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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11 (https://dejure.org/2014,6384)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.04.2014 - L 7 AS 786/11 (https://dejure.org/2014,6384)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 (https://dejure.org/2014,6384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Schlüssiges Konzept zur Festsetzung einer angemessenen Mietobergrenze; Wohnflächengrenze für einen Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Schlüssiges Konzept zur Festsetzung einer angemessenen Mietobergrenze; Wohnflächengrenze für einen Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Schlüssiges Konzept zur Festsetzung einer angemessenen Mietobergrenze; Wohnflächengrenze für einen Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Mietobergrenzen für SGB II-Bezieher im Landkreis Heidekreis rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mietobergrenzen für SGB II-Bezieher im Landkreis Heidekreis rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietobergrenzen für Bezieher von Leistungen nach SGB II im Landkreis Heidekreis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietobergrenzen für SGB II-Bezieher im Landkreis Heidekreis rechtswidrig - Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten untauglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Streitgegenstand sind nur die Kosten der Unterkunft und Heizung (vgl. zur Möglichkeit dieser prozessualen Beschränkung : BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R, Rn. 17 ) und nach der Regelung durch den zwischen den Beteiligten geschlossenen Unterwerfungsvergleich gemäß § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO nur noch der Zeitraum vom 1. März 2009 bis zum 31. August 2009.

    Voraussetzung für die repräsentative Bestimmung des Mietpreisniveaus ist es, ausreichend große Räume der Wohnbebauung zu beschreiben, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden, wobei es im ländlichen Raum geboten sein kann, größere Gebiete als Vergleichsmaßstab zusammenzufassen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az. B 4 AS 87/12 R).

    Das entspricht der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße für Vier-Personen-Haushalte der nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R, m.w.N.) anwendbaren Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderungsbestimmungen -WFB-; vgl. Punkt B.11. Angemessene Wohnflächen).

    Auch nach Maßgabe der BSG-Rechtsprechung trifft den Senat bei solchen Fallgestaltungen keine weitere Ermittlungspflicht (vgl. ua BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R; Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R).

    eines Sicherheitsaufschlages in Höhe in 10 % (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R, Rn. 27).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Die Prüfung der Angemessenheit begrenzt die erstattungsfähigen Kosten der Höhe nach (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.2009, Az. B 4 AS 18/09 R).

    Das Ergebnis ist die regional angemessene Miete (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R).

    Das BSG definiert ein schlüssiges Konzept als "ein planmäßiges Vorgehen des Grundsicherungsträgers im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum und nicht nur ein punktuelles Vorgehen von Fall zu Fall" (BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rz. 19).

    Denn der Beklagte ist gehalten - sofern zum Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Bescheide ohne hinreichende Datengrundlage entschieden worden ist - dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rn. 26).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines überprüfbaren schlüssigen Konzepts erfolgen, das die hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R sowie Urteil vom 10.9.2013, B 4 AS 77/12 R).

    Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass jeder einzelne Tabellenwert entsprechend seiner tatsächlichen Häufigkeit auf dem konkreten Wohnungsmarkt in den grundsicherungsrechtlich relevanten Mietzins einfließt und damit gleichermaßen schlecht ausgestattete Wohnungen in bevorzugter Lage als auch die gut ausgestatteten Wohnungen in sehr einfachen Wohnlagen erfasst werden (BSG, Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 85/09 R, Rz. 26; Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rz 31).

    Der vom Beklagten ermittelte Mietpreis ermöglicht keine nachvollziehbare Aussage über die Beschaffenheit der Wohnung, also welchen Lebensstandard dieses Produkt befriedigen soll (vgl. BSG, Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rz 36).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Es handelt sich bei der "Angemessenheit" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 10/06 R).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass jeder einzelne Tabellenwert entsprechend seiner tatsächlichen Häufigkeit auf dem konkreten Wohnungsmarkt in den grundsicherungsrechtlich relevanten Mietzins einfließt und damit gleichermaßen schlecht ausgestattete Wohnungen in bevorzugter Lage als auch die gut ausgestatteten Wohnungen in sehr einfachen Wohnlagen erfasst werden (BSG, Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 85/09 R, Rz. 26; Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rz 31).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Auch nach Maßgabe der BSG-Rechtsprechung trifft den Senat bei solchen Fallgestaltungen keine weitere Ermittlungspflicht (vgl. ua BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R; Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Die Kläger haben Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Heizkosten, denn sie bewegen sich innerhalb der Höchstbeträge des bundesweiten Heizkostenspiegels, dessen Grenzwerte hier in Ermangelung einer aktuellen, differenzierten Datenermittlung für den Vergleichsraum "Nordkreis" heranzuziehen sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, Az. B 14 AS 60/12 R).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    D.h., allein der Umstand, dass es möglich war, Wohnraum zu den von dem Beklagten für angemessen erachteten Wert anzumieten, bedeutet nicht, dass ein Wert zutreffend ermittelt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 50/09 R, Rz. 22).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Auch das BSG hat zur Bildung eines arithmetischen Mittelwertes entschieden, dass dieses für sich genommen nicht die Gewähr bietet, dass das einfache Mietsegment realistisch abgebildet wird, sondern mit einem hohen Maß an Zufälligkeit belastet ist, wenn nicht eine gleichmäßige Verteilung der Mietpreise vorliegt (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rz. 29/30).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
    Alle Faktoren, die das Produkt Mietpreis bestimmen, müssen aber in die Auswertung einfließen, weil nur auf diese Weise die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (BSG, Urteil 20.08.2009, B 14 AS 41/08 R; Rz 17; Urteil 18.02.2010, B 14 AS 73/08 R, Rz 26).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 154/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Dahingestellt bleiben kann, ob demgegenüber maßgeblich die Werte des zum Zeitpunkt der ersten Behördenentscheidung für den Zeitraum vorliegenden bundesweiten Heizkostenspiegels sind (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. April 2014 - L 7 AS 786/11, Rn. 78, juris).
  • SG Hannover, 22.01.2015 - S 70 AS 5581/14

