Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19500
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20 B ER (https://dejure.org/2020,19500)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2020 - L 8 AY 37/20 B ER (https://dejure.org/2020,19500)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - L 8 AY 37/20 B ER (https://dejure.org/2020,19500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 4 ME 476/03

    Asyl; Asylbewerber; Aufenthalt; Ausländer; Familie; Grundfläche; Mitbenutzer;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20
    In der Person des Leistungsberechtigten liegende und für die Entscheidung relevante Umstände können u.a. gesundheitliche Beeinträchtigungen (insb. aufgrund psychischer Erkrankung), die Pflege von Angehörigen, Grundbedürfnisse von Familien (insb. bei schulpflichtigen Kindern; vgl. dazu etwa nach altem Recht OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4.12.2003 - 4 ME 476/03 - juris Rn. 4) oder die bisherige und voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Deutschland darstellen (vgl. zu den möglichen Kriterien Cantzler, AsylbLG, 1. Aufl. 2019, § 3 Rn. 72-74; Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 3 AsylbLG Rn. 168 f.).
  • SG Aachen, 11.12.2015 - S 20 AY 14/15

    Zuteilung einer anderen Unterkunft für eine schwangere Asylbewerberin

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20
    Auch wenn grundsätzlich kein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft besteht (vgl. etwa SG Aachen, Beschluss vom 11.12.2015 - S 20 AY 14/15 ER - juris Rn. 12 ff.; Birk in LPK-SGB XII, 11. Aufl. 2018, § 3 AsylbLG Rn. 20 zu § 3 Abs. 2 Satz 4 AsylbLG a.F.; a.A. wohl Siefert in Siefert, AsylbLG, 1. Aufl. 2018, § 3 Rn. 34), vermittelt § 3 Abs. 3 Satz 3 AsylbLG zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Unterbringung in adäquatem Wohnraum (Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 3 AsylbLG Rn. 146).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20
    Mit der erneuten Entscheidung dürfte zugleich das beim SG anhängige Hauptsacheverfahren (- S 26 AY 9 /19 -) gegenstandslos werden, weil sie nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens wird und sich die frühere Ablehnungsentscheidung gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG i.V.m. § 1 Nds. VwVfG damit auf andere Weise erledigt (vgl. BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2010 - L 1 R 163/10

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - psychische Erkrankung - einstweiliger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20
    Wenn es die Umstände des Einzelfalles erfordern, kann die Behörde auch zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.6.2018 - L 9 AL 92/18 B ER - juris Rn. 1; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.9.2010 - L 1 R 163/10 B ER - juris Rn. 29; Burkiczak in jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 334; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 30a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18

    Gewährung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 8 AY 37/20
    Wenn es die Umstände des Einzelfalles erfordern, kann die Behörde auch zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.6.2018 - L 9 AL 92/18 B ER - juris Rn. 1; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.9.2010 - L 1 R 163/10 B ER - juris Rn. 29; Burkiczak in jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 334; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 30a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2021 - L 8 AY 21/18

    Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtmäßigkeit einer Leistungseinschränkung;

    Bei der Ermessensentscheidung über die Gewährung von Sach- oder Geldleistungen für die Unterkunft nach § 3 Abs. 2 Satz 4 AsylbLG aF bzw § 3 Abs. 3 Satz 3 AsylbLG sind die konkreten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die bisherige und voraussichtliche Aufenthaltsdauer des Ausländers in Deutschland (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 02.07.2020 - L 8 AY 37/20 B ER - juris Rn. 11 ff.).

    Bei dieser Ermessensentscheidung über die Art und Weise der Bedarfsdeckung (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 2.7.2020 - L 8 AY 37/20 B ER - juris Rn. 11 ff. und vom 2.10.2015 - L 8 AY 40/15 B ER - juris Rn. 11) wird der Beklagte die konkreten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen haben (zu den möglichen Kriterien ausführlich Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 3 Rn. 159 ff. m.w.N.), z.B. einerseits den bisherigen Aufenthalt des Klägers in Deutschland von mehr als drei Jahren (dazu auch gleich), andererseits aber die bei Wiedereinreise wegen der vorherigen Abschiebung und des verhängten Einreiseverbotes für den Kläger eher ungünstige Prognose für einen weiteren Aufenthalt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - L 15 AY 13/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auch nach Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Juli 2020, Az. L 8 AY 37/20 B ER, juris Rn. 14, ist eine (Auswahl-) Ermessensentscheidung über die Form der Leistungen für Unterkunft und Heizung von der Leistungsbehörde bei Leistungsberechtigten nach § 2 Abs. 1 AsylbLG jedenfalls dann zu treffen, wenn die betroffene Person die Zuweisung einer anderen Unterkunft begehrt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht