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   LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20   

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https://dejure.org/2021,14268
LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20 (https://dejure.org/2021,14268)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.05.2021 - L 8 AY 122/20 (https://dejure.org/2021,14268)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - L 8 AY 122/20 (https://dejure.org/2021,14268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Asylbewerberleistungsgesetz

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 17 RL 2013/33/EU; AsylbLG § 15; AsylbLG § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 3
    Anspruch Alleinstehender in Gemeinschaftsunterkünften auf Gewährung sog. Analogleistungen

  • rewis.io

    Leistungen, Bescheid, Abschiebung, Asylantrag, Asylverfahren, Unterkunft, Leistungsbewilligung, Bewilligung, Einreise, Asylanerkennung, Kostenerstattung, Arbeitsentgelt, Ausreisepflicht, Auslegung, Bundesrepublik Deutschland, verfassungskonforme Auslegung, Sinn und Zweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung von Leistungen an Asylbewerber wegen Ablaufs der Überstellungsfrist; Menschenwürdiges Existenzminimum bei Bezug von Leistungen gemäß dem AsylbLG ; Gemeinsames Wirtschaften im Rahmen des Bezugs von Leistungen gemäß dem AsylbLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) bzw. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - alle nach juris) beinhaltet zwar der Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht - das auch ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Deutschland tatsächlich aufhalten, zusteht - einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Höhe der Leistungen der Gesetzgeber.

    Zum anderen ist § 6 AsylbLG nur als Ausnahmebestimmung für den atypischen Bedarfsfall konzipiert und daher von vornherein nicht geeignet, strukturelle Leistungsdefizite zu kompensieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) bzw. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - alle nach juris) beinhaltet zwar der Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht - das auch ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Deutschland tatsächlich aufhalten, zusteht - einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Höhe der Leistungen der Gesetzgeber.

    Zwar verringern sich die Anforderungen an das sachliche Differenzierungskriterium im Bereich der leistenden Massenverwaltung, da der Gestaltungs- und Bewertungsspielraum des Gesetzgebers bei steigender "Typisierungstoleranz" zunimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - juris, m.w.N.).

  • LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19

    Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid,

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Auch ist trotz der Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern dessen Beiladung (§ 75 SGG) nicht geboten, da kein unmittelbarer Eingriff in dessen Rechtssphäre stattfindet (vgl. zum Ganzen auch: Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Ausgehend von den Gesetzesmaterien wird aber die Vernichtung von Pässen und die Angabe einer falschen Identität als ein dafür ausreichendes Verhalten anzusehen sein (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung endet allerdings dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch träte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 - juris).
  • LSG Bayern, 17.09.2018 - L 8 AY 13/18

    Leistungsverkürzung erfordert konkretes Fehlverhalten des Leistungsberechtigten

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Es ist also zu beachten, dass im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. Beschluss des Senats vom17.09.2018 - L 8 AY 13/18 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Die Vorschrift des § 73 SGB XII dient nämlich nicht dazu, als unzureichend empfundene "vertypte" Leistungen aufzustocken, sondern setzt eine nicht erfasste und damit im SGB XII unbenannte Bedarfssituation voraus (vgl. Urteil des Senats vom 06.02.2020 - L 8 SO 163/17 - juris, m.w.N.).
  • SG Freiburg, 06.10.2020 - S 9 AY 138/20

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Zu Recht wird darauf verwiesen (SG Freiburg, Urteil vom 06.10.2020 - S 9 AY 138/20 - juris), dass die Leistungsberechtigten zur Umstellung der Einkaufs- und Haushaltsgewohnheiten zumindest eines Zeitraums von mehreren Wochen bis Monaten bedürften.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Zwar kann es sich dabei um konkludente Verwaltungsakte handeln, doch regelmäßig nur dann, wenn für den betroffenen Zeitraum keine ausdrückliche Bewilligung vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Bei einem nach wortlautgetreuer Auslegung drohenden Grundrechtsverstoß kann eine zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung der Norm entgegen deren Wortlaut sogar geboten sein (vgl. BSG, Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R, Urteil vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R und Urteil vom 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R - alle nach juris).
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
    Dieses Ziel kann nicht allein durch (teilweise) Aufhebung der insoweit belastenden Änderungsbescheide mittels einer Anfechtungsklage erreicht werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R - juris).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 639/11

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden

  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 889/12

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Strafgefangener - Ausübung von

  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

  • SG München, 19.10.2021 - S 52 AY 278/21

    Leistungseinschränkung wegen unterbliebener freiwilliger Ausreise

    Nur im Einzelfall ist es möglich, dass zwischen Bewohnern auch ein "Füreinandereinstehen" gegeben ist und hierfür ausreichende Anhaltspunkte vorliegen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2021, Az. L 8 AY 122/20).
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   LSG Bayern, 29.04.2021 - L 8 AY 122/20   

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https://dejure.org/2021,27483
LSG Bayern, 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 (https://dejure.org/2021,27483)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 (https://dejure.org/2021,27483)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. April 2021 - L 8 AY 122/20 (https://dejure.org/2021,27483)
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21

    Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in

    Zwischenzeitlich hat es auf die unter - B 7/8 AY 1/21 R - anhängige Revision einer beklagten Stadt gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2021 - L 8 AY 122/20 - den Beteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und die Sache vertagt.

