Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48331
LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15 (https://dejure.org/2016,48331)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15 (https://dejure.org/2016,48331)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - L 7 SO 3998/15 (https://dejure.org/2016,48331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten; EU-Ausländer ohne Krankenversicherungsschutz; Dringender Bedarf des Nothilfeempfängers; Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer

    SGB-XII-Leistungen; Übernahme von Krankenhauskosten; Anspruch des Nothelfers; Fehlende Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 S 1 SGB 12, § 18 Abs 1 SGB 12, § 48 S 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 20 Abs 1 SGB 10
    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Abgrenzung zum Leistungsanspruch des Hilfebedürftigen - materielle Beweislast für das Bestehen eines Sozialhilfeanspruchs - fehlende Feststellungen zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfe bei Krankheit nach dem SGB XII ; Beweislast und Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen einer stationären Krankenhausbehandlung; Bedürftigkeit des Nothilfeempfängers

  • rechtsportal.de

    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten; EU-Ausländer ohne Krankenversicherungsschutz; Dringender Bedarf des Nothilfeempfängers; Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 25
    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfe bei Krankheit nach dem SGB XII

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Dagegen wendet sich die Klägerin statthaft mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG) (Bundessozialgericht , Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - BSGE 117, 261 - juris Rdnr. 10).

    Maßgeblich ist in Eilfällen, die eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung notwendig machen, die in § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (tatsächlicher Aufenthalt) geregelte Zuständigkeit, selbst wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt des Hilfebedürftigen in einem anderen Zuständigkeitsbereich besteht, der - den Eilfall hinweggedacht - die örtliche Zuständigkeit des dortigen Trägers begründen würde (BSG, Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 11).

    Bei dem als Geldleistung ausgestalteten Anspruch des Nothelfers nach § 25 SGB XII handelt es sich um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, Urteil vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 R - juris Rdnr. 9), mit dem das öffentlich-rechtliche System für die Gewährung der Sozialhilfe (insbesondere des speziell hierfür normierten Verwaltungsverfahrens und der "Vergütungsstruktur") ausnahmsweise durchbrochen wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 19/12 R - BSGE 114, 161 - juris Rdnr. 22; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 17, 31).

    Der Anspruch setzt voraus, dass ein beim Nothilfeempfänger bestehender Bedarf nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des SGB XII unabwendbar und unmittelbar durch den Dritten gedeckt wird (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 13).

    Hinzukommen muss ein sozialhilferechtliches Moment (dazu BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Beschluss vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 58/13 B - juris Rdnr. 7; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 15): Grundsätzlich darf eine rechtzeitige Leistung des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen sein; der Sozialhilfeträger darf nicht eingeschaltet werden können.

    Denn dieser Anspruch besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 15; Senatsurteile vom 20. Oktober 2016 - L 7 SO 2156/13 - juris Rdnr. 39; vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - juris Rdnr. 18).

    Nach allem sind ab dem 30. Juni 2014 die Voraussetzungen für einen Anspruch der Klägerin als Nothelferin schon deswegen nicht gegeben, weil mit der ab diesem Zeitpunkt vorhandenen Kenntnis der Beklagten allein C. im Hilfefall Ansprüche hätte verwirklichen können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 4/08 R - BSGE 103, 178 - juris Rdnr. 12; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 28, 32; Senatsurteil vom 20. Oktober 2016, a.a.O. Rdnr. 40).

    Ein Anspruch der Klägerin auf Aufwendungsersatz in Höhe der tagesbezogenen anteiligen Vergütung ausgehend von der maßgeblichen Fallpauschale (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 31) gegen die Beklagte scheidet aber vorliegend auch für die Zeit vom 28. Juni 2014 bis zum 29. Juni 2014 aus, weil sich nicht feststellen lässt, dass C. hilfebedürftig gewesen ist.

    Gem. § 19 Abs. 3 SGB XII werden Hilfen zur Gesundheit geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII) und Vermögen (§ 90 SGB XII) nicht zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 4/08 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 27; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 19, 31).

