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   LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07   

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LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07 (https://dejure.org/2008,4094)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07 (https://dejure.org/2008,4094)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2008 - L 7 SO 5988/07 (https://dejure.org/2008,4094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen - Unterkunftskosten - sog "Nutzungspauschale" als tatsächliche Aufwendung - Angemessenheitsgrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewährung einer höheren Unterkunftsleistung in Form einer monatlichen "Nutzungspauschale" durch das Sozialamt aufgrund mietvertraglicher Regelungen; Möglichkeit der Einbeziehung von Aufwendungen für den Erhalt von Einrichtungsgegenständen in den ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Nutzungspauschale für Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen als Aufwendung der Unterkunft

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen ist nach der zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ergangenen Rechtsprechung, welche entsprechend im Rahmen von § 29 Abs. 1 SGB XII heranzuziehen ist, die Wohnungsgröße, der Wohnstandard sowie das örtliche Mietniveau (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnrn. 19 ff. und - B 7b AS 14/06 R - BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnrn. 24 ff.).

    Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückzugreifen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 19; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24; so auch die ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 - Breithaupt 2007, 62; Beschluss vom 27. September 2006 - L 7 AS 4739/06 ER-B - ZFSH/SGB 2007, 31).

    Den räumlichen Vergleichsmaßstab bildet insoweit regelmäßig der Wohnort des Hilfebedürftigen, der sich jedoch nicht stets mit dem kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der "Gemeinde" decken muss, sodass im Einzelfall - je nach den örtlichen Verhältnissen - insbesondere bei Kleinst-Gemeinden ohne eigenen Wohnungsmarkt - eine Zusammenfassung in größere Vergleichsgebiete, bei größeren Städten u.U. sogar eine Unterteilung in mehrere kleinere Gebiete geboten sein kann (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 21; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24).

    Da sich der Wohnstandard nach dem konkreten Wohnort richtet, kann dem Hilfebedürftigen ein Umzug in eine andere Wohngemeinde mit niedrigerem Mietniveau regelmäßig nicht abverlangt werden, zumal ihm eine Aufgabe seines sozialen Umfeldes grundsätzlich nicht zuzumuten ist (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 26).

    Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 27. September 2006 a.a.O.; ferner Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51; unklar BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 20).

    Da der Hilfebedürftige indessen einen Anspruch auf Deckung seines Unterkunftsbedarfes hat, hat sich die Angemessenheitsprüfung schließlich auch auf die Frage zu erstrecken, ob dem Hilfeempfänger eine andere kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich ist (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 22; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 25; ferner schon Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER- B - und vom 27. Dezember 2005 a.a.O.).

    Als aussagekräftige Erkenntnisquellen kommen insoweit örtliche Mietspiegel oder Mietdatenbanken (§§ 558c ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Betracht; fehlen derartige Erkenntnismöglichkeiten, werden die Grundsicherungsträger gehalten sein, für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene auf empirischer Basis tragfähige grundsicherungsrelevante Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 23; Hess. Landessozialgericht , Urteil vom 12. März 2007 - L 9 AS 260/06 - ; Berlit jurisPR-SozR 5/2007 Anm. 1).

    Die für die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 WoGG stellen dagegen keine valide Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dar; sie können allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden, wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 23; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückzugreifen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 19; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24; so auch die ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 - Breithaupt 2007, 62; Beschluss vom 27. September 2006 - L 7 AS 4739/06 ER-B - ZFSH/SGB 2007, 31).

    Bezüglich des Wohnungsstandards als weiterem Faktor im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ist darauf abzustellen, ob die Wohnung nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist; die Wohnung muss daher im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen liegen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 20).

    Den räumlichen Vergleichsmaßstab bildet insoweit regelmäßig der Wohnort des Hilfebedürftigen, der sich jedoch nicht stets mit dem kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der "Gemeinde" decken muss, sodass im Einzelfall - je nach den örtlichen Verhältnissen - insbesondere bei Kleinst-Gemeinden ohne eigenen Wohnungsmarkt - eine Zusammenfassung in größere Vergleichsgebiete, bei größeren Städten u.U. sogar eine Unterteilung in mehrere kleinere Gebiete geboten sein kann (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 21; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24).