    Ob § 15 AsylbLG als umfassende Bestandsschutzregelung verstanden werden kann (vgl. Hohm, in: Hohm, GK-AsylbLG, Stand April 2020, § 15 Rn. 16 ff., 18), ist bislang nicht entschieden (dafür das Bayerische LSG, Urteil vom 29. April 2021 - L 8 AY 122/20 -, Rn. 48, zur Revision oben Rn. 32; dagegen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Februar 2020 - L 7 AY 4273/19 ER-B -, Rn. 14).

  • LSG Bayern, 30.10.2023 - L 8 AY 33/23

    Asylbewerberleistungsgesetz: Angabe eines falschen Geburtsdatums als

    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - ohnedies die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 sowie Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris).

    Der Senat hat bereits für die gleich gelagerte Situation eines Anspruchs auf sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden (Urteil vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - juris), dass als ungeschriebene Voraussetzung ein tatsächliches "Füreinandereinstehen" gegeben sein muss und nicht nur das bloße gemeinsame Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. Aufnahmeeinrichtung genügt.

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 7/23

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG erfordert pflichtwidriges

    Dass eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG diesem - anhand des Unionsrechts zu beurteilenden - Standard genügen, kann angezweifelt werden (vgl. HessLSG, Beschluss vom 20.09.2021 - L 4 AY 26/21 B ER; siehe aber auch Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).

    Der Senat hat bereits für die gleich gelagerte Situation eines Anspruchs auf sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden (Urteil vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - juris), dass als ungeschriebene Voraussetzung ein tatsächliches "Füreinandereinstehen" gegeben sein muss und nicht nur das bloße gemeinsame Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. Aufnahmeeinrichtung genügt.

  • LSG Bayern, 03.07.2023 - L 8 AY 7/23
    Dass eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG diesem - anhand des Unionsrechts zu beurteilenden - Standard genügen, kann angezweifelt werden (vgl. HessLSG, Beschluss vom 20.09.2021 - L 4 AY 26/21 B ER; siehe aber auch Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).

    Der Senat hat bereits für die gleich gelagerte Situation eines Anspruchs auf sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden (Urteil vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - juris), dass als ungeschriebene Voraussetzung ein tatsächliches "Füreinandereinstehen" gegeben sein muss und nicht nur das bloße gemeinsame Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. Aufnahmeeinrichtung genügt.

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 136/22

    Keine Kürzung von Leistungen an Asylbewerber nach abgelaufener Überstellungsfrist

    Dass eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG diesem - anhand des Unionsrechts zu beurteilenden - Standard genügen, kann angezweifelt werden (vgl. HessLSG, Beschluss vom 20.09.2021 - L 4 AY 26/21 B ER; siehe aber auch Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).

    Der Senat hat bereits für die gleich gelagerte Situation eines Anspruchs auf sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden (Urteil vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - juris), dass als ungeschriebene Voraussetzung ein tatsächliches "Füreinandereinstehen" gegeben sein muss und nicht nur das bloße gemeinsame Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. Aufnahmeeinrichtung genügt.

  • LSG Bayern, 20.12.2023 - L 8 AY 45/23

    Anspruchseinschränkung bei unbegründeter Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit

    Es steht die Höhe der Leistungen im Streit und diese ist ohnehin unter jedem Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 sowie Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris).

    In § 2 Abs. 1 AsylbLG i.V.m. § 27a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) findet dieser "Abzug" seine Grundlage (vgl. Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - juris).

  • LSG Bayern, 24.10.2022 - L 8 AY 106/22

    Aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten bei psychischer Erkrankung

    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).

    Allerdings hat der Senat bereits zur vergleichbaren Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG entschieden (Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - juris), dass als ungeschriebene Voraussetzung zusätzlich zur Unterbringung in einer sog. Sammelunterkunft ein tatsächliches "Füreinandereinstehen" zu fordern ist.

  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 110/22

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG erfordert ein pflichtwidriges

    Dass eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG diesem - anhand des Unionsrechts zu beurteilenden - Standard genügen, kann angezweifelt werden (vgl. HessLSG, Beschluss vom 20.09.2021 - L 4 AY 26/21 B ER; siehe aber auch Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).
  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 135/22

    Voraussetzungen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG

    Dass eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG diesem - anhand des Unionsrechts zu beurteilenden - Standard genügen, kann angezweifelt werden (vgl. HessLSG, Beschluss vom 20.09.2021 - L 4 AY 26/21 B ER; siehe aber auch Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).
  • LSG Bayern, 20.12.2022 - L 8 AY 131/22

    Asylbewerberleistungen: Eilrechtsschutz und Voraussetzungen für eine wirksame

    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 sowie Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris).
  • SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22

    AslybLG

  • LSG Bayern, 06.09.2022 - L 8 AY 73/22

    Asylbewerberleistungsrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22

    Asylbewerberleitungsrecht: Fortgesetzte Anspruchseinschränkung bei Verstoß gegen

  • LSG Bayern, 11.04.2022 - L 8 AY 34/22

    Anspruchseinschränkung gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG nur nach Belehrung über Pflicht

  • LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22

    Asylbewerberleistungen: Anspruchseinschränkung wegen pflichtwidrigen Verhaltens

  • LSG Bayern, 15.03.2022 - L 8 AY 7/22

    Asylbewerbungsleistungsgesetz: Anspruchseinschränkung nur bei vorwerfbarem

  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 8 AY 103/21

    Asylbewerberleistungsgesetz: Vorwerfbares Nichtkennen der Ausreisepflicht als

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