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung der Kosten der Unterkunft in

    Eine Kappungsgrenze unterhalb des ortsüblichen Marktpreises bedarf einer fundierten Auseinandersetzung mit der Zusammensetzung des lokalen Mietmarkts (Fortführung von Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az. B 14 AS 50/10 R, www.juris.de, Leitsatz 2 und Rn. 32; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Urteil vom 03. April 2014, Az. L 7 AS 786/11, www.juris.de, insbesondere Rn. 61 ff.).

    Die Kammer schließt sich insoweit dem Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, an, das seit dem 29. Dezember 2014 rechtskräftig ist (Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2014, - B 4 AS 179/14 B -, insbes. Rn. 7 f., juris) Danach liegt bei ohne weitere qualitative Unterscheidung der Mietdaten gesammelten Mietpreisen und der daraus ermittelte Kappungsgrenze von 33 % kein schlüssiges Konzept zur Festsetzung einer angemessenen Mietobergrenze im Sinne des § 22 SGB II vor.

    Dass die hier gezogene Kappungsgrenze bei 33% der pro Wohnungsgrößenklasse aus den Angebotsmieten ermittelten Werte liegt, setzt voraus, dass eine Verteilung der Wohnungen einfachen, mittleren und gehobenen Standards vorliegt, die genau diese Grenze rechtfertigt." (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, Rn. 61 f., juris).

    Sonst bestünde die Gefahr, dass Grundsicherungsträger die Angemessenheitsgrenze allein nach eigenen fiskalischen Interessen bilden könnten, was nicht zwingend das Grundbedürfnis Wohnen als menschenwürdiges Existenzminimum abbilden muss." (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, Rn. 63, juris).

    Unterstellt, was im ländlich geprägten Nordkreis gerade im Hinblick auf das Segment "gehoben" zu bezweifeln ist und vom Beklagten nicht durch weitere Daten belegt werden konnte, die Wohnungssegmente finden sich in gleicher Verteilung am Wohnungsmarkt, ergibt sich daraus nicht, dass auch seine Sammlung ein Drittel Wohnungen einfachen Standards (und nicht vielleicht 50%, 60% oder 80%) beinhaltet bzw. seine Kappungsgrenze genau dieses Drittel wiedergibt." (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, Rn. 64, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 611/15

    Bestimmung der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Grundmiete

    Sofern sich das SG auf die Entscheidungen des 7. Senats des hiesigen LSG stütze (Urteil vom 3. April 2014 - L 7 AS 786/11 - und Urteil vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 -), sei der entscheidende Unterschied, dass das vorliegende Konzept auf einem qualifizierten Mietspiegel basiere.
  • SG Hannover, 26.03.2015 - S 70 AS 3823/14

    Gewährung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung der Kosten der

    Eine Kappungsgrenze unterhalb des ortsüblichen Marktpreises bedarf einer fundierten Auseinandersetzung mit der Zusammensetzung des lokalen Mietmarkts (Fortführung von Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az. B 14 AS 50/10 R, www.juris.de, Leitsatz 2 und Rn. 32; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Urteil vom 03. April 2014, Az. L 7 AS 786/11, www.juris.de, insbesondere Rn. 61 ff).

    Dabei hat sie insbesondere das Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 03. April 2014, Az. L 7 AS 786/11 berücksichtigt, das seit dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29. Dezember 2014, Az. B 4 AS 179/14 B, rechtskräftig ist.

    Es ist nicht feststellbar, zu welchen Anteilen jeweils Wohnungen des einfachen, mittleren und gehobenen Standards in die Datengrundlage eingeflossen sind (SG Hannover, Beschluss vom 07. Juli 2014, Az. S 45 AS 2869/14 ER; vergleiche grundsätzlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, insbesondere Rn. 64, juris).

  • SG Neuruppin, 30.09.2022 - S 26 AS 298/18
    Alle Faktoren, die das Produkt Mietpreis bestimmen, müssen aber in die Auswertung einfließen, weil nur auf diese Weise die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist ( vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11, RdNr 58 unter Verweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 73/08 R, RdNr 26 sowie Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 41/08 R, RdNr 17 ).

