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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19 B ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 17.05.2019 - S 44 BA 54/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19 B ER
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für ihn verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - L 8 R 506/14
Gestellung von Hostessen für Messen sowie Werbe- und Motorsportveranstaltungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Dies gilt auch für Säumniszuschläge (st. Rspr. Des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 49 m.w.N.).Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (…st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 987/15
Sozialversicherungsbeitragspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Abgrenzung von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.;… Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).
- BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R
Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG Urt. v. 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 23). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 52 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache (115.878,21 Euro) als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 38 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2021 - L 8 BA 28/20
Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Auch in dem Parallelverfahren L 8 BA 28/20 B ER betreffend die vom Antragsteller betriebene Spielhalle "Q" in R ist - trotz zweimaligen Hinweises des Senats vom 6. und 14.4.2020 - ein erschöpfender und umfassender Vortrag zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers sowie die Glaubhaftmachung der entsprechenden Tatsachen nicht erfolgt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19 Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs bei Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 36/20
Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung …
Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - L 8 BA 173/21
Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden …
Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs bei Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER - juris Rn. 15). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - L 8 BA 161/20
Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der …
Schließlich verkennt die Antragstellerin, dass eine unbillige Härte wegen drohender Insolvenz auch die Darlegung und Glaubhaftmachung des Beitragsschuldners erfordert, er sei bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER - juris Rn. 15, Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 22, Beschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 27). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 8 BA 66/20
Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung …
Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19 Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2021 - L 8 BA 164/20
Rechtswidrigkeit der Erhebung der Umlage nach dem AAG für den Geschäftsführer …
Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs bei Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER - juris Rn. 15). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 8 BA 117/20
Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung …
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19 Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. vgl. z. B. Beschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - L 8 BA 161/20