    Da der Hilfebedürftige indessen einen Anspruch auf Deckung seines Unterkunftsbedarfes hat, hat sich die Angemessenheitsprüfung schließlich auch auf die Frage zu erstrecken, ob dem Hilfeempfänger eine andere kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich ist (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 22; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 25; ferner schon Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER- B - und vom 27. Dezember 2005 a.a.O.).

    Die für die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 WoGG stellen dagegen keine valide Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dar; sie können allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden, wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 23; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24).

    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 20; Senatsbeschluss vom 6. September 2007 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).

  • LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Als aussagekräftige Erkenntnisquellen kommen insoweit örtliche Mietspiegel oder Mietdatenbanken (§§ 558c ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Betracht; fehlen derartige Erkenntnismöglichkeiten, werden die Grundsicherungsträger gehalten sein, für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene auf empirischer Basis tragfähige grundsicherungsrelevante Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 23; Hess. Landessozialgericht , Urteil vom 12. März 2007 - L 9 AS 260/06 - ; Berlit jurisPR-SozR 5/2007 Anm. 1).

    Die bloß punktuelle oder sporadische Auswertung von Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten reicht als Datenmaterial jedenfalls nicht aus; die Datenerhebung muss vielmehr vollständig und fortlaufend erfolgen, wobei auch Mietlisten kommunaler Wohnungsbauträger und für die Leistungsberechtigten erstellte Mietbescheinigungen einzubeziehen sein dürften (vgl. Beschluss des Senats vom 6. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 a.a.O.).

    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 20; Senatsbeschluss vom 6. September 2007 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).

  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Dabei wird verkannt, dass die Nutzungspauschale als solche - mit sämtlichen aufgeführten Zweckrichtungen - nicht zur Disposition des Klägers steht und daher zu den (laufenden) Kosten der Unterkunft im Sinne des § 29 SGB XII zu rechnen ist (vgl. entsprechend zu einer sog. Betreuungspauschale, Beschluss des Senats vom 8. September 2005, a.a.O.; dazu BVerwGE 100, 136, 138; 115, 256, 258).

    Eine unterkunftsbezogene Nutzungspauschale wie die vorliegende darf daher - sofern, wie hier, nicht zur Disposition des Leistungsberechtigten stehend - regelmäßig nicht aus den sozialhilferechtlich anzuerkennenden Unterkunftskosten herausgerechnet werden, es sei denn, die allgemeinen Grundsätze über die sozialhilferechtliche Angemessenheit der Unterkunftskosten unter Berücksichtigung des Wunschrechts nach § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 3 SGB XII ließen eine abweichende Beurteilung zu (vgl. BVerwGE 97, 110, 112 ff.; 115, 256, 259).

    Dazu, dass die vorliegenden Unterkunftskosten indes in ihrer Gesamtheit (vgl. hierzu nochmals BVerwGE 115, 256, 259; Berlit in LPK-SGB XII § 29 Rdnr. 16), d.h. auch unter Berücksichtigung des vorstehenden Kostenfaktors, nicht angemessen sind, hat der Beklagte indessen nichts vorgebracht; derartige Umstände sind auch sonst nicht ersichtlich.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - L 7 AS 4739/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Umzug - fehlende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückzugreifen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 19; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24; so auch die ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 - Breithaupt 2007, 62; Beschluss vom 27. September 2006 - L 7 AS 4739/06 ER-B - ZFSH/SGB 2007, 31).

    Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 27. September 2006 a.a.O.; ferner Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51; unklar BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Die bloß punktuelle oder sporadische Auswertung von Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten reicht als Datenmaterial jedenfalls nicht aus; die Datenerhebung muss vielmehr vollständig und fortlaufend erfolgen, wobei auch Mietlisten kommunaler Wohnungsbauträger und für die Leistungsberechtigten erstellte Mietbescheinigungen einzubeziehen sein dürften (vgl. Beschluss des Senats vom 6. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 a.a.O.).

    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 20; Senatsbeschluss vom 6. September 2007 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 7 SO 2708/05

    Betreuungsentgelt gehört zu Kosten der Unterkunft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Denn sowohl nach dem Inhalt des Mietvertrages vom 22. Februar 2005 als auch nach der tatsächlichen Ausgestaltung liegt nach den Feststellungen des Senats ein Mietverhältnis vor, welches im Kern durch die Gebrauchsüberlassung einer möblierten Wohnung zur eigenverantwortlichen Nutzung geprägt ist, welchem der Betreuungsaspekt untergeordnet ist (vgl. zu den Unterkunftskosten beim betreuten Seniorenwohnen, Beschluss des Senats vom 8. September 2005 - L 7 SO 2708/05 ER-B; zur Abgrenzung des betreuten Wohnens zur Heimunterbringung s. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juni 2006 - L 13 AS 2297/06 ER-B - m.w.N. ).