    Untersuchungsgegenstand ist nämlich nicht, wie viele Wohnungen im unteren Preisniveau im Vergleich zur Zahl der Leistungsbezieher vorhanden sind ( vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11, RdNr 59; vgl dazu auch Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 22. August 2019 - S 18 AS 2188/17 - .

  • SG Osnabrück, 14.01.2015 - S 24 AS 819/11

    Anspruch auf Leistungen für den Regelbedarf; Zulässigkeit einer

    Im Kern folgt die Kammer diesen Ausführungen (im Ergebnis ähnlich argumentierend LSG, Az.: 7 AS 786/11, Urteil vom 3. April 2014, juris), wobei der Schwerpunkt auf folgende Erwägung gelegt wird: Die Rechtsprechung des BSG wird so verstanden, dass zunächst ein einfacher Standard definiert werden muss.

    In die gleiche Richtung argumentiert das LSG in der Entscheidung vom 3. April 2014 (Az.: L 7 AS 786/11, juris, Rn. 59) zu einem vergleichbaren Konzept:.

  • SG Lüneburg, 20.06.2014 - S 37 AS 106/14
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen habe in seiner Entscheidung vom 03.04.2014 (Az. L 7 AS 786/11) ausgeführt, es sei zunächst erforderlich, dass der Grundsicherungs-träger den Standard definiere, der nach dessen Auffassung im Vergleichszeitraum einer ein-fachen und grundlegende Bedürfnisse genügenden Unterkunft entspreche.

    Zumindest hätte der Antragsgegner zunächst ermitteln müssen, wie viele Wohnungen unterschiedlichen Standards im Vergleichsraum jeweils vorhanden sind oder zumindest in nachvollziehbarer Weise darlegen müssen, welche Art von Vermieter (Objekte eher im sozialen Wohnungsbau oder eher im Luxussegment) tatsächlich geantwortet haben (weitergehend offenbar Landes-sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 03.04.2014, Az. L 7 AS 786/11, wonach auch der tatsächliche Standard der erhobenen Wohnungen aufgeführt sein muss).

  • SG Hannover, 24.03.2016 - S 70 AS 641/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf vorläufige Gewährung der Kosten für

    (4.) Auch die These, dass drei Wohnungssegmente (einfach, mittel, gehoben) existieren und über die Kappungsgrenze das Drittel "einfach" abgebildet werden kann, ist nicht belastbar, da auch Wohnungen oberhalb des Quantils von 33% noch einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen können (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, Rn. 64, juris).

    Es ist nicht feststellbar, zu welchen Anteilen jeweils Wohnungen des einfachen, mittleren und gehobenen Standards in die Datengrundlage eingeflossen sind (Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 07. Juli 2014, Az. S 45 AS 2869/14 ER, und Sozialgericht Hannover, Urteil vom 26. März 2015, Az. S 70 AS 3823/14, www.juris.de, Rn. 25; vergleiche grundsätzlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2014 - L 7 AS 786/11 -, insbesondere Rn. 64, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 7 AS 980/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der angemessenen

    Denn eine Überschreitung der Werte ist schon nicht untypisch (zur Verwendung von Durchschnittswerten ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. April 2014 - L 7 AS 786/11 - ; rechtskräftig nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Grundsicherungsträgers durch Beschluss des BSG vom 29. Dezember 2014 - B 4 AS 179/14 NZB -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 SO 4759/16

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Unterkunft und Heizung -

    Das von der Beklagten verwendete Programm Heikos ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.5.2015 - L 7 AS 980/12 -, juris Rn. 30; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3.4.2014 - L 7 AS 786/11 -, juris Rn. 72).
  • SG Hannover, 30.07.2015 - S 82 AS 2607/15

    Schlüssiges Konzept

  • SG Hannover, 26.03.2015 - S 70 AS 3604/14
  • BSG, 29.12.2014 - B 4 AS 179/14 B

    Festlegung einer angemessenen Wohnungsmiete; Ausstattungsmerkmale einer Wohnung

  • SG Hannover, 20.02.2018 - S 46 AS 3614/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 7 AS 843/16
  • SG Hildesheim, 03.03.2017 - S 26 AS 306/16

    Kosten der Unterkunft, Landkreis Göttingen, Hann. Münden, A+K-Gutachten

  • SG Detmold, 10.12.2015 - S 28 AS 1979/12

    Anspruch auf höhere Leistungen für die Kosten für Unterkunft und Heizung im

  • SG Hildesheim, 03.03.2017 - S 26 AS 315/16

    Kosten der Unterkunft, Landkreis Göttingen, Hann. Münden, A+K-Gutachten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2014 - L 13 AS 169/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1070/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 7 AS 351/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2017 - L 7 AS 352/16
  • SG Hildesheim, 03.03.2017 - S 26 AS 307/16

    Kosten der Unterkunft, Landkreis Göttingen, Hann. Münden, A+K-Gutachten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AS 1214/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 1071/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 7 AS 1090/13
  • SG Hannover, 14.04.2015 - S 70 AS 1178/15

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen nach

  • SG Hildesheim, 10.05.2017 - S 39 AS 1111/15
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