, Stand:11/11, § 66 RdNr. 19; Lilge in Lilge, SGB I, 4. Aufl 2016, § 66 RdNr. 47).

    Gerade aus diesem Grund muss der schriftliche Hinweis nach § 66 Abs. 3 SGB I Ausführungen darüber enthalten, aufgrund welcher Umstände im Einzelfall ein Mitwirkungsversäumnis beim Sozialleistungsempfänger vorliegt und welche rechtliche(n) Konsequenz(en) das für ihn haben kann (BSG, Urteil vom 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R - RdNr. 28).

    Darüber hinaus bedarf eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung auch des Hinweises, dass die Leistungsversagung bzw -entziehung nur bis zur Nachholung der bisher unterlassenen erforderlichen Mitwirkung erfolgen kann (BSG, Urteil vom 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R - RdNr. 28 mwN).

    e) Mangels eines ausreichend konkreten vorherigen schriftlichen Hinweises nach § 66 Abs. 3 SGB I können die angefochtenen Versagungsbescheide des Beklagten vom 29.7.2013 und 29.11.2013 keinen Bestand haben (vgl BSG, Urteil vom 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R - RdNr. 33).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    Kein (zulässiger) Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Leistungsanspruch des Klägers für die Zeit ab Juni 2013 (vgl BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - RdNr. 11).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass lediglich die isolierte Anfechtung des Versagensbescheides statthaft ist (vgl BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - RdNr. 14 mwN), vorliegend erfüllt sind.

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    Diese Verpflichtung gilt auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 45/07 R - RdNr. 15 zitiert nach juris).

    Die Überprüfung der Leistungsberechtigten bei Leistungsberechtigten ist ein bedeutsamer Gemeinwohlbelang (BVerfG, aaO; BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 45/07 R - RdNr. 26).

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind § 19 Abs. 1 iVm § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II. Dabei sind beim Streit um höhere Leistungen im SGB II grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - RdNr. 13 mwN).
  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 1737/09

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität und mangels hinreichender

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    Der Betroffene muss Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, die durch überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss vom 13.8.2009 - 1 BvR 1737/09 - RdNr. 3 zitiert nach juris, mwN).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    d) Ist aber die Hilfebedürftigkeit und damit die Leistungsberechtigung des Klägers trotz umfangreicher Bemühungen bei gleichzeitigem Fehlen weiterer Ermittlungsmöglichkeiten nicht festzustellen, entspricht es den allgemeinen Grundsätzen der Beweislast, dass die auf Leistungen nach dem SGB II gerichtete Klage ohne Erfolg bleiben muss (vgl BSG, Urteil vom 27.1.2009 - B 14 AS 6/08 R - RdNr. 19).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt nicht schrankenlos (BVerfG, Beschluss vom 14.9.1989 - 2 BvR 1062/87 - RdNr. 14 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2019 - L 7 AS 582/16
    Eingriffe in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Rechte sind vielmehr im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, das heißt hier aufgrund der Gesamtheit aller formell und materiell verfassungsmäßigen Normen zulässig (BVerfG, Beschluss vom 09.3.1994 - 2 BvL 43/92 - RdNr. 119 zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 19.05.2022 - L 7 AS 460/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine dauerhafte Versagung von

    und/oder vom 2.5.2019 die an eine Belehrung nach § 66 Abs. 3 SGB I zu stellenden Anforderungen (vgl BSG, Urteil vom 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R -, Rn 27 mwN; Urteil des Senats vom 11.4.2019 - L 7 AS 582/16 -, Rn 59 ff zitiert nach juris) erfüllen.
  • SG Frankfurt/Main, 12.01.2023 - S 9 AS 753/21
    Daher darf sich der Hinweis nicht auf eine allgemeine Belehrung oder Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränken, sondern muss anhand der dem Leistungsträger durch § 66 Abs. 1 SGB I eingeräumten Entscheidungsalternativen unmissverständlich und konkret die Entscheidung bezeichnen, die im Einzelfall beabsichtigt ist, wenn der Betroffene dem Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt (BSG Urt. v. 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R, BeckRS 2018, 31898 Rn. 27, beck-online, (LSG Bayern Urt. v. 11.4.2019 - L 7 AS 582/16, BeckRS 2019, 24657 Rn. 53, beck-online).
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