    Dabei wird verkannt, dass die Nutzungspauschale als solche - mit sämtlichen aufgeführten Zweckrichtungen - nicht zur Disposition des Klägers steht und daher zu den (laufenden) Kosten der Unterkunft im Sinne des § 29 SGB XII zu rechnen ist (vgl. entsprechend zu einer sog. Betreuungspauschale, Beschluss des Senats vom 8. September 2005, a.a.O.; dazu BVerwGE 100, 136, 138; 115, 256, 258).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 380/06

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Produkttheorie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückzugreifen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 19; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24; so auch die ständige Senatsrechtsprechung; vgl. schon Beschluss vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 - Breithaupt 2007, 62; Beschluss vom 27. September 2006 - L 7 AS 4739/06 ER-B - ZFSH/SGB 2007, 31).

    Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 und 27. September 2006 a.a.O.; ferner Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51; unklar BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - gerichtlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 20; Senatsbeschluss vom 6. September 2007 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07
    Das BSG hat unlängst im Urteil vom 19. März 2008 (B 11b AS 31/06 R; bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden, dass mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für Schönheitsreparaturen zu den Kosten i.S. des § 22 Abs. 1 SGB II gehören und insoweit kein in der Regelleistung enthaltener Anteil für "Instandhaltung und Reparatur der Wohnung" in Abzug zu bringen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 AS 19/07

    Fehlende Kostensenkungsaufforderung des Grundsicherungsträgers vor Versagung der

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06

    Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten -

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2005 - L 9 B 23/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91

    Notsituation - Mietverhältnis - Zwischenstation

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2005 - L 8 SO 118/05

    Streit um die Höhe zu bewilligender Grundsicherungsleistungen; Berücksichtigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 19 B 80/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 6/06

    Kürzung der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten -

  • OVG Bremen, 13.09.2000 - 2 A 324/99
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 P 2/06 R

    Soziale Pflegeversicherung - freiwillig versicherter Rentner in der

  • SG Aachen, 29.05.2006 - S 11 AS 11/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2009 - L 7 SO 1131/07

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Schönheitsreparatur - keine Kostentragung

    Als rechtliche Grundlage für den erhobenen Anspruch heranzuziehen sind die Bestimmungen des § 42 Satz 1 Nr. 2 SGB XII i.V.m. § 29 SGB XII (beide eingeführt durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 <BGBl. I S. 3022> und geändert durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2. Dezember 2006 <BGBl. I S. 2670>); wegen der Beschränkung des Streitgegenstandes nicht zu überprüfen sind beim Kläger, der allerdings im laufenden Bezug von Grundsicherungsleistungen durch die Beklagte steht, die Anspruchsvoraussetzungen des § 19 Abs. 2 SGB XII. Die vorliegend umstrittenen Leistungen für die Wohnungsrenovierung sind - wie das SG Karlsruhe im angefochtenen Gerichtsbescheid zutreffend ausgeführt hat - entgegen der wohl von der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 6. März 2006 vertretenen Auffassung schon von ihrer Größenordnung her nicht bereits im Regelsatz nach § 28 SGB XII enthalten; sie sind vielmehr unter die Leistungen für die Unterkunft im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu fassen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Urteil vom 23. November 2006 - L 7 SO 4415/05 - NJW-RR 2007, 255; Urteile vom 17. April 2008 - L 7 SO 5988/07 - und vom 17. Juli 2008 - L 7 SO 599/08 -).
  • SG Freiburg, 30.06.2008 - S 2 AS 5218/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung

    Es besteht kein Anlass, dies grundsicherungsrechtlich anders zu bewerten, also die Definition übernahmefähiger Unterkunftskosten (soweit es um Miet- und nicht Eigenheimkosten geht) vom zivilrechtlichen Begriff der Mietsache abweichend zu fassen (vgl. ebenso das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2007, Az. L 7 AS 19/07, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2008, Az. L 7 SO 5988/07, juris; vgl. im Ergebnis ebenso das LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2006, Az. L 7 AS 6/06, juris; anderer Auffassung allerdings das SG Aachen, Urteil vom 29.05.2006, Az. S 11 AS 11/06, juris, sowie Piepenstock, in: jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rdn. 37: "Aufwendungen für Hausrat").

