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   LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER   

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https://dejure.org/2008,20288
LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER (https://dejure.org/2008,20288)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER (https://dejure.org/2008,20288)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. September 2008 - L 8 SO 801/08 ER (https://dejure.org/2008,20288)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 2003, 1236; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - nach juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 2003, 1236; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - L 7 SO 414/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08
    Dies gilt grundsätzlich auch beim Besuch einer auf die Behinderung des Kindes zugeschnittenen Sonderschule, denn auch dort ist ein ergänzender sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nicht ausgeschlossen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08
    Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Ansparungen aus dem der Beschwerdeführerin eventuell zugeflossenen Blindengeld nicht als Vermögen zu berücksichtigen wären (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 20/06 R-).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08
    Zwar ist hier - im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Urteil vom 16. Januar 1986 (Az. 5 C 36.84, Buchholz 436.0, § 39 BSHG Nr. 5) zugrunde liegenden Sachverhalt - keine Entscheidung des staatlichen Schulamts über die Zuweisung des schulpflichtigen behinderten Kindes an eine bestimmte Schule bzw. eine bestimmte Schulart aktenkundig, an die die Beschwerdegegnerin nach dem Urteil des BVerwG gebunden wäre.
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 222/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Dem Bundessozialgericht folgend (Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R) werden in der Rechtsprechung allerdings Maßnahmen ausgeschlossen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 30. September 2008 - L 8 SO 801/08 ER; Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2014 - L 9 SO 413/13
    Die Pflegeleistungen erfolgen lediglich "bei Gelegenheit" der insgesamt auf Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gerichteten Maßnahme (so auch LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2013 - L 20 SO 428/13 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2007 - L 7 SO 414/07 - Thüringisches LSG, Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER -).
  • SG Leipzig, 16.11.2015 - S 5 SO 66/15

    Schulbegleitung, Krankenbeobachtung oder ein "normales Kinderleben"?

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.03.2012 (Az.: B 8 SO 30/10 R) sind Maßnahmen ausgeschlossen, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule betreffen (vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER und LSG Thüringen, Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 36/14

    Inklusion; Schulbegleitung

    Dem Bundessozialgericht folgend (Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R) werden in der Rechtsprechung allerdings Maßnahmen ausgeschlossen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 30. September 2008 - L 8 SO 801/08 ER; Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - L 9 SO 36/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Dem Bundessozialgericht folgend (Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R) werden in der Rechtsprechung allerdings Maßnahmen ausgeschlossen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 30. September 2008 - L 8 SO 801/08 ER; Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - L 12 SO 82/14

    Leistungen der Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung für

    Die Pflegeleistungen erfolgen lediglich "bei Gelegenheit" der insgesamt auf Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gerichteten Maßnahme (so auch LSG NRW, Beschluss vom 05.02.2014 - L 9 SO 413/13 B ER - Beschluss vom 20.12.2013 - L 20 SO 428/13 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2007 - L 7 SO 414/07 - Thüringisches LSG, Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER -).
  • SG Fulda, 10.02.2011 - S 7 SO 74/10

    Sozialhilfe - keine Eingliederungshilfe - Begleitperson für ein schulpflichtiges

    Anders als bspw. in den der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.06.2007 - L 7 SO 414/07 - juris) bzw. des LSG Thüringen (Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER - juris) zu Grunde liegenden Sachverhalten ist die Antragstellerin den Anforderungen des Schulalltags - wie bspw. An- und Ausziehen, Ranzen aus- und einpacken, Wahrung einer für die Beschulung einer Klasse notwendigen Disziplin etc. ... - gewachsen.
  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - keine

    Dies gilt grundsätzlich auch beim Besuch einer auf die Behinderung des Kindes zugeschnittenen Sonderschule, denn auch dort ist ein ergänzender sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nicht ausgeschlossen (vgl. Thür. LSG vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER - und LSG Baden-Württemberg vom 28.06.2007 - L 7 SO 414/07 - ).
  • SG Leipzig, 09.06.2015 - S 5 SO 38/11

    Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form der speziellen

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.03.2012 (Az.: B 8 SO 30/10 R) sind Maßnahmen ausgeschlossen, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule betreffen (vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.2013 - L 9 SO 211/13 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER und LSG Thüringen, Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER).
  • LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Hat daher eine Abgrenzung allein danach zu erfolgen, ob die erforderlichen pädagogischen Maßnahmen dem Kernbereich der Schule zuzuordnen ist (Senat, Beschluss vom 7. Februar 2011 - L 8 SO 1063/10, unveröffentlicht; so auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 30. September 2008 - L 8 SO 801/08 ER, juris; unter Bezugnahme auf Besonderheiten des sächsischen Schulrechts: Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER; juris; vgl. Terminbericht Nr. 18/12, Ziffer 4 des BSG, zu Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R)., ist sozialhilferechtlich der Eingliederungsbedarf zu decken, der über den vorbenannten Kernbereich hinaus ansonsten nicht erbracht wird, auch wenn er eine pädagogische Qualifikation erfordert.
  • SG Lüneburg, 20.05.2010 - S 22 SO 62/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für einen Integrationshelfer i.R.v. § 54 Abs. 1

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 8 SO 54/09
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