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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09   

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LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 (https://dejure.org/2010,20281)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 (https://dejure.org/2010,20281)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 40/09 (https://dejure.org/2010,20281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 25 S 1 SGB 12, § 121 S 1 BSHG, § 18 Abs 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB 12 - kein Erstattungsanspruch des Krankenhauses gegen Sozialhilfeträger - kein Erstattungsstreit iS von § 144 Abs 1 S 1 Nr 2 SGG - Vorgängerregelung des § 121 BSHG - Vorliegen eines Eilfalls - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 15/05 R

    Streitigkeit über Vergütung zwischen öffentlich-rechtlichem Krankenhausträger und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Bei der Klage auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich nicht um einen Streit über die Erstattung von Auslagen, sondern um die Vergütung einer Leistung (BSG, Urteil vom 6. Mai 1998, B 13 RJ 69/97 R; Urteil vom 24. Mai 2006, B 3 KR 15/05 R, juris).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Daher hält es der Senat für zulässig, für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen auf die zu der Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergangene Rechtsprechung abzustellen (so auch BSG, Urteil vom 19. Mai 2009, B 8 SO 4/08 R (14), juris).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03

    Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Die Beklagte ist auch örtlich zuständig gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei einem medizinischen Notfall nach dem Ort der erbrachten Nothilfe (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. November 2004, 5 C 67/03 zur örtlichen Zuständigkeit für einen Krankentransport in ambulante medizinische Behandlung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Sofern ein Eilfall im sozialrechtlichen Sinne zu Beginn einer stationären Krankenhausbehandlung vorliegt, gilt dies nur, solange infolge der Krankheit oder Krankenbehandlung eine Unterrichtung des Sozialhilfeträgers über den Hilfefall nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 30. Oktober 1997, 8 A 5887/95, FEVS Bd. 48/1998, Nr. 53; LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O.; Gruber/Warendorf, a.a.O., § 25 Rdnr. 5).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulässigkeit - Erstattungsstreitigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Bei der Klage auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich nicht um einen Streit über die Erstattung von Auslagen, sondern um die Vergütung einer Leistung (BSG, Urteil vom 6. Mai 1998, B 13 RJ 69/97 R; Urteil vom 24. Mai 2006, B 3 KR 15/05 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07

    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001, a.a.O.; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2009, L 8 SO 172/07, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2007 - L 3 SO 25/06

    Sozialhilfe: Nicht erst behandeln lassen und dann überlegen, wer bezahlt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09
    Hätte diese wahrheitsgemäß angegeben, nicht gesetzlich krankenversichert zu sein, hätte die Klägerin schon mit der Aufnahme einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten durch den Sozialhilfeträger stellen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001, a.a.O. zur Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des als Selbstzahler auftretenden Hilfeempfängers; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Dezember 2007, L 3 SO 25/06, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
    Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass eine ärztliche Behandlung sofort aus medizinischer Sicht indiziert gewesen wäre (vgl. zu diesem Erfordernis: LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.12.2010, L 8 SO 40/09, Rn. 31 m.w.N., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11

    Sozialhilfe

    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht erlangt werden kann (vgl. etwa BVerwG, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 Rn. 34 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 78/10

    Sozialhilfe

    Der Senat schließt sich jedoch nunmehr (anders noch Urteil vom 25.2.2008 L 20 SO 63/07) - auch im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung - der Auffassung des BSG (Beschluss vom 11.6.2008 - B 8 SO 45/07 B; Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 4/08 R) an, wonach in Anlehnung an die Rechtslage nach § 121 BSHG und § 188 der Verwaltungsgerichtsordnung Verfahren dieser Art nicht gerichtskostenpflichtig sind (ebenso Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 Rn. 45; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 Rn. 28).
  • LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10

    Nothilfe - stationäre Behandlung - Erstattungsfähigkeit nach dem BSHG

    Denn anders als im dort entschiedenen Fall gab es im Falle des Beigeladenen während der Behandlung keine Zäsur, wie etwa wegen Verzehrung eines geleisteten Vorschusses, Verlegung in ein anderes Krankenhaus (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010, L 8 SO 40/09) oder dergleichen, die eine neue Beurteilung und Behandlung der sozialhilferechtlichen Situation geboten hätte.
  • LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AY 4/11

    Übernahme von Behandlungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Dieser Rechtsprechung haben sich nachfolgend zahlreiche Gerichte der verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen (vgl. u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 27.2.2012 - L 20 SO 48/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.12.2007 - L 3 SO 25/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.11.2009 - 8 SO 172/07; OVG Berlin, Urt. v. 25.11.2004 - 6 B 9.02; OVG Münster, Urt. v. 30.10.1997 - 8 A 5887/95, NVwZ-RR 1998, 756,757).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 204/11
    Der maßgebliche Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, denn es handelt sich nicht um einen Erstattungsstreit (vgl. Senatsurteil vom 17. April 2008 - L 7 SO 4117/07 - abrufbar im Internet unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 40/09 - (juris)).
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