Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22833
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 (https://dejure.org/2019,22833)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 (https://dejure.org/2019,22833)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 (https://dejure.org/2019,22833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 799
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, a.a.O.).

    Vielmehr kann die Weisungsgebundenheit - namentlich bei einer Tätigkeit höherwertiger Art, wie sie im vorliegenden Fall zu beurteilen ist - auch zu einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein" (BSG, Urteil v. 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, USK 2016-48; Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens einer derartigen dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.).

    Das geht indes nicht über das hinaus, was in der modernen Lebenswirklichkeit auch in vielen privaten Haushalten beschäftigter Arbeitnehmer vorzufinden ist und ist qualitativ nicht mit einer festen Geschäftseinrichtung oder -anlage zu vergleichen, die dem Betrieb eines Unternehmens dient (vgl. § 12 Satz 1 Abgabenordnung &61531;AO&61533;; BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 m.w.N.; Senat, Urteil v. 7.12.2016, a.a.O.).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - L 8 R 862/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Kurierfahrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Insbesondere handelt es sich bei dem SubV nicht lediglich um einen Rahmenvertrag, welcher eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung eröffnete, jedoch (im Voraus) nur bestimmte Einzelheiten künftig abzuschließender Verträge festlegte (BSG, Urteil v. 30.10.2013, a.a.O.; Senat, Urteil v. 6.12.2017, L 8 R 437/15; Senat, Urteil v. 7.12.2016, L 8 R 862/15, jeweils juris).

    Wesentliche Gestaltungsspielräume des Beigeladenen zu 1) betreffend seine Tätigkeit bestanden nicht (Senat, Urteil v. 7.12.2016, L 8 R 862/15, juris).

    Das geht indes nicht über das hinaus, was in der modernen Lebenswirklichkeit auch in vielen privaten Haushalten beschäftigter Arbeitnehmer vorzufinden ist und ist qualitativ nicht mit einer festen Geschäftseinrichtung oder -anlage zu vergleichen, die dem Betrieb eines Unternehmens dient (vgl. § 12 Satz 1 Abgabenordnung &61531;AO&61533;; BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 m.w.N.; Senat, Urteil v. 7.12.2016, a.a.O.).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, a.a.O.).

    Vielmehr kann die Weisungsgebundenheit - namentlich bei einer Tätigkeit höherwertiger Art, wie sie im vorliegenden Fall zu beurteilen ist - auch zu einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein" (BSG, Urteil v. 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, USK 2016-48; Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Seine Tätigkeiten beim Endkunden wurden im Verhältnis zwischen ihm und der Klägerin allein durch diese in der beschriebenen Weise herbeigeführt, finanziell abgewickelt und so organisatorisch im Wesentlichen in die Hand genommen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, juris).

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Da nach § 613 Satz 1 BGB der zur Dienstleistung Verpflichtete die Dienste demgegenüber nur "im Zweifel" in Person zu leisten hat, kann der zur Leistung Verpflichtete dagegen berechtigt sein, die Leistung durch Dritte erbringen zu lassen (BAG, Urteil v. 19.11.1997, 5 AZR 653/96, BAGE 87, 129).

    Ein etwaig dadurch geschaffener Gestaltungsspielraum des Beigeladenen zu 1) hat vorliegend das Gesamtbild der Tätigkeit nicht geprägt (vgl. BAG, Urteil v. 19.11.1997, 5 AZR 653/96, BAGE 87, 129).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45) ist maßgebliches Kriterium hierfür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl. BSG, Urteil v. 28.5.2008, a.a.O.; Senat, Urteil v. 30.4.2014, L 8 R 376/12, juris) oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (vgl. BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19, S. 30; BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 12 KR 17/00 R, SozVers. 2001, 329, 332; BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 KR 17/13 R, juris, Rdnr. 27).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 8/01 R, juris; Urteil v. 3.4.2014, B 5 RE 13/14 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, Rdnr. 57).

    Zwar haben nach der Rechtsprechung des BSG Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich zu erbringen und dürfen sich hierbei nicht Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19), so dass daraus grundsätzlich ein Indiz für ein Arbeitsverhältnis folgt.

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl. BSG, Urteil v. 28.5.2008, a.a.O.; Senat, Urteil v. 30.4.2014, L 8 R 376/12, juris) oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (vgl. BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19, S. 30; BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 12 KR 17/00 R, SozVers. 2001, 329, 332; BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 KR 17/13 R, juris, Rdnr. 27).

