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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05   

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https://dejure.org/2005,8522
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05 (https://dejure.org/2005,8522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.12.2005 - L 7 AY 40/05 (https://dejure.org/2005,8522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - L 7 AY 40/05 (https://dejure.org/2005,8522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Asylbewerberleistungsgesetz

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 AsylbLG; § 3 AsylbLG
    Voraussetzungen einer leistungsrechtlichen Besserstellung eines Asylbewerbers nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts als maßgebliches Kriterium; Auslegung des Begriffs des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer leistungsrechtlichen Besserstellung eines Asylbewerbers nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts als maßgebliches Kriterium; Auslegung des Begriffs des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbrauch, Aufenthaltsdauer, Ausreisehindernis, freiwillige Ausreise, Asylantrag, Falschangaben, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Neue Entscheidungen zum SGB II, SGB XII und zum AsylbLG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2006 - L 7 AY 3/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05
    Über die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten ist noch nicht befunden (Az. L 7 AY 3/05 NZB des LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die die Kläger betreffenden Verfahrensakten zum Az. S 51 AY 36/05 des SG Hannover sowie L 7 AY 22/05 und L 7 AY 3/05 NZB des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen liegen ebenso vor wie die die Kläger betreffenden Verwaltungsakten der Beklagten; diese sind ebenfalls Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 7 AY 1/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbrauch, freiwillige Ausreise,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 12.10.2005 (L 7 AY 1/05 ER) ausgeführt hat, kann die Nutzung der wenn auch unsicheren Rechtsposition der Duldung allein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Ausländers nicht begründen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2005 - L 7 AY 12/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05
    Insbesondere aus dem Wortlaut der Regelung aber auch aus ihrem o. g. Zweck ist zu schließen, dass es dabei auf die gesamte Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet ankommt und nicht etwa nur z. B. auf die Dauer des Aufenthalts nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags an (so bereits der Beschluss des Senats vom 19.08.2005 - L 7 AY 12/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2007 - L 11 AY 28/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Leistungen nach dem

    Das kausale, vorwerfbare Verhalten muss im streitgegenständlichen Leistungszeitraum noch fortwirken (Abkehr von der Rechtsprechung des 7. Senats des LSG Niedersachsen- Bremen ("abstrakte Betrachtungsweise"), Urteil vom 20. Dezember 2005, Az: L 7 AY 40/05).

    Der erkennende Senat vermag sich insofern der Auffassung des für das AsylbLG nicht mehr zuständigen 7.Senats (vgl. dessen Urteil vom 20. Dezember 2005, Az: L 7 AY 40/05) nicht anzuschließen, wonach es für die Beurteilung der rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes darauf ankommen soll, ob das rechtsmissbräuchliche Verhalten generell geeignet ist, die Dauer des Aufenthalts zu beeinflussen, und zwar unabhängig davon, ob sich die Verlängerung des Aufenthalts bereits realisiert hat oder der kausale Zusammenhang dadurch weggefallen ist, dass zwischen dem rechtsmissbräuchlichen Verhalten und dem Leistungsantrag die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt worden ist (sog. "abstrakte Betrachtungsweise").

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2007 - L 11 AY 31/07

    Anspruch von Asylbewerbern auf Leistungen auf dem Sozialhilfeniveau; Zumutbarkeit

    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens der Kläger sei zudem auch nur nach abstrakter Betrachtung zu beurteilen (vgl. Urteil des 7. Senats des LSG Niedersachsen- Bremen vom 20. November 2005, Az.: L 7 AY 40/05).

    32 Der Senat hat in den o.g. Senatsurteilen, in denen die Revision anhängig ist, hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er bei der Beurteilung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens i.S. von § 2 Abs. 1 AsylbLG eine konkret kausale Betrachtungsweise zur Feststellung des den Aufenthalt verlängernden Verhaltens der Ausländer zugrunde legt und unter Darstellung des Meinungsstandes in der obergerichtlichen Rechtsprechung begründet, weshalb er die noch vom 7. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vertretene sog. abstraktre Betrachtungsweise (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2005, Az: L 7 AY 40/05) aufgegeben hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2007 - L 11 AY 61/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung erhöhter Leistungen nach dem

    Das kausale, vorwerfbare Verhalten muss im streitgegenständlichen Leistungszeitraum noch fortwirken (Abkehr von der Rechtsprechung des 7. Senats des LSG Niedersachsen- Bremen ("abstrakte Betrachtungsweise"), Urteil vom 20. Dezember 2005, Az: L 7 AY 40/05).

    Der erkennende Senat vermag sich insofern der Auffassung des für das AsylbLG nicht mehr zuständigen 7. Senats des LSG Niedersachsen- Bremen (vgl. dessen Urteil vom 20. Dezember 2005, Az: L 7 AY 40/05) nicht anzuschließen, wonach es für die Beurteilung der rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes darauf ankommen soll, ob das rechtsmissbräuchliche Verhalten generell geeignet ist, die Dauer des Aufenthalts zu beeinflussen, und zwar unabhängig davon, ob sich die Verlängerung des Aufenthalts bereits realisiert hat oder der kausale Zusammenhang dadurch weggefallen ist, dass zwischen dem rechtsmissbräuchlichen Verhalten und dem Leistungsantrag die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt worden ist (sog. "abstrakte Betrachtungsweise").

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