Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1043
LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 (https://dejure.org/2013,1043)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 (https://dejure.org/2013,1043)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - L 8 AL 12/12 (https://dejure.org/2013,1043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Firmenbestattung und Insolvenzgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzgeld bereits bei offensichtlicher Masselosigkeit und faktischer Betriebseinstellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
    Im sonach maßgeblichen Zeitpunkt der Betriebseinstellung kam ein Insolvenzverfahren offensichtlich wegen Masselosigkeit nicht in Betracht (s. BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R - zitiert nach juris mit Bezug auf BSG SozR 4100 § 141b Nr. 11).

    "Offensichtlichkeit" liegt bereits dann vor, wenn für einen unvoreingenommenen Betrachter alle äußeren Tatsachen (und insofern der Anschein) für Masseunzulänglichkeit sprechen (BSG, Urteil vom 4. März 1999 a.a.O.).

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
    Dagegen spricht bereits, dass solche Ansprüche von vornherein nur der Gesellschaft selbst gegenüber dem Geschäftsführer zustünden (s. etwa BGH, Urteil vom 28. April 2008 - II ZR 264/06 - BGHZ 176, 204; auch zur sogenannten "Durchgriffshaftung").
  • BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlussfrist - Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
    Den Antrag auf Insolvenzgeld hat der Kläger schließlich innerhalb der kalendermäßig ohne Rücksicht auf die Kenntnis eines Insolvenzereignisses ablaufenden (BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94, NZA-RR 1997, 270) Frist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis, nämlich am 30. Juni 2006, gestellt (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R

    Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
    Maßgeblich ist stets das erste Insolvenzereignis, das gegenüber etwaigen späteren eine Sperrwirkung entfaltet (allg. Meinung, s. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 27/00 R - zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - zu verweisen, die in vergleichbaren Fällen von einer faktischen Betriebseinstellung ausgegangen sei.

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 53/14

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 197/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 56/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 55/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 196/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 52/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 54/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 213/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.

    ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/1 3 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 278/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 279/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht