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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 (https://dejure.org/2020,44936)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 (https://dejure.org/2020,44936)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2020 - L 8 BA 155/19 (https://dejure.org/2020,44936)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber erhält darüber hinaus erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit Gewicht, wie zB einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Bereits grundsätzlich ist die Honorarhöhe nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 36 f. m.w.N.).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; vgl. auch Segebrecht in: jurisPK, SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Rn. 93).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Welchen Beteiligten dieses Risiko trifft, ist grundsätzlich eine Frage des materiellen Rechts (vgl. z.B. BSG Urt. v. 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Eine Entscheidung nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast darf nur dann getroffen werden, wenn alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und sich das Gericht dennoch keine Überzeugung in der einen oder anderen Richtung bilden konnte (st. Rspr., z.B. BSG Urt. v. 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Im Übrigen könnten die E-Mails aber selbst dann verwertet werden, wenn eine auch nachvertragliche Verpflichtung des Beigeladenen zu 1) zur Verschwiegenheit bestanden hätte (vgl. hierzu z.B. BAG Urt. v. 8.5.2014 - 2 AZR 249/13 - juris Rn. 19, 32; Rolfs in: Preis, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, Verschwiegenheitspflicht Rn. 3a; BAG Urt. v 16.3.1982 - 3 AZR 83/79 - juris Rn. 38; Rasche in: Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 11. Aufl. 2019, Verpflichtungen des Arbeitnehmers Rn. 261 ff.).

    Im Hinblick darauf, dass der Beigeladene zu 1) den E-Mail-Schriftverkehr erst in das Verwaltungsverfahren eingeführt hat, nachdem die Klägerin u.a. dessen Weisungsunterworfenheit und Eingliederung wahrheitswidrig bestritten hatte, kommt hier ggf. eine Rechtfertigung aufgrund Beweisnot in Betracht (vgl. hierzu BAG Urt. v. 8.5.2014 - 2 AZR 249/13 - juris Rn. 34).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Ein Rechtssatz des Inhalts, dass im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre, besteht nicht (vgl. BVerfG Beschl. v. 9.11.2010 - 2 BvR 2101/09 - juris Rn. 44 f. ("Steuer-CD"); Beschl. v. 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 - juris Rn. 15; BSG Urt. v. 5.2.2008 - B 2 U 8/07 R - juris Rn. 63).

    Die Intensität des Verfahrensverstoßes fällt dabei ebenso ins Gewicht wie die Überlegung, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden darf (vgl. zum Strafverfahrensrecht BVerfG Beschl. v. 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 - juris Rn. 16 f.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Grund hierfür ist, dass mit der Nutzung der privaten Wohnung regelmäßig kein gesondertes unternehmerisches Kapital aufgewendet wird, das bei Verlust des Auftrags und/oder ausbleibenden weiteren Aufträgen als verloren anzusehen wäre (vgl. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37.

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84; BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Beweismaßstab bei Statusfeststellungsentscheidungen ist der Vollbeweis; eine gesetzliche Regel, dass im Zweifelsfall eine versicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen ist, existiert nicht (vgl. BSG Urt. v. 24.10.1978 - 12 RK 58/76 - juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 18.1.2018 - L 7 R 850/17 - juris Rn. 80 m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Im Übrigen könnten die E-Mails aber selbst dann verwertet werden, wenn eine auch nachvertragliche Verpflichtung des Beigeladenen zu 1) zur Verschwiegenheit bestanden hätte (vgl. hierzu z.B. BAG Urt. v. 8.5.2014 - 2 AZR 249/13 - juris Rn. 19, 32; Rolfs in: Preis, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, Verschwiegenheitspflicht Rn. 3a; BAG Urt. v 16.3.1982 - 3 AZR 83/79 - juris Rn. 38; Rasche in: Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 11. Aufl. 2019, Verpflichtungen des Arbeitnehmers Rn. 261 ff.).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - L 8 R 456/17

    Sozialversicherungspflicht einer Beobachterin im Kompetenzfeststellungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84; BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84; BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 850/17

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht bzw

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - L 8 BA 43/20
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R

    Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - L 8 BA 121/19
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 48/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Festlegung der

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 8 BA 110/21

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kraftfahrer Abgrenzung zwischen

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68).

    Der Wille der Beteiligten kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess - anders als hier - kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bedienung und Putzhilfe in einem

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).

    Der Wille der Beteiligten kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess - anders als hier - kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin einer

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).

    Ein derartiger Wille kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess (anders als hier) kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Segebrecht in: jurisPK, SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Rn. 93).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

    Ein derartiger Wille kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess (anders als hier) kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt - wie bereits dargelegt - keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 28.6.2022 - B 12 R 3/20 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; Segebrecht in: jurisPK, SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Rn. 93).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
    Ein derartiger Wille kann generell (in der abschließenden Beurteilung) nur dann den entscheidenden Ausschlag geben, wenn der Abwägungsprozess (anders als hier) kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 119; Urt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt - wie bereits dargelegt - keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Urt. v. 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 119; Urt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2023 - L 8 R 997/17
    Der Wille der Beteiligten, eine Selbstständigkeit zu begründen, kann bei Statusentscheidungen lediglich dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess - anders als dies hier der Fall ist - kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Urt. v. 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 8 BA 159/19

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut; Abgrenzung

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 8 BA 68/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105; BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Unternehmensberater für ein

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - L 8 BA 41/20

    Begründetheit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage

    Darüber hinaus kann der Inhalt von Rechnungen zudem dann nicht als Indiz für die sozialrechtliche Statusbeurteilung herangezogen werden, wenn wie hier erheblicher Grund zur Annahme besteht, dass diese Rechnungen ein tatsächlich bestehendes Arbeitsverhältnis gerade verschleiern sollten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 94).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 8 BA 176/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - L 8 BA 172/20

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf Beitragsforderungen mit

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