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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 7 SO 2279/16   

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LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 7 SO 2279/16 (https://dejure.org/2019,55178)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2019 - L 7 SO 2279/16 (https://dejure.org/2019,55178)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - L 7 SO 2279/16 (https://dejure.org/2019,55178)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 146/20

    Einstellung der Gewährung eines Barbetrags bei stationärer Unterbringung;

    Der Zweck der im Vergleich mit dem Barbetrag nach § 27b Abs. 2 SGB XII (zur Vereinbarkeit der Höhe des Barbetrags mit dem GG vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2019 - L 7 SO 2279/16 - juris Rn. 52 ff.; Revision beim BSG anhängig - B 8 SO 16/19 R - vgl. im Übrigen auch Behrend in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 27b Rn. 24 f.) deutlich höheren Leistungen des Landesblindengesetzes und der (ggf. aufstockend gewährten) Blindenhilfe nach § 72 SGB XII (hier seit Ende Juli 2019 in monatlicher Gesamthöhe von ca. 370, 00 EUR) spricht aber nicht zwingend gegen eine zumutbare Verwendung der Mittel (auch) zur Sicherung des Lebensunterhalts in stationären Einrichtungen; die blindheitsbedingten und die nicht auf die Blindheit zurückzuführenden Bedarfe des täglichen Lebens sind nämlich nicht klar abgrenzbar.

    Da wegen des Ausschlusses des Barbetrages nach § 27b Abs. 2 SGB XII allein lebensunterhaltssichernde Leistungen betroffen sind, vermögen andere Grundrechte neben dem Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, wie zum Beispiel Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 1 GG, keine weiteren Maßstäbe zu setzen (vgl. BVerfG v. 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris Rn. 145, 133; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2019 - L 7 SO 2279/16 - juris Rn. 52 ff.; a.A. noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.9.2009 - OVG 6 N 36.08 - zur Vereinbarkeit des § 72 Abs. 4 SGB XII mit dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; zum Verhältnis der Grundrechte aus Art. Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 3 GG vgl. auch Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 3 AsylbLG Rn. 68 f.).

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