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   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07   

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https://dejure.org/2008,11302
LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07 (https://dejure.org/2008,11302)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07 (https://dejure.org/2008,11302)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2008 - L 8 AL 1601/07 (https://dejure.org/2008,11302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung - Aufhebung des Verwaltungsaktes - keine wesentliche Änderung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Geänderte Prognoseentscheidung über Leistungsfähigkeit rechtfertigt keine nachträgliche Aufhebung von Arbeitslosengeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Arbeitslosengeldbewilligung aufgrund eines nachträglichen ärztlichen Gutachtens über eine nicht mehr als sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit des Leistungsempfängers; Arbeitsmedizinische Erwartung einer Stabilisierung "unter adäquater ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 48; SGB III § 125
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fiktion der objektiven Verfügbarkeit, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04

    Fiktion der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07
    Die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit sind erfüllt, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2006, L 4 AL 57/04, m.w.N., zit. nach juris).

    Der Senat ist im Übrigen der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit erfüllt sind, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2006, L 4 AL 57/04, m.w.N., zit. nach juris).

  • LSG Bayern, 25.02.2013 - L 9 AL 8/13

    Arbeitslosengeldanspruch - objektive Verfügbarkeit -

    29 Ohne diese Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin wirkt dagegen die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III fort, solange die Voraussetzungen des § 145 SGB III nicht geprüft wurden (zur Beweislast vgl. Senatsentscheidung vom 15.12.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg vom 14.03.2008; Az. L 8 AL 1601/07).
  • SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    29 In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden können, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07; LSG Berlin-Potsdam, Urt. v. 24.8.2006 - L 4 AL 57/04 beide zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 15.12.2011 - L 9 AL 66/09

    Arbeitslosengeld - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung -

    Dies bedeutet, dass ohne eine Prognoseentscheidung der BA die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III fortwirkt, solange die Voraussetzungen des § 125 SGB III nicht geprüft wurden (zur Beweislast vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.03.2008; Az. L 8 AL 1601/07).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten Nahtlosregelung nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden könnten, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliege (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2008 - L 8 AL 1601/07; LSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 24. August 2006 - L 4 AL 57/04; Brand, in: Brand, SGB III [7. Aufl., 2015], § 145 Rdnr. 3).

    Das Gericht hat jedoch nicht allein die Prognoseentscheidung der Beklagten, sondern, wie durch das Bundessozialgericht ausdrücklich ausgeführt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 2 = juris Rdnr. 14 ff.), die Tatbestandsvoraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung unter Bewertung aller medizinischen Feststellungen zu prüfen (so auch: Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III [Stand: Erg.-Lfg. Stand 5/17, Dezember 2017], § 145 Rdnr. 37; Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2014], § 145 Rdnr. 23 bis 26; wohl anders: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2008 - L 8 AL 1601/07 - info also 2008, 161 ff. = juris Rdnr. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2006 - L 4 AL 57/04 - juris Rdnr. 25).

  • SG Karlsruhe, 13.11.2013 - S 17 AL 1131/13

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit -

    Bei einem Vergleich der Befunde kommt es nicht auf die subjektiven Auffassungen und Beurteilungen einzelner Sachverständiger oder Gerichte, sondern allein auf den wirklichen, das heißt objektiven Befund an (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2003, Az. L 8 AL 1601/07).

    Die Agentur für Arbeit darf nur dann eigenständig über die gesundheitlichen Leistungsfähigkeit - als Voraussetzung der Verfügbarkeit - entscheiden, wenn eine etwaige Leistungsminderung des Versicherten zweifelsfrei nicht länger als sechs Monate andauern wird (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008, Az. L 8 AL 1601/07, juris Rn. 23; Brand in Niesel/Brand, SGB III, § 125 Rn. 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 AL 2412/07

    Aufhebung der Arbeitslosenbewilligung - wesentliche Änderung der Verhältnisse -

    Das BSG hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 27. September 1957 (BSGE 6, 19, 28) ausgeführt, dass es bei einem Vergleich der Befunde nicht auf die subjektiven Auffassungen und Beurteilungen einzelnen Sachverständiger oder Gerichte, sondern allein auf den wirklichen, das heißt objektiven Befund ankommt (vgl. zum Ganzen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2003 - L 8 AL 1601/07 - veröffentlicht in Juris und info also 2008, 161, dort mit Anmerkung Winkler).
  • SG Duisburg, 21.01.2013 - S 16 AL 120/11

    Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung im

    Schließlich ist auch die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 14.03.2008, Az: L 8 AL 1601/07) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
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