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   LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B (https://dejure.org/2008,9858)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B (https://dejure.org/2008,9858)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B (https://dejure.org/2008,9858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Unterbrechung der Vorbezugszeit durch längere Strafhaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz; Abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache hinsichtlich des grundrechtlichen ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 4 § 2 Abs. 1 § 3
    Anspruch auf Gewährung von Analogleistungen im Asylbewerberleistungsrecht für Inhaber einer Duldung nach dem AufenthG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Klärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 2005, 927; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 8. Aufl., § 86b Rdnr. 29a).

  • VG Ansbach, 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Eine solche nachhaltige Unterbrechung haben das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - ) und Hannover (Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 - SAR 2004, 118) bei einem Unterbrechungszeitraum von mindestens sechs Monaten angenommen, etwa weil sich der Ausländer längere Zeit in seinem Heimatland aufgehalten und deshalb die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen hat oder wenn ein Ausländer längere Zeit "untergetaucht" ist und er so die Wartezeit, nach deren Ablauf ihm erst wegen des Integrationsbedarfs höhere Leistungen bewilligt werden dürfen, nicht erfüllt (vgl. aber Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 7 AY 5480/06 -, SAR 2008, 21, wonach auch ein kurzfristiger Aufenthalt in einem Drittstaat in Verbindung mit der dortigen Stellung eines Asylantrages eine nachhaltige Unterbrechung bewirken kann).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 5480/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Eine solche nachhaltige Unterbrechung haben das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - ) und Hannover (Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 - SAR 2004, 118) bei einem Unterbrechungszeitraum von mindestens sechs Monaten angenommen, etwa weil sich der Ausländer längere Zeit in seinem Heimatland aufgehalten und deshalb die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen hat oder wenn ein Ausländer längere Zeit "untergetaucht" ist und er so die Wartezeit, nach deren Ablauf ihm erst wegen des Integrationsbedarfs höhere Leistungen bewilligt werden dürfen, nicht erfüllt (vgl. aber Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 7 AY 5480/06 -, SAR 2008, 21, wonach auch ein kurzfristiger Aufenthalt in einem Drittstaat in Verbindung mit der dortigen Stellung eines Asylantrages eine nachhaltige Unterbrechung bewirken kann).
  • VG Hannover, 15.06.2004 - 7 B 2809/04

    Asyl; Asylbewerber; Frist; Fristberechnung; Gutachten; Leistung; Unterbrechung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Eine solche nachhaltige Unterbrechung haben das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - ) und Hannover (Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 - SAR 2004, 118) bei einem Unterbrechungszeitraum von mindestens sechs Monaten angenommen, etwa weil sich der Ausländer längere Zeit in seinem Heimatland aufgehalten und deshalb die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen hat oder wenn ein Ausländer längere Zeit "untergetaucht" ist und er so die Wartezeit, nach deren Ablauf ihm erst wegen des Integrationsbedarfs höhere Leistungen bewilligt werden dürfen, nicht erfüllt (vgl. aber Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 7 AY 5480/06 -, SAR 2008, 21, wonach auch ein kurzfristiger Aufenthalt in einem Drittstaat in Verbindung mit der dortigen Stellung eines Asylantrages eine nachhaltige Unterbrechung bewirken kann).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Unter rechtsmissbräuchlicher Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer i.S. des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist eine von der Rechtsordnung missbilligte, subjektiv vorwerfbare und zur Aufenthaltsverlängerung führende Nutzung der Rechtsposition zu verstehen, die ein Ausländer durch vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erlangt hat (Bundessozialgericht , Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R - FEVS 58, 337; Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 7 AY 4504/06 - ).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 12 MA 1012/01

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Nachhaltige und tiefgreifende Unterbrechungen des Zeitraums führten bereits nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 - FEVS 52, 367) dazu, dass nach einer solchen Unterbrechung die Fristberechnung erneut zu beginnen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt allerdings nicht vor, wenn der Ausländer auch ohne das vorwerfbare Verhalten (z. B. die Vernichtung von Pässen) in der gesamten Zeit nicht hätte abgeschoben werden können (BSG, Urteil vom 19. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, bislang nur als Terminbericht Nr. 30/08 vorliegend).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Klärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 16. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 2005, 927; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 8. Aufl., § 86b Rdnr. 29a).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen um so niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (ständige Senatsrechtssprechung; vgl. schon Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B - unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - L 20 B 15/08

    Sozialhilfe

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • OVG Bremen, 19.05.2008 - S3 S 169/08

    Wirkung einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Glaubhaftmachung eines

  • OVG Bremen, 19.05.2008 - S3 B 168/08

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 48-Monats-Frist, Arbeitslosengeld I,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12

    Grundleistungen, Analogleistungen, Widerspruchsbescheid,

    Die 17-monatige Inhaftierung des Klägers bilde leistungsrechtlich eine Zäsur, welche bei Wiederaufnahme der Leistungen am 01.12.2009 die Vorbezugszeit neu beginnen lasse (Urteil des SG Gelsenkirchen vom 23.03.2006 - S 2 AY 16/05 und Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG BW) vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B).

    Jedoch habe das LSG BW eine längere Strafhaft überzeugend als relevante Unterbrechung der Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG angesehen (Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B).

    Demgegenüber kann nicht etwa eingewandt werden, die Verbüßung einer Strafhaft und eine damit fehlgeschlagene Integration in die deutsche Gesellschaft stehe wegen einer § 2 AsylbLG innewohnenden Integrationskomponente der Gewährung von Analogleistungen entgegen (so aber die Beklagte unter Hinweis auf LSG BW, Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B Rn. 6; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779 Rn. 36 m.w.N. sowie des VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004 - 7 B 2809/04 Rn. 8 ff.).

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