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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 AY 55/13 B   

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https://dejure.org/2013,43751
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 AY 55/13 B (https://dejure.org/2013,43751)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.08.2013 - L 8 AY 55/13 B (https://dejure.org/2013,43751)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B (https://dejure.org/2013,43751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Entscheidung über einen bereits mit der Klageerhebung gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe zusammen mit der Hauptsache im sozialgerichtlichen Verfahren; Unzulässigkeit der Begründung der Antragsablehnung durch Bezugnahme auf einen Gerichtsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 740/08

    Fehlen einer den Vorgaben des § 142 Abs. 2 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 AY 55/13
    Bei der Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens hat er hier insbesondere berücksichtigt, dass der angefochtene Beschluss den gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Entscheidungsbegründung nicht genügt und damit dem Kläger die Möglichkeit genommen ist, sich im Beschwerdeverfahren inhaltlich mit den tragenden Erwägungen des Sozialgerichtes auseinanderzusetzen (hierzu auch Sächsisches LSG Beschluss vom 23. Februar 2009 - L 3 B 740/08 AS-PKH -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 AY 55/13
    Ein Abstellen auf den tatsächlichen Erfolg in der Hauptsache führt zur Sinnentleerung der Hilfe (Spiolek, jurisPR-SozR 14/2008 Anm. 6 zum BSG-Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B - vgl. zu den Anforderungen an eine PKH-Entscheidung auch BVerfG Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190, juris).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 AY 55/13
    Ein Abstellen auf den tatsächlichen Erfolg in der Hauptsache führt zur Sinnentleerung der Hilfe (Spiolek, jurisPR-SozR 14/2008 Anm. 6 zum BSG-Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B - vgl. zu den Anforderungen an eine PKH-Entscheidung auch BVerfG Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190, juris).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Zwar darf das Gericht grundsätzlich über einen spruchreifen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht erst zusammen mit der Hauptsache oder - wie hier der Fall - sogar erst nach der Hauptsache entscheiden; dies gilt erst recht, wenn die Entscheidung zudem mit einer Verkennung der Bewilligungsvoraussetzungen einhergeht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383; NJW 2003, aaO; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 556, 557; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B, juris Rn. 6; BayLSG, Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E, juris Rn. 17 ff.; jeweils mwN; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 118 Rn. 5).
  • LSG Bayern, 23.04.2015 - L 15 SF 25/15

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss gem. § 197 Abs. 2 SGG

    Schließlich würde einem bedürftigen Prozesskostenhilfebegehrenden durch eine gleichzeitige Entscheidung über Prozesskostenhilfe und Hauptsache in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit genommen, auf einen negativen Beschluss zur Prozesskostenhilfe durch die Ausübung prozessualer Gestaltungsrechte, z.B. durch Rücknahme des Rechtsmittels, zu reagieren, um die von ihm zu tragenden Kosten des Verfahrens angesichts der fehlenden Erfolgsaussichten möglichst gering zu halten, beispielsweise um die Entstehung einer Terminsgebühr zu verhindern (vgl. LSG Niedersachsen, Beschluss vom 16.08.2013, Az.: L 8 AY 55/13 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Streitwertfestsetzung im

    Denn die Regelung des § 105 Abs. 3 SGG zielt auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren (inklusive Kostenentscheidung) und nicht auf gesonderte Entscheidungen, die grundsätzlich durch (separaten) Beschluss zu erfolgen haben, separat angreifbar sind (zur Entscheidung über Prozesskostenhilfe vergleiche beispielsweise LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 16. August 2013, L 8 AY 55/13 B, zitiert nach juris) und nur "en passant" in dem Gerichtsbescheid aufgenommen wurden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2015 - L 9 AS 403/15
    Der Senat macht im vorliegenden Fall von dieser in seinem Ermessen stehenden Möglichkeit Gebrauch (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 176 Rdnr. 4; zur Zurückverweisung vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2014 - L 9 AS 1104/13 B; Beschluss des 8. Senats des LSG vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2014 - L 8 SO 127/14
    Ohne dass es für die Entscheidung von Belang ist, gibt die Rüge der Antragstellerinnen, die sich auf die Ablehnung von PKH durch das SG zeitgleich mit der ablehnenden Entscheidung in der Hauptsache bezieht, Anlass zu einem Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B - unveröffentlicht; jüngst Beschluss vom 8. April 2014 - L 8 SO 124/14 B ER - unveröffentlicht).
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