    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, stellt aber nur eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl. BSG Urteil v. 17.12.2014, B 12 R 13/13 R, SozR 4-2400 § 28p Nr. 4; BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 KR 17/13 R, USK 2015-21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 975/12

    Statusfeststellungsverfahren für einen Videotechniker; Gegenstand einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Auch die nach Ziff. 6.6 SubV abzuschließende Haftpflichtversicherung ist ebenfalls nicht als maßgebend zu betrachten, da sie auch bei abhängig Beschäftigten zu finden ist (Senat, Beschluss v. 9.1.2013, L 8 R 406/12 B ER; Senat, Beschluss v. 4.9.2013, L 8 R 462/13 B ER; Senat, Urteil v. 11.5.2016, L 8 R 975/12, jeweils juris).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status eines Betriebsinhabers wird zudem seitens der Gewerbeaufsicht nicht geprüft (Senat, Urteil v. 17.12.2014, L 8 R 463/11; Senat, Urteil v. 11.5.2016, L 8 R 975/12, jeweils juris).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Urteil v. 16.8.2017, B 12 KR 14/16 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 31; Urteil v. 31.3.2017, B 12 R 7/15 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 30; Urteil v.30.4.2013, B 12 KR 19/11 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21; jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    (7) Auch die Höhe der an den Beigeladenen zu 1) gezahlten Vergütung spricht nicht für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 R 7/15 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 30).

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17
    Ein anderer Versicherungsträger hatte im Zeitpunkt der Antragstellung, dem 21.2.2013, ein Verfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht in der streitigen Auftragsbeziehung zur Klägerin mit der Folge einer nach § 7a Abs. 1 Satz 1 a.E. SGB IV ausgelösten Sperrwirkung nicht eingeleitet (vgl. zur Sperrwirkung des Einzugsstellenverfahrens nach § 28h Abs. 2 SGB IV sowie des Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p SGB IV BSG, Urteil v. 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, juris, Rdnr. 27 m.w.N.).

    Vielmehr kann die Weisungsgebundenheit - namentlich bei einer Tätigkeit höherwertiger Art, wie sie im vorliegenden Fall zu beurteilen ist - auch zu einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein" (BSG, Urteil v. 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, USK 2016-48; Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 376/12
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 104/17

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren;

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 288/96

    Haftung einer Narkoseärztin, Berufshaftpflichtversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 962/15
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 8 R 462/13
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14

    Sozialversicherungspflicht eines als Sub-Subunternehmer tätigen Paketfahrers, der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 358/12

    Sozialversicherungspflicht - Kurierfahrer - Zusteller - detaillierte Vorgaben

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2013 - L 8 R 406/12
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 8 R 437/15

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • SG Duisburg, 17.10.2019 - S 21 R 36/14
    Größere Spielräume, die auch abhängig Beschäftigten aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit zustehen, können dabei nicht als maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung herangezogen werden(st.Rspr., so zuletzt LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn.108, juris, unter Hinweis auf die Rspr. d. BAG und des BSG).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung, ebenso wie die Überbürdung von Kosten, die andernfalls der Auftraggeber zu tragen hätte, namentlich der Investition in für die Ausübung der Arbeit notwendige Arbeitsmittel, stellt nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln und damit ein berücksichtigungsfähiges Unternehmerrisiko dar, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft und tatsächliche Chancen einer - allerdings deutlich - höheren Einkommenserzielung, die auch Eigenvorsorge zulässt, gegenüberstehen (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 27f; Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, Rn. 27, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 2019 - L 7 R 715/17 -, Rn. 78, juris; LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 124,juris; Urteil vom 23. Januar 2019 - L 8 R 1020/16 -, Rn. 93; LSG NRW, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 8 R 253/15 -, Rn. 99, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. April 2016 - L 7 R 377/15 -, Rn. 100, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, BSGE 123, 50-62, SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, Rn. 50; s.a. BSG, Beschluss vom 26. März 2019 - B 12 R 47/18 B -, Rn. 10, juris).

    Dies schließt es aus, dass über die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit allein die von den Vertragschließenden getroffenen Vereinbarungen entscheiden (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4 (vorgesehen), Rn. 19 mw.Hw., u.a. zum weiteren Schutzzweck: Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen vgl BSG Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 31; vgl. zuletzt LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 105, juris).