    Diese Einschätzung gilt umso mehr, als auch das BSG unlängst in seinem Urteil vom 19.03.2008 (Az. B 11 B AS 31/06 R, bislang ebenfalls nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden hat, dass mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für Schönheitsreparaturen zu den Kosten für die Unterkunft gehören und dass auch insoweit kein in der Regelleistung enthaltener Anteil für "Instandhaltung und Reparatur der Wohnung" in Abzug zu bringen ist (darauf hat auch das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2008, a. a. O., zu Recht hingewiesen).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2009 - L 3 AS 4649/08
    Insoweit hat der Kläger auch auf das Urteil des BSG vom 19.03.2008 (B 11b AS 31/06 R) und auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2008 (L 7 SO 5988/07) verwiesen.

    Hiergegen hat die Beklagte am 02.10.2008 Berufung mit der Begründung eingelegt, beim Kläger handele es sich anders als in dem vom LSG am 17.04.2008 (L 7 SO 5988/07) entschiedenen Fall nicht um einen psychisch kranken Menschen, der auf ständige Hilfe angewiesen sei.

  • SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Kostenübernahme für

    Auch aus der Produkttheorie (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, Rn. 20), wonach es dahinstehen kann, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird, folgt nach Auffassung des Gerichts hiernach bereits, dass die Kosten auch einer möblierten Wohnung grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe als Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu tragen sind, solange sie angemessen sind (vgl. für sozialhilferechtlich anzuerkennende Unterkunftskosten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17.04.2008, L 7 SO 5988/07, Rn. 29).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5189/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Grundsicherung im Alter - Unterbringung im

    Auf die Miethöchstgrenzen aus der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz darf als Maßstab der Angemessenheit der Unterkunftskosten erst abgestellt werden, wenn ein konkret individueller Maßstab nicht gebildet werden kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7 b AS 18/06 R, SozR 4-4200, § 22 Nr. 3 m. w. N.; siehe auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2008, L 7 SO 5988/07, JURIS).
  • SG Darmstadt, 12.10.2010 - S 28 SO 31/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung -

    In einem solchen Fall sind die Aufwendungen als Leistungen für die Unterkunft vollumfänglich zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009, Az.: B 14 AS 14/08 R, in juris, Rdn. 21; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2008, Az.: L 7 SO 5988/07, in juris, Rdn. 29).
  • SG Nürnberg, 21.11.2008 - S 20 SO 169/08

    Sozialhilfe - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung -

    Die dabei entwickelten Grundsätze finden nach Auffassung des Gerichts auch im Rahmen des § 29 (1) S. 1 SGB XII Anwendung (so auch u.a. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2009 - L 6 AS 744/07
    Werden deshalb im Einzelfall durch Leistungen zB für Unterkunft Bedarfe befriedigt, die auch bereits von der Regelleistung des § 20 SGB II abgedeckt werden, so ist dies als Konsequenz der Pauschalierung hinzunehmen (LSG NRW Urteil vom 13. Dezember 2007, L 7 AS 19/07 und im Ergebnis wohl auch BSG Urteil vom 7. Mai 2009, aaO; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17. April 2008, L 7 SO 5988/07; SG Karlsruhe Beschluss vom 26. März 2009, S 8 AS 1073/09 ER; SG Freiburg Urteil vom 30. Juni 2008, S 2 AS 5218/07; aA SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 21. Mai 2007, S 4 AS 50/06, BSG Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 58/06 R).
  • SG Nordhausen, 13.03.2009 - S 23 AS 3287/08

    Kosten der Unterkunft, Teilmöblierung, Kühlschrank

    Es besteht kein Anlass dies grundsicherungsrechtlich anders zu bewerten, also die Definition übernahmefähiger Unterkunftskosten (soweit es sich um Miet- und nicht um Eigenheimkosten handelt) vom zivilrechtlichen Begriff der Mietsache abweichend zu fassen (vgI. ebenso das LSG Nordrhein- Westfalen Urteil vom 23.12.2007, Az.: L 7 AS 19/07, LSG Baden Württemberg Urteil vom 17.04.2008, Az.: L 7 SO 5988/07 und im Ergebnis ebenso das LSG Bayern Urteil vom 17.02.2006, Az.: L 7 AS 6/06).
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