Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006

Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06 ER   

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LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06 ER (https://dejure.org/2006,18796)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08.03.2006 - L 7 AS 63/06 ER (https://dejure.org/2006,18796)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER (https://dejure.org/2006,18796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gewährten Leistungen von einem sich im Zeitpunkt der Gewährung im Zweitstudium befindenden immatrikulierten Studenten; Vereinbarkeit eines Leistungsbezuges nach dem SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Thüringen, 22.09.2005 - L 7 AS 635/05

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06
    Diesbezüglich werde auf den Beschluss des Thüringer LSG vom 22. September 2005 (L 7 AS 635/05 ER) verwiesen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06
    Die Anforderung an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens dürfen dabei aus Gründen des Grundrechtsschutzes nach Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), insbesondere im Eilverfahren auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose nicht überspannt werden (BVerfG, NVwZ 2005, 927).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Anspruch

    Es ist genauso zu beurteilen wie ein Teilzeitstudium, das mangels Inanspruchnahme der vollen Arbeitskraft des Auszubildenden grundsätzlich nicht förderungsfähig ist (§ 2 Abs. 5 BAföG; vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007, Az. L 7 AS 1130/06 ER, FEVS 59, 45), oder wie ein berufsbegleitender postgradualer Aufbaustudiengang Master, der nicht auf einen Bachelor-Studiengang aufbaut (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 8. März 2006, Az. L 7 AS 63/06 ER, zitiert nach juris) und daher nicht förderungsfähig ist.
  • LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06

    Anerkennung der Aufnahme eines Teilzeitstudiums bei der Gewährung von Leistungen

    Allein wegen dieser Entscheidungen der Hochschule scheidet nach oben Gesagtem eine Förderung der Ausbildung nach dem BAföG schon dem Grund nach unabhängig vom Studiengang wegen der Art der durchzuführenden Ausbildung aus (vgl. Hörder in juris PK-SGB II § 7 Rnr. 44, wonach es sich für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 SGB II um ein Vollstudium handeln muss; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Stand Mai 2006, § 7 Rnr. 60; SG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER; ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER zu dem Sonderfall der Masterstudiengänge; Urteil des Niedersächsischen OVG vom 10. Januar 1990 - 4 A 202/87 zu § 26 S. 1 BVG, dem § 7 Abs. 5 SGB II nachgebildet wurde: danach setzt die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung voraus, dass nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 1054/17

    Leistungen nach dem SGB II; Abstrakte Förderungsfähigkeit eines Studiengangs

    Somit greife der Leistungsausschluss nach dem SGB II nicht (so auch: Landessozialgericht - LSG - Thüringen, Beschluss vom 8. März 2017 - L 7 AS 63/06 ER -).
  • LSG Sachsen, 11.04.2011 - L 2 AS 52/11
    Anders als in einer Entscheidung des LSG Thüringen (LSG Thüringen, Beschluss v. 08.03.2006, L 7 AS 63/06 ER, zit. nach Juris) handelt es sich bei dem Studiengang der Ast. um einen Weiterbildungs-Studiengang, der zum einen auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut und zum anderen in Vollzeit und nicht berufsbegleitend angeboten wird.
  • LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 AS 759/09

    Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage

    So hat das Thüringer Landessozialgericht mit Beschluss vom 08.03.2006 (Az. L 7 AS 63/06 ER (bei Juris)) einen postgradualen Masterstudiengang, der nicht auf einen Bachelor- oder Bakkalauresstudiengang im Sinne des § 7 Abs. 1a BAföG aufbaute, für dem Grunde nach förderungsfähig nach § 7 Abs. 5 SGB II gehalten (aaO. Rdnrn. 28 bis 30).
  • LSG Bayern, 27.02.2008 - L 16 B 1139/07

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem

    Diese Rechtsfrage ist auch nicht als einfach und unumstritten zu beurteilen, weil es hierzu eine unterschiedliche Rechtsprechung der verschiedenen Landessozialgerichte gibt (s. etwa Thüringer LSG, Beschluss vom 08.03.2006, Az. L 7 AS 63/06 ER) und eine Übertragung der Rechtsprechung zu dem früheren § 26 BSHG nicht eindeutig war.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2009 - L 2 AS 183/09
    Von diesen Grundsätzen ist wohl auch das LSG Thüringen in seiner Entscheidung vom 8. März 2006 (L 7 AS 63/06 ER - zitiert nach juris) ausgegangen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06 ER RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,108037
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06 ER RG (https://dejure.org/2006,108037)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.08.2006 - L 7 AS 63/06 ER RG (https://dejure.org/2006,108037)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. August 2006 - L 7 AS 63/06 ER RG (https://dejure.org/2006,108037)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 AS 151/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 20. Januar 2006 (L 7 AS 151/05 ER) wird als unzulässig verworfen.

    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 20. Januar 2006 - L 7 AS 151/05 ER - zurückgewiesen.

    Vorliegend hat sich der Antragsteller am 8. Februar 2006 gegen den Beschluss in dem Verfahren L 7 AS 151/05 ER gewandt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 AS 468/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
    Auch dieses Begehren blieb ohne Erfolg (Beschluss des SG Osnabrück vom 30. November 2005 - S 22 AS 586/05 ER - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Januar 2006 - L 7 AS 468/05 ER - u. vom heutigen Tag - L 7 AS 62/06 ER RG).

    Ein Schreiben mit diesem Datum ist nur im Beschwerdeverfahren L 7 AS 468/05 ER bei Gericht eingegangen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 62/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
    Auch dieses Begehren blieb ohne Erfolg (Beschluss des SG Osnabrück vom 30. November 2005 - S 22 AS 586/05 ER - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Januar 2006 - L 7 AS 468/05 ER - u. vom heutigen Tag - L 7 AS 62/06 ER RG).

    Der Antragsteller begründet die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (inhaltsgleich mit seiner Anhörungsrüge im Verfahren L 7 AS 486/05 ER / L 7 AS 62/06 ER RG) damit, dass er keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16. Januar 2006 gehabt habe.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 AS 465/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
    Dieser Antrag blieb gleichfalls erfolglos (Beschluss des SG Osnabrück vom 30. November 2005 - S 22 AS 252/05 ER - Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Januar 2006 - L 7 AS 465/05 ER -).
  • SG Osnabrück, 15.06.2005 - S 4 AS 158/05

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
    Diesen Antrag hat das SG Osnabrück mit Beschluss vom 15. Mai 2005 - S 4 AS 158/05 ER - abgelehnt.
  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist demnach schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B -).
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