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   LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,29917
LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER (https://dejure.org/2016,29917)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER (https://dejure.org/2016,29917)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. September 2016 - L 8 AY 21/16 B ER (https://dejure.org/2016,29917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Weitergewährung von Leistungen nach dem AsylbLG; Keine bedarfsunabhängigen voraussetzungslosen Sozialleistungen; Verfassungskonformität und restriktive Auslegung des § 1a AsylbLG; Anspruch auf vorläufige Weitergewährung von Asylbewerberleistungen im Wege des ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a Abs. 3 AsylbLG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vorläufige Weitergewährung von Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ohne Anspruchseinschränkung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf vorläufige Weitergewährung von Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ohne Anspruchseinschränkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine bedarfsunabhängigen Sozialleistungen für Asylbewerber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 08.07.2016 - L 8 AY 14/16

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen im Streit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16
    Im Übrigen ergebe sich aus der Neuregelung des § 11 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG zum 06.08.2016, dass der Widerspruch und die Klage gegen eine Leistungsabsenkung nach § 1 a AsylbLG entgegen der Rechtsprechung des LSG (L 8 AY 14/16 B ER, Beschluss vom 08. Juli 2016) nach § 86 a Abs. 1 S. 1 SGG zumindest bis zum 05.08.2016 aufschiebende Wirkung gehabt habe.

    Der Senat führt damit seine Rechtsprechung vom 8. Juli 2016 (L 8 AY 14/16 B ER) und vom 24. August 2016 (L 8 AY 15/16 B ER) auch in Kenntnis der zum 06.08.2016 eingetretenen Gesetzesänderung in § 11 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG fort.

    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass die ausreispflichtige Antragstellerin den Leistungsmissbrauchstatbestand des § 1 a Abs. 3 AsylbLG erfüllen würde, wenn sie sich offen weigerte, bei der Beschaffung der fehlenden Geburtsurkunde, die Voraussetzung für die Beantragung eines Reisepasses in der kongolesischen Botschaft ist, mitzuwirken und hierzu zuvor von der Antragsgegnerin konkret aufgefordert worden wäre (vgl. zum Fall der ausdrücklichen Weigerung, einen Pass zu beantragen, Beschluss des Senats vom 8. Juli 2016, L 8 AY 14/16 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 8 SO 6/15
    Auszug aus LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16
    Der Senat teilt diese Rechtsansicht und setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 13.04.2015, L 8 SO 6/15 B ER.
  • LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Kürzung bei missbräuchlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16
    Die für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen zuständigen Behörden verfügten über die erforderlichen Erkenntnisse und in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen zudem über die Möglichkeiten, eigene Ermittlungen anzustellen, um der Betreffenden ggf. die "richtigen" Fragen zu stellen, um Passersatzpapiere zu beschaffen und die Voraussetzungen für eine Abschiebung zu schaffen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 7 AY 6/09 B ER -).
  • LSG Thüringen, 12.03.2014 - L 8 AY 678/13

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    Auszug aus LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16
    Nicht anders als in anderen Grundsicherungssystemen (vgl. § 26 SGB XII bzw. § 41 Abs. 4 SGB XII; vgl. §§ 31 ff. SGB II) sei daher die Verknüpfung von Mitwirkungspflichten und Verhaltenspflichten mit Leistungseinschränkungen auch im AsylbLG verfassungsrechtlich unbedenklich (LSG Erfurt, Urteil vom 12. März 2014 - Az.: L 8 AY 678/13).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16
    Leistungen nach dem AsylbLG stellten keine rentenähnliche Dauerleistung dar; dies erlaube es der Verwaltung, die Voraussetzungen in regelmäßigen Abschnitten zu prüfen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -).
  • LSG Bayern, 17.09.2018 - L 8 AY 13/18

    Leistungsverkürzung erfordert konkretes Fehlverhalten des Leistungsberechtigten

    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da die zuvor ergangenen Bewilligungsbescheide nur den Zeitraum bis April 2018 zum Gegenstand hatten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.02.2018 - L 8 AY 23/17 B ER, Rdnr. 12, juris; Beschlüsse des Senats vom 08.07.2016 - L 8 AY 14/16 B ER, vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER sowie - zur Fassung des § 11 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG ab 06.08.2016 (eingefügt durch Art. 4 des Integrationsgesetzes vom 31.07.2016 (BGBl. 2016, I Nr. 39, S. 1939 ff.)) - Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER, Rdnr. 30 ff., juris).
  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16

    Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des

    Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.03.2015, mit dem letztmalig ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG bewilligt wurden, war kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung i.S. des § 48 SGB X. Der Senat hat diese Rechtsansicht schon in seinen früheren Beschlüssen vom 08.07.2016, L 8 AY 14/14 B ER und vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER, (jeweils veröffentlicht in juris) vertreten und hält daran fest.

