Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.06.2007 - L 8 P 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4326
LSG Hessen, 21.06.2007 - L 8 P 10/05 (https://dejure.org/2007,4326)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.06.2007 - L 8 P 10/05 (https://dejure.org/2007,4326)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - L 8 P 10/05 (https://dejure.org/2007,4326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld nach der Pflegestufe I aufgrund einer erheblichen Pflegebedürftigkeit des Antragstellers; Voraussetzungen für die Einordnung eines Pflegebedürftigen in die Pflegestufe I

  • biva.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pflegeversicherung: Pflegebedürftige haben ein Recht auf freie Wahl der Pflegeperson

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Recht auf freie Wahl der Pflegeperson; Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegebedürftige haben ein Recht auf freie Wahl der Pflegeperson

  • pflegeversicherungsrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Freie Wahl der Pflegeperson

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pflegeversicherung: Pflegebedürftige haben ein Recht auf freie Wahl der Pflegeperson

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pflegebedürftige haben ein Recht auf freie Wahl der Pflegeperson

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflegebedürftige haben ein Recht auf freie Wahl der Pflegeperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Inanspruchnahme ehrenamtlicher Pflegepersonen durch den Pflegebedürftigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 35/93

    Leistung - Abrufbereitschaft - häusliche Pflegehilfe - Geldbetrag - Pflegegeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.06.2007 - L 8 P 10/05
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 57 SGB V (z.B. BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 3 S. 7) zum zeitlichen Umfang der Verfügbarkeit der Pflegeperson und der damit verbundenen Sicherstellung der Pflege ist zumindest vorliegend nicht anwendbar, da dies nicht im Streit steht.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus LSG Hessen, 21.06.2007 - L 8 P 10/05
    Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI muss dabei der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im Tagesdurchschnitt (Redaktionsversehen: gemeint ist "täglich im Wochendurchschnitt", vgl. BSG, SozR 33300 § 15 Nr. 1) in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
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