    Verschafft der Nothelfer - wie vorliegend - dem Sozialhilfeträger die Kenntnis vom Eilfall, obliegt diesem - nicht anders als im Falle der Vermittlung der Kenntnis durch den Hilfebedürftigen selbst - die weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen (§ 20 SGB X), auch wenn der Nothelfer die materielle Beweislast dafür trägt, dass der geltend gemachte Anspruch besteht (BSG, Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 17; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - juris Rdnr. 2).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Bei dem als Geldleistung ausgestalteten Anspruch des Nothelfers nach § 25 SGB XII handelt es sich um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, Urteil vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 R - juris Rdnr. 9), mit dem das öffentlich-rechtliche System für die Gewährung der Sozialhilfe (insbesondere des speziell hierfür normierten Verwaltungsverfahrens und der "Vergütungsstruktur") ausnahmsweise durchbrochen wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 19/12 R - BSGE 114, 161 - juris Rdnr. 22; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 17, 31).

    Der Anspruch setzt voraus, dass ein beim Nothilfeempfänger bestehender Bedarf nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des SGB XII unabwendbar und unmittelbar durch den Dritten gedeckt wird (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 13).

    Hinzukommen muss ein sozialhilferechtliches Moment (dazu BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Beschluss vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 58/13 B - juris Rdnr. 7; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 15): Grundsätzlich darf eine rechtzeitige Leistung des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen sein; der Sozialhilfeträger darf nicht eingeschaltet werden können.

    Denn dieser Anspruch besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 15; Senatsurteile vom 20. Oktober 2016 - L 7 SO 2156/13 - juris Rdnr. 39; vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - juris Rdnr. 18).

    Nach erworbener Kenntnis im Sinne des § 18 SGB XII stehen nur dem Hilfebedürftigen selbst Sozialhilfeleistungen zu; deshalb sind Ansprüche auf Sozialhilfe nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers allein im Sozialrechtsverhältnis zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Sozialhilfeträger geltend zu machen, während ein Nothelferanspruch ab diesem Zeitpunkt ausscheidet (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Senatsurteil vom 20. Oktober 2016, a.a.O. Rdnr. 39).

    Gem. § 19 Abs. 3 SGB XII werden Hilfen zur Gesundheit geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII) und Vermögen (§ 90 SGB XII) nicht zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 4/08 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 27; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 19, 31).

    Schließlich ist zu beachten, dass ein Anspruch des Nothelfers auch ausscheidet, wenn der Hilfebedürftige von seinem Recht, Leistungen der Sozialhilfe nicht in Anspruch zu nehmen, Gebrauch gemacht hat; Sozialhilfe darf nicht aufgezwungen werden (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 27).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 16. März 2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 29/11 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 - juris Rdnr. 26; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - juris Rdnr. 36; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24).

    Der Herstellungsanspruch kann einen Sozialleistungsträger somit nur zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten, das rechtlich zulässig ist (dazu und zum Folgenden z.B. BSG, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24 ff. jeweils m.w.N.) bzw. in seiner wesentlichen Struktur im Gesetz vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 17. August 2000 - B 13 RJ 87/98 R - juris Rdnr. 36).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Denn dieser Anspruch besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 15; Senatsurteile vom 20. Oktober 2016 - L 7 SO 2156/13 - juris Rdnr. 39; vom 22. November 2007 - L 7 SO 5195/06 - juris Rdnr. 18).

    Nach erworbener Kenntnis im Sinne des § 18 SGB XII stehen nur dem Hilfebedürftigen selbst Sozialhilfeleistungen zu; deshalb sind Ansprüche auf Sozialhilfe nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers allein im Sozialrechtsverhältnis zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Sozialhilfeträger geltend zu machen, während ein Nothelferanspruch ab diesem Zeitpunkt ausscheidet (BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 18; Senatsurteil vom 20. Oktober 2016, a.a.O. Rdnr. 39).

    Nach allem sind ab dem 30. Juni 2014 die Voraussetzungen für einen Anspruch der Klägerin als Nothelferin schon deswegen nicht gegeben, weil mit der ab diesem Zeitpunkt vorhandenen Kenntnis der Beklagten allein C. im Hilfefall Ansprüche hätte verwirklichen können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 4/08 R - BSGE 103, 178 - juris Rdnr. 12; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 28, 32; Senatsurteil vom 20. Oktober 2016, a.a.O. Rdnr. 40).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).