    Die Entscheidungen der Landessozialgerichte über Auslieferungsfahrer der HLGD bzw. den Betreibern des Satellitendepots, die neben eigenen Fahrern Subunternehmer mit eigenen oder selbst geleasten Kraftfahrzeugen beschäftigen, um die Pakete der HLGD möglichst taggenau unter Berücksichtigung eines Qualitätshandbuches und mithilfe eines anzumietenden Scanners auszuliefern, fallen bei im Übrigen unterschiedlichen Fallvarianten soweit ersichtlich ausschließlich im Sinne der Feststellung abhängiger Beschäftigung aus (LSG NRW, Urteile vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 und L 8 R 1088/17; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2018 - L 1 KR 490/15; Thüringer LSG, Urteil vom 25. Januar 2018 - L 2 R 1141/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2017 - L 8 R 437/15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 11 KR 1554/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 8 R 862/15; Bayr. LSG, Urteil vom 23. November 2015 - L 7 R 1008/14; Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14; Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 358/12).

    Unter Berücksichtigung eines - bei 40 % "sozialen Nebenkosten" - pauschaliert angenommenen Arbeitgeberanteils von 20 % des Bruttolohns eines abhängig Beschäftigten (entsprechend dem Faktor 1, 2) erlaubt das Honorar einer selbstständigen Kraft eine adäquate Eigenvorsorge frühestens dann, wenn es - je Zeiteinheit - mindestens so hoch ist wie der Bruttolohn einer abhängig beschäftigten Kraft, multipliziert mit dem Faktor 1, 5 (1,25 x 1, 2) (LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 136, juris; Urteil vom 30. August 2017 - L 8 R 962/15 -, Rn. 115 -117, juris).

    Da die Klägerin die von ihr gegenüber der HLGD übernommene Verpflichtung auf den Beigeladenen zu 1. vertraglich übertragen hat, ist ihr dies zuzurechnen, als handle es sich um von ihr erteilte Weisungen und eine Eingliederung in ihr Unternehmen (so auch LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn.121, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 BA 3118/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter einer GbR, die zur

    Auch im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist eine Vergütung nach geleisteter Arbeit möglich (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 -, juris).
  • SG Gelsenkirchen, 13.01.2020 - S 24 BA 44/18

    Kurierfahrer kann sozialversicherungsrechtlich selbständig sein

    Sie kann selbst dann noch gegeben sein, wenn lediglich der Geschäfts- oder Betriebszweck vorgegeben und es dem Beschäftigten überlassen wird, welche Mittel er zur Erreichung der Ziele einsetzt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 117, juris).

    Er musste hierfür aber weder auf EDV noch auf sonstige Sachmittel zurückgreifen, die ihm von dem Kläger zur Verfügung gestellt worden wären oder deren Benutzung ihm von dem Kläger vorgeschrieben worden wäre (vgl. dagegen zu anderen Konstellationen von Kurierfahrten LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 117 ff., juris).

    So regelte das Vertragswerk, bestehend aus dem Subunternehmervertrag und nach ausdrücklicher Angabe des Beigeladenen zu 1) nicht ergänzt durch etwaige Mitarbeiterhandbücher, die Art und Weise der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) nur rudimentär (vgl. dagegen zu anderen Konstellationen von Kurierfahrten LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 116, juris).

    Dass man den Beigeladenen zu 1) hierbei gewähren ließ, spricht eindrücklich gegen ein Weisungsrecht des Klägers gegenüber dem Beigeladenen zu 1) bezüglich der Art und Weise der Verrichtung der Tätigkeit (vgl. zum Ganzen auch LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 107 ff., juris).

  • SG Detmold, 11.06.2021 - S 21 BA 9/21
    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens einer derartigen dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstmöglichkeiten eingesetzt werden können (LSG NRW, Urteil vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 108 m.w.N., zitiert nach juris).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (LSG NRW, Urteil vom 10.04.2019, - L 8 R 1086/17 -, Rn. 124 m.w.N., zitiert nach juris).

    Auch Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern - wenn auch nur in den Grenzen der hierzu entwickelten Rechtsprechung - grundsätzlich den aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entstandenen Schaden ersetzen; Haftpflichtversicherungen sind auch bei abhängig Beschäftigen zu finden (LSG NRW, Urteil vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 130 m.w.N., zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
    Der sozialversicherungsrechtliche Status eines Betriebsinhabers wird zudem seitens der Gewerbeaufsicht nicht geprüft (vgl. Senatsurt. v. 10.4.2019 - L 8 R 1086/17 - juris Rn. 133 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 10.05.2021 - L 7 BA 76/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Leistungen,

    Auch dass N über ein eigenes Büro mit entsprechender Ausstattung und über einen Pkw verfügt habe, reiche für eine Bewertung als selbständige Tätigkeit nicht aus (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R -, Rn. 20, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R -, Rn. 23 m.w.N.; vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 128).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht