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   LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18   

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LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18 (https://dejure.org/2020,3580)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2020 - L 7 R 3948/18 (https://dejure.org/2020,3580)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 (https://dejure.org/2020,3580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 2 S 1 Nr 9 Buchst a SGB 6, § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB 6, § 1 Abs 1 S 1 AÜG
    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber iS des § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Zu den Arbeitnehmern, die Versicherungspflicht als Selbständige ausschlössen, gehörten nicht Leiharbeiter (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R -), da bei dieser Personengruppe das Beschäftigungsverhältnis nicht zum Selbständigen bestehe.

    Gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - B 12 R 24/07 B - juris Rdnr. 7; Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 30 m.w.N. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).

    Der Gesetzgeber hat die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Selbständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise zulässig davon abhängig gemacht, dass im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 21; Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 juris Rdnr. 27).

    Dabei zeigt allein die Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, dass der Selbständige aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage die Mittel zu ihrer Dauerbeschäftigung aufzubringen vermag (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 22).

    Der Einsatz von Hilfskräften außerhalb eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnrn. 22 ff.).

    Der Einsatz des Leiharbeitnehmers erfüllt den Tatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 9a SGB VI aber deshalb nicht, weil dieser formal in einem sozialversicherungsrechtlichen Rechts- und Pflichtenverhältnis nur zum Verleiher steht (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 24).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Der Kläger hat mit Gewinnerzielungsabsicht ein angemeldetes Gewerbe betrieben (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 R 21/14 R - BSGE 118, 286 - juris Rdnr. 21).

    Auftraggeber i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 25; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnrn. 17 ff.; Urteil vom 4. November 2019 - B 12 R 7/08 R - juris Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 - juris Rdnr. 16).

    Eine vertragliche Verpflichtung zwischen der das Handeln veranlassenden Person und dem Handelnden ist nicht notwendig (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnrn. 28 ff.).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit nach seiner wirtschaftlichen Lage sozial schutzbedürftig (BSG Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 29; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnr. 24).

    Auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 29).

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 1 R 4208/04

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 194).

    Nur bei einer im Voraus begrenzten, insbesondere projektbezogenen Tätigkeit, ohne begründete Aussicht auf eine Verlängerung liegt keine Bindung an einen Auftraggeber vor, wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt (Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28).

    Das Erfordernis der Tätigkeit im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber umfasst nicht nur den Fall, dass der Betreffende rechtlich (vertraglich) im Wesentlichen an einen Auftraggeber gebunden ist, sondern auch den Fall, dass er tatsächlich (wirtschaftlich) im Wesentlichen von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist (BT-Drs. 14/45, S. 20; Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 29; Guttenberger in Kasseler Kommentar, Stand September 2019, § 2 SGB VI Rdnr. 39; von Koch in BeckOK Sozialrecht, Stand 1. Dezember 2019, § 2 SGB VI Rdnr. 36).

    Dabei kommt es darauf an, ob der Auftragnehmer nach seinem Unternehmenskonzept die Zusammenarbeit mit mehreren Auftraggebern anstrebt und dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten Erfolg verspricht (Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 29; Guttenberger in Kasseler Kommentar, Stand September 2019, § 2 SGB VI Rdnr. 39).

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Der Kläger, eine natürliche Person (BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 - juris Rdnr. 15), war im streitgegenständlichen Zeitraum auf Dauer und im Wesentlichen nur für die A. L. GmbH, mithin nur für einen Auftraggeber i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI tätig.

    Auftraggeber i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 25; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnrn. 17 ff.; Urteil vom 4. November 2019 - B 12 R 7/08 R - juris Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 - juris Rdnr. 16).

    Allein der A. L. GmbH kamen die Leistungen bzw. Dienste des Klägers zugute, die sich des Klägers bediente, um ihren Pflichten gegenüber der D. AG nachzukommen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 - juris Rdnr. 17).

    Der Gesetzgeber hat die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Selbständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise zulässig davon abhängig gemacht, dass im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 21; Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 juris Rdnr. 27).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem selbständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 194).

    Dass der Kläger berechtigt war, den auf unbestimmte Dauer geschlossenen Vertrag vom 13. November 2011 mit der A. L. GmbH zu kündigen, steht der erforderlichen Dauerhaftigkeit nicht entgegen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 24).

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Auftraggeber i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 25; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnrn. 17 ff.; Urteil vom 4. November 2019 - B 12 R 7/08 R - juris Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 - juris Rdnr. 16).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit nach seiner wirtschaftlichen Lage sozial schutzbedürftig (BSG Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 29; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnr. 24).

    Schließlich lagen im Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit des Klägers für die Firma A. L. GmbH im November 2011 auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass er alsbald einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen wird (vgl. BSG, Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnr. 15).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Der in § 2 Satz 1 Nr. 9a SGB VI geregelten Voraussetzung der (regelmäßigen) Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers kommt eine gesetzliche Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbständig Tätigen zu; dabei ist die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit zulässig (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 7/10 R - juris Rdnr. 23).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit typischerweise sozial schutzbedürftig (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 7/10 R - juris Rdnr. 23).

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14

    Versicherungspflicht des Versicherungsmaklers bei Anbindung an einen Maklerpool

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Davon ist im Übrigen der Sache nach auch die Deutsche Rentenversicherung Bund in dem gegenüber dem Kläger sowie der D. AG in dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV erlassenen und bestandskräftig gewordenen Bescheid vom 2. Dezember 2015 (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 - juris Rdnrn. 14 ff.) betreffend eine im Wesentlichen vergleichbare Tätigkeit im Auftrag der D. AG ab Oktober 2013 ausgegangen.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18
    Voraussetzung dafür, dass die vom Gesetz indizierte Schutzbedürftigkeit nicht vorliegt ist, ist mithin, dass die selbständige Person einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt (BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 1/10 R - juris Rdnr. 22).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

  • LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Senatsurteil vom 6. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 - juris Rdnr. 35; Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbstständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (vgl LSG Baden-Württemberg 30.07.2020, L 7 R 2030/19, juris Rn 60; LSG Baden-Württemberg 06.02.2020, L 7 R 3948/18, juris Rn 35 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (Urteil des Senats vom 6. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 - juris Rdnr. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 [Stand 4. Januar 2019], § 2 Rdnr. 194).
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