    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass der ausreispflichtige Antragsteller den Leistungsmissbrauchstatbestand des § 1 a Abs. 3 AsylbLG erfüllen würde, wenn er sich offen und "aktuell" weigern würde, bei der Beschaffung der fehlenden gültigen Dokumente zur Klärung der Identität und der Ausreispapiere mitzuwirken und hierzu zuvor von der Antragsgegnerin erneut konkret aufgefordert worden wäre (vgl. zum Fall der ausdrücklichen Weigerung, einen Pass zu beantragen, Beschluss des Senats vom 8. Juli 2016, L 8 AY 14/16 B ER, vgl. zu den Anforderungen an eine konkrete Aufforderung zur Mitwirkung Beschluss vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 AY 4898/15

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Anwendbarkeit auf Folge- und

    Daher ist der Senat der Auffassung, dass § 1a AsylbLG a.F. auch unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerfG im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Anspruchseinschränkung, insbesondere hinsichtlich des Geldbetrages zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, zulässt (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rdnr. 48; Beschluss vom 13. September 2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rdnr. 68; Beschluss vom 8. Juli 2016 - L 8 AY 14/16 B ER - juris Rdnr. 45; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Juni 2014 - L 8 AY 15/13 B ER - juris Rdnrn. 34 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 AY 16/13 B ER - juris Rdnrn. 34 ff.; Beschluss vom 19. August 2013 - L 8 AY 3/13 B ER - juris Rdnrn. 35 ff.; LSG Hamburg, Beschluss vom 29. August 2013 - L 4 AY 5/13 B ER - juris Rdnr. 6; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 8 AY 70/13 B ER - juris Rdnr. 18; Thüringer LSG, Urteil vom 12. Januar 2013 - L 8 AY 678/13 - juris Rdnr. 40 ff.; Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 8 AY 1801/12 B ER - juris Rdnrn. 24 ff.).
  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 8 AY 29/16

    Anspruch auf Gewährung von Asylbewerberleistungen

    § 1 a AsylbLG sanktioniert vermeidbares persönliches Fehlverhalten des Leistungsberechtigten, der die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch in seinen Verantwortungsbereich fallendes vertretbares und vorwerfbares Verhalten verhindert (gefestigte Rechtsauffassung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER sowie vom 24.08.2016 L 8 AY 15/16 B ER).
  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Im Rahmen der Anhörung ist die von der leistungsberechtigten Person verlangte konkrete Mitwirkungshandlung hinreichend bestimmt zu bezeichnen, damit die Person weiß, welche Obliegenheit sie zur Abwendung der Leistungsreduzierung zu erfüllen hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. September 2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rn. 59).
  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Im Rahmen der Anhörung ist die von der leistungsberechtigten Person verlangte konkrete Mitwirkungshandlung hinreichend bestimmt zu bezeichnen, damit die Person weiß, welche Obliegenheit sie zur Abwendung der Leistungsreduzierung zu erfüllen hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. September 2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rn. 59).
  • SG München, 10.02.2020 - S 42 AY 82/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Es liegt kein früherer Bewilligungsbescheid vor, aus welchem der Antragsteller Leistungen ab Eilantragstellung nach §§ 3, 3a AsylbLG begehren könnte (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER - Rn. 63).
  • SG Landshut, 28.02.2018 - S 11 AY 66/18

    Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -

    Im Hinblick auf die gegenüber den Leistungssystemen des SGB II und SGB XII ohnehin bereits reduzierten Leistungen nach dem AsylbLG gebieten das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine restriktive Auslegung (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22

    Asylbewerberleitungsrecht: Fortgesetzte Anspruchseinschränkung bei Verstoß gegen

    Soweit der Senat für ein Vertretenmüssen i.S. § 1a Abs. 3 AsylbLG außerdem verlangt, dass der Leistungsberechtigte vor der Entscheidung über die Einschränkung angehört worden und ihm eine angemessene Frist zur Beendigung des leistungsmissbräuchlichen Verhaltens gesetzt worden ist, damit er die beabsichtigte Einschränkung der Leistungen durch eigenes Zutun noch abwenden kann (Beschluss des Senats vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rn. 75 und vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 55), hat der Antragsgegner die Antragstellerin zuletzt mit Schreiben vom 09.11.2021 darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Leistungseinschränkung weiterhin erfüllt seien und ihr die Möglichkeit gegeben, bis zum 22.11.2021 zumindest eine Bestätigung der Botschaft über die Beantragung eines Reisepasses für sich selbst und ihre Kinder vorzulegen.
  • SG München, 31.01.2017 - S 51 AY 122/16

    Anspruch auf weitere existenzsichernde Maßnahmen eines Geduldeten

    Im Hinblick auf die gegenüber den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe ohnehin reduzierten Leistungen nach dem AsylbLG gebieten das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine restriktive Auslegung des § 1a AsylbLG (Bayer. LSG, Beschluss vom 13.09.2016, L 8 AY 21/16 B ER m.w.N).
  • SG Bayreuth, 14.12.2017 - S 5 AY 20/17

    Einschränkung des Leistungsanspruchs nach dem AsylbLG

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 AY 4629/17
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