    Im Unterschied und zur Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch kommt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie das Bestehen von Hilfebedürftigkeit - nicht in Betracht (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris Rdnr. 9; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17; Senatsurteil vom 4. August 2016 - L 7 SO 1394/16 - juris Rdnr. 37).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Nach allem sind ab dem 30. Juni 2014 die Voraussetzungen für einen Anspruch der Klägerin als Nothelferin schon deswegen nicht gegeben, weil mit der ab diesem Zeitpunkt vorhandenen Kenntnis der Beklagten allein C. im Hilfefall Ansprüche hätte verwirklichen können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 4/08 R - BSGE 103, 178 - juris Rdnr. 12; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 28, 32; Senatsurteil vom 20. Oktober 2016, a.a.O. Rdnr. 40).

    Gem. § 19 Abs. 3 SGB XII werden Hilfen zur Gesundheit geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII) und Vermögen (§ 90 SGB XII) nicht zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 4/08 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 23. August 2013, a.a.O. Rdnr. 27; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 19, 31).

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Bei dem als Geldleistung ausgestalteten Anspruch des Nothelfers nach § 25 SGB XII handelt es sich um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, Urteil vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 R - juris Rdnr. 9), mit dem das öffentlich-rechtliche System für die Gewährung der Sozialhilfe (insbesondere des speziell hierfür normierten Verwaltungsverfahrens und der "Vergütungsstruktur") ausnahmsweise durchbrochen wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 19/12 R - BSGE 114, 161 - juris Rdnr. 22; Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnrn. 17, 31).

    § 197a SGG war nicht anzuwenden, nachdem die Klägerin als Nothelferin zum kostenprivilegierten Personenkreis nach § 183 SGG gehört (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 B - juris Rdnrn. 7 ff.).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 202.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Verschafft der Nothelfer - wie vorliegend - dem Sozialhilfeträger die Kenntnis vom Eilfall, obliegt diesem - nicht anders als im Falle der Vermittlung der Kenntnis durch den Hilfebedürftigen selbst - die weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen (§ 20 SGB X), auch wenn der Nothelfer die materielle Beweislast dafür trägt, dass der geltend gemachte Anspruch besteht (BSG, Urteil vom 18. November 2014, a.a.O. Rdnr. 17; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - juris Rdnr. 2).

    Auch in Fällen ungenügender Sachverhaltsermittlung bzw. -aufklärung durch den Sozialhilfeträger ändert sich an dieser materiellen Beweislast des Nothelfers nichts (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - juris Rdnr. 5).

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - L 7 R 1989/07

    Versicherungspflicht selbständig tätiger Handwerker in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 12/99 R

    Keine Änderung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sozialrechtlichen

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B

    Sozialhilfe - Nothilfe - kein Fortbestehen des Eilfalles bei Kenntnis des

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2016 - L 7 SO 1394/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 29/11 R

    Rentenberechnung - Vorausbescheinigung - Hochrechnung nach § 194 Abs 1 SGB 6 -

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R

    Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

  • SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - früherer Rentenbeginn - verspäteter

    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15 -, Juris Rn. 28, mit ausführlichem Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
  • SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen des § 25 SGB XII geht zu Lasten des Nothelfers (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15 -, juris Rn. 26), hier also der Klägerin.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 7 SO 1650/18
    Die Kenntnis des Sozialhilfeträgers bildet damit die Zäsur für die sich gegenseitig ausschließenden Ansprüche des Nothelfers und des Hilfebedürftigen (vgl. BSG, Beschluss vom 1. März 2018 - B 8 SO 63/17 B - juris Rdnr. 8; Senatsurteil vom 15. Dezember 2016 - L 7 SO 3998/15 - juris Rdnr. 24).
  • SG Hamburg, 09.04.2018 - S 7 SO 89/14
    Wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht mit der erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststehen, geht dies zu Lasten des Nothelfers (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2017 - S 10 SO 334/12, abrufbar unter juris, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2016 - L 7 SO 3998/15, ebenfalls abrufbar unter juris), hier die Klägerin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht