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   LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14   

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https://dejure.org/2015,25149
LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14 (https://dejure.org/2015,25149)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2015 - L 7 AS 594/14 (https://dejure.org/2015,25149)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14 (https://dejure.org/2015,25149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit internatsmäßiger Unterbringung - Kein Anspruch auf Kostenübernahme für bisherige Wohnung - Besonderer Härtefall nach § 27

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsausschluss als besondere Härte; Kopfteilprinzip bei Wohnungskosten; Begrenzung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Ziel der Plausibilitätskontrolle; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Aufwendungen der Familienwohnung während der Teilnahme ...

  • rewis.io

    Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II - Anspruch gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Übernahme der Aufwendungen der bisherigen Wohnung in Form eines Darlehens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Aufwendungen der Familienwohnung während der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit internatsmäßiger Unterbringung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsförderung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit internatsmäßiger Unterbringung umfasst nicht Kosten der bisherigen Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übernahme der Aufwendungen einer Familienwohnung während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Auch das Ausbildungsgeld dient dem Lebensunterhalt (BSG, Urteil vom 06.08.2014, B 4 AS 55/13 R, Rn. 26).

    Leistungen zum Ausgleich derartiger Mehrbedarfe müsste der Maßnahmeträger, hier die Beigeladene zu 2, gemäß § 127 SGB III erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 06.08.2014, B 4 AS 55/13 R, Rn. 26), so dass diese Mehrbedarfe bei der Abwägung nach § 27 Abs. 4 S. 1 SGB II nicht gesondert einzustellen sind.

  • VGH Bayern, 29.09.2009 - 12 CE 09.2039

    Wohngeldrecht; Plausibilität von Einkommen und monatlichem Lebensbedarf

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Es ging also um einen Antragsteller, der offenbar verschwiegenes Einkommen haben musste, dies aber nicht aufzuklären war mangels Mitwirkung des Antragstellers (vgl. auch BayVGH, 18.05.2003, 9 C 05.281 und 29.09.2009, 12 CE 09.2039).
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Anknüpfungspunkt der Plausibilitätsprüfung ist ein Urteil des BVerwG vom 30.11.1972, VIII C 81.71 (BVerwGE 41, 220).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2014 - 12 A 1507/14

    Plausible Darlegung von zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichenden

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Das OVG NRW bringt es im Beschluss vom 08.10.2014, 12 A 1507/14, auf den Punkt: "Ziel der Plausibilitätskontrolle ist es nicht, eine latente Sozialhilfebedürftigkeit aufzudecken, sondern zu vermeiden, dass der Wohngeldbewilligung ein zu niedrig bemessenes Einkommen zugrunde gelegt wird." Für eine Plausibilitätskontrolle gab es hier keinen Anlass.
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Das BSG hat im Beschluss vom 23.08.2012, B 4 AS 32/12 B, Rn. 20, die bisher anerkannten drei Fallgruppen zusammengefasst:.
  • VGH Bayern, 18.05.2005 - 9 C 05.281
    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Es ging also um einen Antragsteller, der offenbar verschwiegenes Einkommen haben musste, dies aber nicht aufzuklären war mangels Mitwirkung des Antragstellers (vgl. auch BayVGH, 18.05.2003, 9 C 05.281 und 29.09.2009, 12 CE 09.2039).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R

    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Diese Rechtsfigur hat das BSG entwickelt, um die wechselnde Aufnahme minderjähriger Kinder in den Haushalt ihrer getrennt lebenden Eltern leistungsrechtlich zu erfassen (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2013, B 14 AS 50/12 R, Rn. 18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Entsprechend dem Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 17.04.2013, L 2 AS 951/12 B ER, sei § 127 Abs. 1 S. 2 SGB III einschlägig.
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Ein Ausnahmefall der Abweichung vom Kopfteilprinzip liegt nicht vor (vgl. zum Kopfteilprinzip BSG, Urteil vom 22.08.2013, B 14 AS 85/12 R; zur Anwendung des Kopfteilprinzips beim Ausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II siehe BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 55/06 R, Rn. 17, 19).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R

    Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
    Dies kann aber dahinstehen, weil der hilfebedürftige Kläger zumindest einen Anspruch auf Sozialgeld nach § 19 Abs. 1 S. 2, § 7 Abs. 2 S. 1 SGB II hat (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2014, B 14 AS 65/13 R).
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

  • LSG Hamburg, 14.07.2015 - L 2 AL 41/15
    Einen weitergehenden Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für die ständige Vorhaltung einer "subsidiären" Unterkunft gewährt die Vorschrift nicht (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14 -, juris, Rn. 41 ff.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Juli 2014 - L 9 AS 656/14 B ER, juris, Rn. 21).

    Eine extensive Auslegung oder auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2014 - L 19 AS 2316/13 B, juris Rn. 17; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Juli 2014 - L 9 AS 656/14 B ER, juris, Rn. 21; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER; im Ergebnis auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14, juris, Rn. 63).

    3.) Nicht von vornherein ausgeschlossen ist ein Anspruch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II (vgl. dazu allgemein Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14, juris, Rn. 64 ff), wonach Leistungen als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden können, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II eine besondere Härte bedeutet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 7 AL 34/15

    Übernahme von Mietkosten für die Wohnung am früheren Wohnort während einer

    Es kann offenbleiben, ob aus § 33 Abs. 8 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX abzuleiten ist, dass diese Regelung nicht auf berufsvorbereitende Maßnahmen anwendbar sein soll (verneinend Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14 -).
  • SG Bayreuth, 01.06.2016 - S 9 AS 900/13

    Unzumutbarer Härtefall für darlehensweise Bewilligung von Sozialleistungen nur

    Das BSG hat im Beschluss vom 23. August 2012 (B 4 AS 32/12 B, juris - Rdnr. 20) die bisher vom 14. und 4. Senat des BSG anerkannten Fallgruppen zusammengefasst (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14):.

    Ebenso wenig liegt eine Kumulation besonderer Umstände vor, die eine besondere Härte für den Kläger bedeuten (vgl. hierzu: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 16 AS 457/14 B - juris, Rdnr. 27 ff. und Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14 - juris, Rdnr. 69 ff.).

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    als Vorinstanz: Bay. LSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14 -, juris; anderseits BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R -, BSGE 116, 254, Rn. 31: Haushaltszugehörigkeit abgelehnt bei einem volljährigen Kind, das sich nur während der Schließzeiten eines Internats bei der Mutter aufhielt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2017 - L 7 AS 121/17
    Dieser setzt jedoch eine außergewöhnliche Belastungssituation und eine übermäßige Betroffenheit voraus, die über das Maß hinausgehen, das in der Regel durch den Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 5 SGB II vom Gesetzgeber als Belastung gewollt ist, wofür - unabhängig von allen Einzelvoraussetzungen und einem dem Leistungsträger eingeräumten Ermessensspielraum - jedenfalls eine unmittelbar drohende Gefährdung einer Ausbildung erforderlich ist, weil Regelbedarfe oder Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht anderweitig finanziert werden können (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14 - Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, Erg.-Lfg. 2/17, § 27 Rn 46 ff. m.w.N.).
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