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   LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10   

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https://dejure.org/2013,27486
LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10 (https://dejure.org/2013,27486)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.08.2013 - L 8 SO 157/10 (https://dejure.org/2013,27486)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. August 2013 - L 8 SO 157/10 (https://dejure.org/2013,27486)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10
    Bei Übereinstimmung können weitere medizinische und ggf. ernährungswissenschaftliche Ermittlungen entbehrlich sein (BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R, Rn. 20-23; vgl. zum SGB XII auch BSG, Urteil vom 09.06.2011, B 8 SO 11/10 R, Rn. 24).

    Da die Empfehlungen des Deutschen Vereins keine Rechtsnormqualität aufweisen, gibt es keine Hinderungsgründe, die darin enthaltenen medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse mit den Ergebnissen der Amtsermittlung zu vergleichen bzw. in diese einfließen zu lassen, wenn der streitgegenständliche Zeitraum - wie hier - vor der Veröffentlichung der aktuellen Empfehlungen am 01.10.2008 lag (BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R, Rn. 23).

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10
    Die Begrenzung des Streitgegenstandes auf den Antrag auf Zuerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ist in der Sozialhilfe zulässig (zur Abtrennbarkeit eines Anspruchs auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs BSG, Urteil vom 10.11.2011, B 8 SO 12/10 R, Urteil des Senats vom 29.04.2010, L 8 SO 77/08).

    20 Der Streitgegenstand wurde zulässigerweise von dem Kläger inhaltlich mit seinem Antrag (§ 123 SGG) auf die Frage begrenzt, ob ihm ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht (zur Abtrennbarkeit eines Anspruchs auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs BSG, Urteil vom 10.11.2011, B 8 SO 12/10 R, Rn. 11 m.w.N.).

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10
    Ein später ergangener neuer Ablehnungsbescheid bewirkt eine Erledigung eines solchen früheren Bescheides (Anschluss an BSG Urteil vom 02.02.2010, B 8 SO 21/08 R, Urteil des Senats vom 09.08.2012, L 8 SO 206/10).

    27 Auf welchen Zeitraum sich der Streitgegenstand erstreckt, ist nach dem Maßstab des BSG-Urteils vom 02.02.2010 (B 8 SO 21/08 R, Rn. 9) zu entscheiden.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10
    Bei Übereinstimmung können weitere medizinische und ggf. ernährungswissenschaftliche Ermittlungen entbehrlich sein (BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R, Rn. 20-23; vgl. zum SGB XII auch BSG, Urteil vom 09.06.2011, B 8 SO 11/10 R, Rn. 24).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10
    Wird ein isolierter Antrag auf Zuerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung gestellt, muss der SHT im Grundsatz eine Aufhebung iSv von § 44 SGB X oder § 48 SGB X prüfen; er ist an eine vorhergehende Regelung gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R).
  • LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 206/10

    Besondere Härte, fiktiver Vermögensverbrauch, Hilfe zur Pflege, Kostenübernahme,

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10
    Ein später ergangener neuer Ablehnungsbescheid bewirkt eine Erledigung eines solchen früheren Bescheides (Anschluss an BSG Urteil vom 02.02.2010, B 8 SO 21/08 R, Urteil des Senats vom 09.08.2012, L 8 SO 206/10).
  • LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 SO 8/13

    Zu den Voraussetzungen einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 02.02.2010, B 8 SO 21/08 R, Rn. 9) führen zwischenzeitlich ergangene neue Bescheide für den von ihnen betroffenen Zeitraum zu einer Erledigung eines früheren Ablehnungsbescheides nach § 39 Abs. 2 SGB X (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. August 2013 - L 8 SO 157/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - L 21 AS 541/23
    Die Ernährungsform Vollkost löst aber keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf aus; vielmehr stellt sie die von der Regelleistung bereits umfasste Ernährungsform dar (Behrend/König, in: jurisPK-SGB II, § 21 (Stand: 21.12.2022) Rn. 67; ablehnend zum ernährungsbedingten Mehrbedarf bei Reizdarmsyndrom auch Bayerisches LSG vom 29.8.2013 - L 8 SO 157/10, Rn. 39, juris und LSG Baden-Württemberg vom 9.7.2020 - L 7 SO 290/18, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Bayern, 20.08.2014 - L 8 SO 47/14

    Isolierter Antrag, kostenaufwändige Ernährung, Beschränkung des

    Wird ein isolierter Antrag auf Zuerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung gestellt, muss der Träger der Sozialhilfe im Grundsatz eine Aufhebung iSv von § 44 SGB X oder § 44 SGB X prüfen; er ist an eine kostenaufwändige Ernährung (Grundbescheid) gebunden (vgl. Urteile des Senats vom 29.08.2013, Az.: L 8 SO 157/10 und vom 24.09.2014, Az.: L 8 SO 203/12, Urteil des BSG vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R).

    Wird ein isolierter Antrag auf Zuerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung gestellt, muss der Träger der Sozialhilfe im Grundsatz eine Aufhebung iSv von § 44 SGB X oder § 48 SGB X prüfen; er ist an eine vorhergehende Regelung gebunden (vgl. Urteile des Senats vom 29.08.2013, Az.: L 8 SO 157/10 und vom 24.09.2014, Az.: L 8 SO 203/12, Urteil des BSG vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R).

  • LSG Bayern, 20.08.2014 - L 8 SO 46/14

    Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung, isolierter Antrag, Streitgegenstand

    Wird ein isolierter Antrag auf Zuerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung gestellt, muss der Träger der Sozialhilfe im Grundsatz eine Aufhebung iSv von § 44 SGB X oder § 48 SGB X prüfen; er ist an eine vorhergehende Regelung gebunden (vgl. Urteile des Senats vom 29.08.2013, Az.: L 8 SO 157/10 und vom 24.09.2014, Az.: L 8 SO 203/12).

    Wird ein isolierter Antrag auf Zuerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung gestellt, muss der Träger der Sozialhilfe im Grundsatz eine Aufhebung iSv von § 44 SGB X oder § 48 SGB X prüfen; er ist an eine vorhergehende Regelung gebunden (vgl. Urteile des Senats vom 29.08.2013, Az.: L 8 SO 157/10 und vom 24.09.2014, Az.: L 8 SO 203/12, Urteil des BSG vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R).

  • SG Düsseldorf, 26.08.2016 - S 17 SO 242/14

    Beanspruchung höherer Regelleistungen unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfes

    Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Beklagte bezüglich des Mehrbedarfs eine eigenständige (isolierte) Entscheidung getroffen hat (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.08.2013, Az.: L 8 SO 157/10, zitiert nach juris, Rn. 25).

    Der Bescheid vom 08.08.2013, mit dem laufende Leistungen bewilligt wurden, ist hier ausnahmsweise dahingehend auszulegen, dass sich die Beklagte eine gesonderte Entscheidung über einen Anspruch auf Gewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs vorbehält (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.08.2013, Az.: L 8 SO 157/10, zitiert nach juris, Rn. 25).

  • LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12

    Zum Streitgegenstand bei Streitigkeiten über ernährungsbedingten Mehrbedarf

    Ein Ausnahmefall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 29.08.2013 (L 8 SO 157/10, Rn. 25) angenommen hat, liegt nicht vor, weil der ablehnende Bescheid vom 10.05.2011 nicht gleichzeitig mit einem Bewilligungsbescheid ergangen ist.
  • LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 128/12

    Ernährung, Mehrbedarf

    Der separate Ablehnungsbescheid vom selben Tag könnte nur für sich allein gesehen auch über den 30.04.2010 hinaus Geltung beanspruchen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 29.08.2013, L 8 SO 157/10, Rn. 21 ff. zu einem Ausnahmefall).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Eine kostenaufwändigere besondere Ernährung ist bei einem solchen Syndrom generell nicht erforderlich, da dies nicht mit einer Reduzierung des Allgemein- und Ernährungszustandes verbunden ist (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 29. August 2013 - L 8 SO 157/10 - juris Rdnr. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 8 SO 39/10
    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 17. Juni 2010 L 8 SO 157/10 NZB Folgendes ausgeführt:.
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