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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07 R ER   

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https://dejure.org/2007,24331
LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07 R ER (https://dejure.org/2007,24331)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2007 - L 8 B 1205/07 R ER (https://dejure.org/2007,24331)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - L 8 B 1205/07 R ER (https://dejure.org/2007,24331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Geldforderung als Voraussetzung für eine dem gesetzlichen Sofortvollzug unterfallende "Anforderung von Beiträgen"; Verrechnung einer Geldforderung als eine mittels Verwaltungsakt durchsetzbare rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Offene Rentenbeitragszahlungen können trotz Vollstreckungsschutzes verrechnet werden

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    19 Betreffend die Art und Weise, wie die Verrechnung im Sinne des § 52 SGB I durchzuführen ist, wird zwar vom 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) die Auffassung vertreten, dass die Verrechnung lediglich die rechtsgeschäftliche Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts darstelle, weshalb es an einer gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass eines Verwaltungsaktes fehle (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann darüberhinaus eine Verrechnungserklärung sogar während eines laufenden Insolvenzverfahrens wirksam abgegeben werden, wenn die Verrechnungslage schon vorher bestanden hat; befristet ist lediglich der Zeitraum, für den verrechnet werden kann (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 und 2).

    27 Die vom 4. Senat des BSG für eine wirksame Verrechnung geforderte weitere Angabe, dass die Forderung bestands- oder rechtskräftig geworden sein muss (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1), ist für den Fall, dass die Gegenforderung in einer Beitragsforderung besteht, jedenfalls dann entbehrlich, wenn die Forderungshöhe - wie hier - auf den eigenen Beitragsnachweisen des Antragstellers beruht.

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Das macht den Verwaltungsakt aber schon deshalb nicht in formeller Hinsicht "offensichtlich" rechtswidrig, weil diese Auffassung stark bestritten und im besonderen von anderen Senaten des BSG nicht vertreten wird (7. Senat in SozR 1200 § 54 Nr. 13, 10. Senat in SozR 1200 § 52 Nr. 6, 13. Senat in SozR 3-1200 § 52 Nr. 3, alle mit weiteren Nachweisen; ebenso die überwiegende Meinung in der sozialrechtlichen Literatur, hierzu Nachweise in BSG - 5. Senat - SozR 4-1200 § 52 Nr. 2, dort wurde die Streitfrage offen gelassen, weil sie nicht entscheidungserheblich war).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04

    Beitragsschulden; Altersrente; Verrechnung; Verwaltungsakt; Hilfebedürftigkeit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Abgesehen davon vertritt auch der erkennende Senat die Auffassung, dass die Verrechnung durch Verwaltungsakt geltend zu machen ist (zuletzt im Urteil vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04).
  • LG Dresden, 13.11.2002 - 5 T 382/02

    Verfahrensrechtliche Geltendmachung der Vollstreckungsbeschränkung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Ebenso kann offen bleiben, ob der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 10. Juni 2004 nicht ausreichend bestimmt ist, um die Wirkung des § 18 Abs. 2 Satz 3 GesO zu entfalten, da aus ihm nicht hervorgeht, welches Vermögen vollstreckungsfrei bleiben soll (zu den Prüfungsanforderungen s. LG Dresden, Beschluss, vom 13. November 2002 - 5 T 0382/02, 5 T 382/02, zitiert nach "Juris").
  • OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 35/97

    Rückzahlung einer Darlehensrestschuld ; Ersatz von Schäden nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Jedenfalls bewirkt § 18 Abs. 2 Satz 3 GesO Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung (s. etwa Brandenburgisches OLG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 13 U 35/97, zitiert nach "Juris").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2007 - L 2 R 341/07

    Verrechnung von Beitragsforderungen (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Der Begriff "Anforderung" bezeichnet nicht nur das Geltendmachen einer Geldforderung, sondern darüber hinaus auch alle weiteren Verwaltungsakte, die zur Realisierung eines behördlichen Anspruchs auf öffentliche Abgaben ergehen (s. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 2 R 341/07 ER mit Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86a Rz. 13).
  • BVerfG, 21.07.1992 - 1 BvR 1282/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Allenfalls lässt sich nach der Rechtsprechung des BVerfG dem Gebot zur Achtung der Menschenwürde ( Art. 1 Abs. 1 GG) entnehmen, dass einem Schuldner soviel seines Erwerbseinkommens zu belassen ist, dass er davon noch, gemessen an bescheidenen Bedürfnissen, seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann; die Geldbeträge im Einzelnen festzulegen ist dabei wiederum Sache des Gesetzgebers, dem ein Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 1 BvR 1282/88, zitiert nach Juris).
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Das macht den Verwaltungsakt aber schon deshalb nicht in formeller Hinsicht "offensichtlich" rechtswidrig, weil diese Auffassung stark bestritten und im besonderen von anderen Senaten des BSG nicht vertreten wird (7. Senat in SozR 1200 § 54 Nr. 13, 10. Senat in SozR 1200 § 52 Nr. 6, 13. Senat in SozR 3-1200 § 52 Nr. 3, alle mit weiteren Nachweisen; ebenso die überwiegende Meinung in der sozialrechtlichen Literatur, hierzu Nachweise in BSG - 5. Senat - SozR 4-1200 § 52 Nr. 2, dort wurde die Streitfrage offen gelassen, weil sie nicht entscheidungserheblich war).
  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Das macht den Verwaltungsakt aber schon deshalb nicht in formeller Hinsicht "offensichtlich" rechtswidrig, weil diese Auffassung stark bestritten und im besonderen von anderen Senaten des BSG nicht vertreten wird (7. Senat in SozR 1200 § 54 Nr. 13, 10. Senat in SozR 1200 § 52 Nr. 6, 13. Senat in SozR 3-1200 § 52 Nr. 3, alle mit weiteren Nachweisen; ebenso die überwiegende Meinung in der sozialrechtlichen Literatur, hierzu Nachweise in BSG - 5. Senat - SozR 4-1200 § 52 Nr. 2, dort wurde die Streitfrage offen gelassen, weil sie nicht entscheidungserheblich war).
  • BVerfG, 29.06.1981 - 1 BvR 26/81
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07
    Der Einwand, dass auf diese Weise eine "Sippenhaftung" begründet werde, geht schon deshalb fehl, weil der Antragsteller nicht einmal vorträgt, dass und in welchem Umfang er hilfebedürftig wäre, wenn Einkommen oder Vermögen dritter Personen nicht berücksichtigt würde (abgesehen davon verstößt § 52 SGB I nicht gegen das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG, s. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1981 - 1 BvR 26/81, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Die Verrechnung ist aber - ebenso wie die Aufrechnung - keine Maßnahme der "Vollstreckung" iS der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung (vgl BGH vom 26.5.1971 - NJW 1971, 1563; BVerwG vom 13.10.1971 - DÖV 1972, 573, 574; BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 9 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 22, 28; FG Düsseldorf vom 10.11.2004 - 18 K 321/04 AO - juris RdNr 21; Martini in juris PR-InsR 19/2009 vom 24.9.2009, Anm 1 unter C) .

