Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2144
LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortzahlung der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und der Hilfe zur Pflege; Notwendigkeit der Kostenübernahme zur Beseitigung einer bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage; Eheähnliche Gemeinschaft bei gleichgeschlechtlichen Partnern nur bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (189)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 68/93

    Rechtmäßigkeit der Minderung von Waisenrente - Anforderungen an die Rücknahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Eine derartige Auslegung eines einem Bescheid beigegebenen Regelungsinhalts hat indessen zur Folge, dass der Leistungsbezug rechtmäßig ist, solange der Bewilligungsbescheid Bestand hat (vgl. BSGE 47, 241, 246 = SozR 4100 § 134 Nr. 11; BSGE 61, 286, 287 = SozR a.a.O. Nr. 31), also weder nach § 45 SGB X zurückgenommen noch nach § 48 SGB X aufgehoben ist; demgegenüber beseitigt eine bloße Zahlungseinstellung den zuerkannten Zahlungsanspruch nicht (vgl. BSG, Urteile vom 23. März 1994 - 5 RJ 68/93 - und vom 18. September 1996 - 5/4 RA 27/94 - (beide JURIS); BSGE 80, 186, 196 f. = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1; Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 48 SGB X § 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98

    Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Einen solchen Dauercharakter dürften auch die oben genannten Bescheide der Ag. jedenfalls hinsichtlich der Leistungen der Grundsicherung und des Pflegegeldes gehabt haben, denn in beiden Bescheiden ist die Bewilligung "bis auf weiteres" erfolgt, was nach dem Empfängerhorizont der Leistungsberechtigten objektiv auf eine Hilfegewährung für einen unbestimmten Zeitraum nach Bescheiderlass in die Zukunft, nicht nur für den nächstliegenden Zeitraum hindeuten könnte (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - Bs IV 322/96 - FEVS 47, 538 ff; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2000 - 22 A 285/98 - DVBl. 2001 (insoweit nachgehend bestätigt in BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27/00 - BVerwGE 115, 331 ff.); Rothkegel/Grieger, a.a.O., Rdnr. 52); ergänzend wird in diesem Zusammenhang nochmals auf die Bestimmung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Der Senat folgt dem SG auch insoweit, als vorliegend - gerade auch mit Blick auf das bei den in Rede stehenden Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums von Verfassungs wegen zu beachtende Gebot der Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) - eine hier zugunsten der Ast. auszufallende Folgenabwägung vorzunehmen ist, weil eine abschließende Sachaufklärung im hiesigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes schon in Ansehung der geltend gemachten Notlage nicht tunlich ist und dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Der Senat stimmt dem SG jedoch darin zu, dass diese hier noch umstrittenen Beitragsrückstände von der Ast., obgleich das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an sich nicht dazu dient, einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2005 - L 7 SO 2060/05 ER-B u.a. - (m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung)), ebenso wie die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege (jene ab 1. August 2005) von der Ag. vorläufig zu übernehmen sind, weil dies beim gegenwärtigen Sach- und Erkenntnisstand - trotz der Vorfinanzierung der Beitragsrückstände durch die Ast. oder ihre Schwester - zur Beseitigung einer bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage notwendig erscheint (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92 - (JURIS); OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - FEVS 55, 262 ff.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Freilich ist der Ag., soweit sie auf eine "eheähnliche Gemeinschaft" der Ast. mit Y.G. und insoweit wohl auf die Bestimmungen der §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 20 und 43 Abs. 1 SGB XII abheben möchte, entgegenzuhalten, dass unter den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft nur eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu subsumieren ist (vgl. BVerfGE 87, 234, 264), während gleichgeschlechtliche Partnerschaften von den vorstehenden Bestimmungen des SGB XII lediglich im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (vgl. Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266)) erfasst werden und ansonsten nur über § 36 SGB XII im Rahmen der etwaigen Bedarfsdeckung durch eine Haushaltsgemeinschaft Bedeutung erlangen können (vgl. aber für Pflegebedürftige § 36 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Entgegen der Auffassung der Ag. spricht jedoch vieles dafür, dass es sich bei den Bescheiden vom 31. Januar und 10. März 2005 um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG) BSGE 78, 109, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 88, 172, 174 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3) gehandelt hat.
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Eine derartige Auslegung eines einem Bescheid beigegebenen Regelungsinhalts hat indessen zur Folge, dass der Leistungsbezug rechtmäßig ist, solange der Bewilligungsbescheid Bestand hat (vgl. BSGE 47, 241, 246 = SozR 4100 § 134 Nr. 11; BSGE 61, 286, 287 = SozR a.a.O. Nr. 31), also weder nach § 45 SGB X zurückgenommen noch nach § 48 SGB X aufgehoben ist; demgegenüber beseitigt eine bloße Zahlungseinstellung den zuerkannten Zahlungsanspruch nicht (vgl. BSG, Urteile vom 23. März 1994 - 5 RJ 68/93 - und vom 18. September 1996 - 5/4 RA 27/94 - (beide JURIS); BSGE 80, 186, 196 f. = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1; Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 48 SGB X § 10).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Eine derartige Auslegung eines einem Bescheid beigegebenen Regelungsinhalts hat indessen zur Folge, dass der Leistungsbezug rechtmäßig ist, solange der Bewilligungsbescheid Bestand hat (vgl. BSGE 47, 241, 246 = SozR 4100 § 134 Nr. 11; BSGE 61, 286, 287 = SozR a.a.O. Nr. 31), also weder nach § 45 SGB X zurückgenommen noch nach § 48 SGB X aufgehoben ist; demgegenüber beseitigt eine bloße Zahlungseinstellung den zuerkannten Zahlungsanspruch nicht (vgl. BSG, Urteile vom 23. März 1994 - 5 RJ 68/93 - und vom 18. September 1996 - 5/4 RA 27/94 - (beide JURIS); BSGE 80, 186, 196 f. = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1; Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 48 SGB X § 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - (alle m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - (alle m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

  • BVerwG, 21.12.2001 - 5 C 27.00

    Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -;

  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 27/94

    Rechtmäßigkeit der Einstellung einer Zahlung von Altersrente - Gewährung einer

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 4 B 39/03
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Aus dem Gegenwartsbezug der einstweiligen Anordnung folgt zunächst, dass dieser vorläufige Rechtsbehelf für bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegende Zeiträume nur ausnahmsweise in Betracht kommt; es muss durch die Nichtleistung in der Vergangenheit eine aktuell fortwirkende Notlage entstanden sein, die den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AS 1214/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Gegenwartsbezug -

    Ein Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen in der Vergangenheit kommt dann in Betracht, wenn die Notlage in die Gegenwart fortwirkt (Nachholbedarf) und den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (st.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller vorzunehmen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927; ferner Puttler in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung , 2. Auflage, § 123 Rdnrn. 79, 96, 100; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 3. Auflage, Rdnrn. 15, 25).

    Einen Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen in der Vergangenheit herbeizuführen ist deshalb grundsätzlich nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes; eine Ausnahme ist bei einer begehrten Regelungsanordnung nur dann zu machen, wenn die Notlage noch bis in die Gegenwart fortwirkt und den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - a.a.O.; ferner Krodel, NZS 2007, 20, 21 ).

  • SG Reutlingen, 08.11.2018 - S 1 KR 2376/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg - LSG - , Beschlüsse vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B; beide Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht