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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2008 - L 8 B 299/08   

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https://dejure.org/2008,25027
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2008 - L 8 B 299/08 (https://dejure.org/2008,25027)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.10.2008 - L 8 B 299/08 (https://dejure.org/2008,25027)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - L 8 B 299/08 (https://dejure.org/2008,25027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erforderlichkeit eines Umzugs - Erhöhung des Wohnraumbedarfs durch Geburt Kind

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Eintritt einer weiteren Person zur Bedarfsgemeinschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2007 - L 8 B 90/06

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2008 - L 8 B 299/08
    Dabei geht der Senat davon aus, dass das Vorliegen eines Anordnungsanspruches, der sich auch im Rahmen der im Eilverfahren möglichen summarischen Prüfung positiv feststellen lässt, das Bestehen eines Anordnungsgrundes regelmäßig indiziert, Beschluss des Senats vom 29. Januar 2007, L 8 B 90/06.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2008 - L 8 B 299/08
    Der Senat hat keinen Anlass, von diesen Werten im vorliegenden Eilverfahren zu Lasten der Antragstellerin nach unten abzuweichen, zumal sie sich mit den maßgeblichen landesrechtlichen Vorgaben (Verwaltungsvorschrift zum Belegungsbindungsgesetz, VVBel-BindG MV vom 14. Februar 1997) für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau decken, die ebenfalls eine Wohnraumgröße von 75 m² anerkennen, vgl. insoweit BSG, Urteil vom 07. November 2006, B 7b AS 18/06 R.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2009 - L 8 AS 87/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zusicherung -

    Insoweit nimmt die Beklagte Bezug auf einen Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2008, L 8 B 299/08.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28. Oktober 2008, L 8 B 299/08; Urteil vom 07. Mai 2009, L 8 AS 48/08) ergibt sich für die Auslegung des Begriffs der Erforderlichkeit in § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ebenso wie in § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II vielmehr Folgendes:.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erforderlichkeit des Umzuges einer

    Die Erforderlichkeit des Umzugs sei bereits dadurch indiziert, dass die Wohnfläche, die für einen 2-Personenhaushalt angemessen sei, im Fall der drei Antragsteller unterschritten werde (unter Hinweis auf Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 8 AS 87/08 - und Beschluss vom 28. Oktober 2008 - L 8 B 299/08 - ).

    Eine nur vorläufige Regelung erscheint insoweit nicht praktikabel, so dass vorliegend im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung zur Erteilung der Zusicherung auszusprechen ist (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. Oktober 2008, a.a.O.).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2009 - L 8 AS 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umstellung auf Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Nach Hinweis des Senats auf seinen Beschluss vom 28. Oktober 2008 (L 8 B 299/08) hat die Beklagte ergänzend ausgeführt, die Erforderlichkeit eines Umzuges könne sich zwar aus der Unterschreitung des Wohnraumbedarfs ergeben, was jedoch grundsätzlich individuell zu prüfen und nicht bereits - wie vom Senat angenommen - generalisierend festzustellen sei.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28. Oktober 2008, L 8 B 299/08) ergibt sich für die Auslegung des Begriffs der Erforderlichkeit in § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ebenso wie in § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II vielmehr Folgendes:.

  • SG Dresden, 02.06.2014 - S 7 AS 510/12

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach nicht

    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. Sächsischen Landessozialgericht, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 ER, Rn. 7, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09, Rn. 43, juris; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.10.2008 - L 8 B 299/08. Rn. 7, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2010 - L 13 AS 247/10
    Unter Beachtung des sich aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes ergebenden Gebotes effektiven Rechtsschutzes ist vorliegend die vom SG Oldenburg ausgesprochene einstweiligen Anordnung, mit der im Ergebnis die Hauptsache - jedenfalls faktisch - vorweggenommen wird, nach den Umständen des Einzelfalles ausnahmsweise deshalb gerechtfertigt (siehe hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2009 - Az.: L 25 AS 1216/09 ER - Rn. 2; Beschluss vom 14. Mai 2009 - Az.: L 5 AS 573/09 B ER - Rn. 11, 14; Beschluss vom 27. Oktober 2008 - Az.: L 5 AS 2010/08 AS ER - Rn. 27; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - Az.: L 8 B 299/08 - Rn. 22 - zitiert jeweils nach juris; Senatsbeschluss vom 5. Mai 2008 - Az.: L 13 AS 59/08 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2009 - Az.: L 6 AS 664/09 B ER (Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, KSn.312); weil zum einen die Antragstellerin einen Anspruch auf Zusicherung nach § 22 Abs. 2a Satz 2, Nr. 1 SGB II glaubhaft gemacht hat und die Wohnung durch die Antragstellerin noch anmietbar ist.
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