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 10 R 1501/16

    Verrechnung einer Beitragsforderung mit einer laufenden Geldleistung -

    Dann reichen diese Beitragsnachweise - hierauf hat das Sozialgericht im angefochtenen Urteil zutreffend hingewiesen - auch zum Nachweis einer Forderung im Rahmen der Verrechnung aus (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2007, L 8 B 1205/07 ER und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2013, L 20 R 819/09, beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 12 R 69/12
    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Die Verrechnung ist aber - ebenso wie die Aufrechnung - keine Maßnahme der "Vollstreckung" iS der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung (vgl BGH vom 26.5.1971 - NJW 1971, 1563; BVerwG vom 13.10.1971 - DÖV 1972, 573, 574; BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 9 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 22, 28; FG Düsseldorf vom 10.11.2004 - 18 K 321/04 AO (PKH) - juris RdNr 21; Martini in juris PR-InsR 19/2009 vom 24.9.2009, Anm 1 unter C).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - L 16 B 21/07

    Krankenversicherung

    Der Begriff "Anforderung" bezeichnet nicht nur das Geltendmachen einer Geldforderung, sondern darüber hinaus auch alle weiteren Verwaltungsakte, die zur Realisierung eines behördlichen Anspruchs auf öffentliche Abgaben ergehen (s. LSG Brandenburg, Beschl. vom 04.10.2007, Az.: L 8 B 1205/07 KR ER, www.juris.de; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 11.07.2007, Az.: L 2 R 341/07 ER, ebenda, mit Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 86a RdNr. 13).
  • LSG Hessen, 12.05.2017 - L 5 R 105/16
    Denn das Argument für das Erfordernis einer bestands- oder rechtskräftigen Forderung, die Rechtsstellung des Leistungsberechtigten im Verhältnis zu dem die Verrechnung anstrebenden Schuldner nicht dadurch zu verschlechtern, dass dieser gezwungen werde, sich erstmals im "Verrechnungsverfahren" mit einem weiteren Anspruch auseinanderzusetzen, gehe nämlich dann ins Leere, wenn dem Leistungsberechtigten - wie vorliegend dem Kläger - die Gegenforderung aufgrund seiner eigenen Angaben bekannt sein müsse (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2007, L 8 B 1205/07 ER - juris Rdnr. 27).
  • LSG Hamburg, 12.12.2007 - L 1 R 88/07

    Möglichkeit der Verrechnung eines für eine Geldleistung zuständigen

    Sie setzt ferner die - hier nicht zu beanstandende - Ausübung von Ermessen voraus und stellt einen Eingriff in Rechte des Betroffenen dar, da dieser auf Grund der Verrechnung, die zum (teilweisen) Erlöschen des Anspruchs führt, eine geringere Leistung ausgezahlt bekommt (vgl. Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 43 Rdnr 28; Landessozialgericht (LSG) Berlin- Brandenburg vom 4. Oktober 2007 - L 8 B 1205/07 R ER, juris; vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04, juris).; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. Februar 2008, L 10 R 480/07, juris).
  • SG München, 08.08.2013 - S 15 R 625/13

    Rentenversicherung

    Dem Argument, dass der leistungsberechtigte Kläger ansonsten gezwungen wäre, sich erstmals in dem "Verrechnungsverfahren" mit einem weiteren Anspruch auseinander zusetzen, der noch nicht feststeht und in einem anderen Sozialleistungsverhältnis begründet ist, vermag die erkennende Kammer nicht zu folgen (ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.10.2007, L 8 B 1205/07 ER).
  • SG Magdeburg, 13.10.2016 - S 5 R 737/16
    Darunter fallen alle Verwaltungsakte, die zur Realisierung eines behördlichen Anspruches auf Beitreibung öffentlicher Abgaben ergehen (vgl. Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Auflage, Seite 171; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. § 86a Rn. 13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - L 8 B 1205/07 R ER).
  • SG Magdeburg, 01.09.2017 - S 5 R 737/16
    Darunter fallen alle Verwaltungsakte, die zur Realisierung eines behördlichen Anspruches auf Beitreibung öffentlicher Abgaben ergehen (vgl. Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Auflage, Seite 171; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. § 86a Rn. 13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - L 8 B 1205/07 R ER ).
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