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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 SB 23/13   

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https://dejure.org/2014,25266
LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 SB 23/13 (https://dejure.org/2014,25266)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.08.2014 - L 7 SB 23/13 (https://dejure.org/2014,25266)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. August 2014 - L 7 SB 23/13 (https://dejure.org/2014,25266)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 2 VersMedV, Anlage Teil B Nr 15.1 Abs 4 VersMedV, Anlage Teil A Nr 2 Buchst e VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - GdB von 50 - Diabetes mellitus - Beeinträchtigung der Teilhabe - gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - GdB von 50 - Diabetes mellitus - Beeinträchtigung der Teilhabe - Gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69 Abs. 1
    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX bei Diabetes mellitus - GdB; Diabetes mellitus; Insulinpumpentherapie; Teilhabebeeinträchtigung; gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    GdB von 50 wegen Diabetes mellitus nur bei gravierenden und erheblichen Einschnitten in Lebensführung

  • diabetes-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: noch höhere Hürden

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 SB 23/13
    Die Frage, ob gravierende Auswirkungen im beruflichen Lebensbereich ausreichen, um eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung annehmen zu können, ist zwar beim BSG noch anhängig (B 9 SB 2/13 R).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 SB 23/13
    Das BSG hat mit Urteil vom 2. Dezember 2010 (B 9 SB/09 R, juris) diese Neufassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze für rechtmäßig erklärt (vgl. BSG a.a.O. Rdn. 26) und für die Zeit vor Inkrafttreten der Verordnung unter Hinweis auf das Urteil vom 24. April 2008 (B 9/9a SB 10/06) bei der Bewertung des Einzel-GdB eines insulineingestellten Diabetes mellitus neben der Einstellungsqualität insbesondere den jeweiligen Therapieaufwand hervorgehoben, soweit sich dieser auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt.
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 SB 23/13
    Zusätzlich muss es - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand, die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger Auswirkungen der Erkrankung (z.B. Folgeerkrankungen) - zu einer krankheitsbedingten erheblichen Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, B 9 SB 2/12 R, juris).
  • SG Karlsruhe, 01.06.2016 - S 3 SB 3457/14

    Schwerbehinderteneigenschaft wegen Diabetes nur bei gravierender Beeinträchtigung

    Es ist nicht erkennbar, dass das übliche, bei der Höhe des GdB nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bereits berücksichtigte Ausmaß der mit der Erkrankung einhergehenden Blutzuckerschwankungen und damit verbundenen Symptome wie Konzentrationsschwankungen, Schwindel und Müdigkeit (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2014 - L 7 SB 23/13 -, juris Rn. 40) im Fall der Klägerin überschritten wird.
  • SG Münster, 29.11.2019 - S 13 SB 81/19
    Die Formulierung in Teil B Ziff. 15.1 AnlVersMedV "und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind" ist daher nicht nur therapiebezogen gemeint, sondern dahingehend zu verstehen, dass neben dem eigentlichen Therapieaufwand durch die notwendigen Insulininjektionen und die selbständige jeweilige Dosisanpassung eine zusätzliche Wertung notwendig ist, um die Schwerbehinderung zu rechtfertigen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.08.2014, Az.: L 7 SB 23/13, Rn. 35, juris).

    Für die besondere Bedeutung der Stoffwechsellage spricht auch, dass nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen allein bereits eine Erhöhung des GdB rechtfertigen können (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.08.2014, Az.: L 7 SB 23/13, Rn. 35, juris).

  • SG Osnabrück, 12.04.2018 - S 32 SB 32/16
    Zunächst ergibt sich aus der Einschätzung des BSG in eindeutiger Weise, dass die bloße Verwendung einer Insulinpumpe in Verbindung mit den einhergehenden typischen Einschnitten und Belastungen für die Annahme, die Klägerin sei durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt, nicht genügt (vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2014 - L 7 SB 23/13 - juris Rn. 37).

    Wollte man dagegen bei der Prüfung des Teils B Nr. 15.1 Abs. 4 VMG geringere Anforderungen an die Anerkennung einer ausgeprägten Teilhabebeeinträchtigung stellen, käme es insoweit zu Wertungswidersprüchen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - a. a. O. - juris Rn. 24; vgl. zum Fall einer Trägerin einer Insulinpumpe auch Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2014 - L 7 SB 23/13 -, juris; ferner LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2014 - L 7 SB 40/12 -, juris).

  • SG Aachen, 27.10.2015 - S 12 SB 272/15

    Beurteilung des Grades der Behinderung bei Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben

    Der Umstand, dass der Kläger ggf. intensiven Sport nicht mehr ausüben kann, lässt nach Auffassung der Kammer keinen Rückschluss auf "gravierende" Teilhabeeinschränkungen zu (so zutreffend auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 27.08.2014 - L 7 SB 23/13 = juris Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2016 - L 8 SB 4812/15
    Dass Freizeitaktivitäten nicht gänzlich ausgeschlossen sind (so LSG Sachsen-Anhalt 27.08.2014 - L 7 SB 23/13 - juris RdNr. 38), bedeutet bei dem an sich zum Sport durch Radfahren und Wandern neigenden Kläger nicht, dass damit keine wesentliche Einschnitte die Lebensführung gravierend beeinträchtigen würden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2019 - L 13 SB 50/18
    Zunächst ergibt sich aus der Einschätzung des BSG eindeutig, dass die bloßen Insulin- gaben - u. a. auch bei Verwendung einer Insulinpumpe - in Verbindung mit den einhergehenden typischen Einschnitten und Belastungen für die Annahme, der Kläger sei durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt, nicht genügen (vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2014 - L 7 SB 23/13 - juris Rn. 37).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2018 - L 13 SB 18/18
    Zunächst ergibt sich aus der Einschätzung des BSG eindeutig, dass die bloßen Insulin- gaben - u. a. auch bei Verwendung einer Insulinpumpe - in Verbindung mit den einhergehenden typischen Einschnitten und Belastungen für die Annahme, der Kläger sei durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt, nicht genügen (vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2014 - L 7 SB 23/13 - juris Rn. 37).
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