Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2020

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   LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19 B ER   

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LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19 B ER (https://dejure.org/2019,44385)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2019 - L 8 SO 94/19 B ER (https://dejure.org/2019,44385)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - L 8 SO 94/19 B ER (https://dejure.org/2019,44385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher - Nachrang der Sozialhilfe - Bestimmung des Kernbereichs pädagogischer Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sozialamt muss Gebärdendolmetscher in der Schule für Hörgeschädigte vorläufig zahlen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Muss das Sozialamt die Kosten für einen Gebärdendolmetscher für einen behinderten Schüler tragen?

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 EinglhV umfasst die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen zugunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, dem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen und zu erleichtern, also insoweit die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R - juris RdNr. 24 f.).

    Die Vorgabe und Vermittlung der Lerninhalte sowie der Unterricht selbst, seine Inhalte, das pädagogische Konzept der Wissensvermittlung wie auch die Bewertung der Schülerleistungen bleibt den Lehrkräften vorbehalten, ist damit dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit zuzuordnen (BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R - juris RdNr. 24 f.; Beschluss des Senats vom 27.03.2018, L 8 SO 123/17 B ER, juris RdNr. 21).

    Die vorrangige Verpflichtung des Schulträgers auch für diese außerhalb des pädagogischen Kernbereichs liegenden Aufgaben kann der Sozialhilfeträger dann in einem gesonderten Verfahren nach Überleitung der aus dem Schulrecht resultierenden Ansprüche (vgl. § 93 SGB XII) gegen den Schulträger geltend machen (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R - juris RdNr. 30).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 8 SO 48/19
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos (Beschluss des erkennenden Senats vom 04.07.2019, L 8 SO 48/19 B ER).

    Der Antragsgegner lehnte den Antrag mit Bescheid vom 12.08.2019 mit der Begründung ab, dass ihm nach dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren und den Gerichtsverfahren S 28 SO 93/19 ER und L 8 SO 48/19 B ER keine neuen Erkenntnisse vorlägen.

  • LSG Sachsen, 27.03.2018 - L 8 SO 123/17

    Sozialhilfeträger ist zur Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Die Vorgabe und Vermittlung der Lerninhalte sowie der Unterricht selbst, seine Inhalte, das pädagogische Konzept der Wissensvermittlung wie auch die Bewertung der Schülerleistungen bleibt den Lehrkräften vorbehalten, ist damit dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit zuzuordnen (BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R - juris RdNr. 24 f.; Beschluss des Senats vom 27.03.2018, L 8 SO 123/17 B ER, juris RdNr. 21).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Wie bereits § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII verdeutlicht ("nach der Besonderheit des Einzelfalles"), liegt § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde (BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - juris RdNr. 22).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927, und BVerfG, Beschluss vom 15.01.2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927, und BVerfG, Beschluss vom 15.01.2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Das BSG hat hierzu bereits unter Verweis auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2. Hs SGB XII, wonach die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht von den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach Maßgabe des Sozialhilferechts unberührt bleiben, ausgeführt (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R - juris RdNr. 18), dass sich dieser Kernbereich schon aus systematischen Gründen nach Maßgabe - und entgegen der Auffassung des Antragsgegners, der hierzu auf landesrechtlich-schulrechtliche Zuständigkeiten und die Aufgabenzuständigkeit der Förderschule zur Wissensvermittlung mit DGS-kompetenten Lehrkräften abstellt - des Sozialhilferechts bestimmt.
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Grundsätzlich kommen dabei alle Maßnahmen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSG, Urteil vom 22.03.2013 - B 8 SO 30/10 R - juris RdNr. 21 m. w. N.).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr. 6).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 38/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Soweit es um die Auslegung von §§ 23, 24 HeilbG oder § 26 BO geht, dürfte eine Beiladung ohnehin keine Rechtskraftwirkung des hiesigen Urteils hinsichtlich der inzidenten Auslegung rechtswegfremder Normen herbeiführen (vgl. auch Baden, NVwZ 1984, 142; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - L 8 SO 94/19 B ER -, juris Rn. 18).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 16/22

    Vertragsarztrecht

    Soweit es um die Auslegung von §§ 23, 24 HeilbG oder § 26 BO geht, dürfte eine Beiladung ohnehin keine Rechtskraftwirkung des hiesigen Urteils hinsichtlich der inzidenten Auslegung rechtswegfremder Normen herbeiführen (vgl. auch Baden, NVwZ 1984, 142; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - L 8 SO 94/19 B ER -, juris Rn. 18).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 36/21

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Soweit es um die Auslegung von §§ 23, 24 HeilbG oder § 26 BO geht, dürfte eine Beiladung ohnehin keine Rechtskraftwirkung des hiesigen Urteils hinsichtlich der inzidenten Auslegung rechtswegfremder Normen herbeiführen (vgl. auch Baden, NVwZ 1984, 142; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2019, L 8 SO 94/19 B ER - zitiert nach juris Rdnr. 18).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Soweit es um die Auslegung von §§ 23, 24 HeilbG oder § 26 BO geht, dürfte eine Beiladung ohnehin keine Rechtskraftwirkung des hiesigen Urteils hinsichtlich der inzidenten Auslegung rechtswegfremder Normen herbeiführen (vgl. auch Baden, NVwZ 1984, 142; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - L 8 SO 94/19 B ER -, juris Rn. 18).
  • LSG Hessen, 25.01.2023 - L 4 KA 17/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Soweit es um die Auslegung von §§ 23, 24 HeilbG oder § 26 BO geht, dürfte eine Beiladung ohnehin keine Rechtskraftwirkung des hiesigen Urteils hinsichtlich der inzidenten Auslegung rechtswegfremder Normen herbeiführen (vgl. auch Baden, NVwZ 1984, 142; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - L 8 SO 94/19 B ER -, juris Rn. 18).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 20/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Soweit es um die Auslegung von §§ 23, 24 HeilbG oder § 26 BO geht, dürfte eine Beiladung ohnehin keine Rechtskraftwirkung des hiesigen Urteils hinsichtlich der inzidenten Auslegung rechtswegfremder Normen herbeiführen (vgl. auch Baden, NVwZ 1984, 142; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - L 8 SO 94/19 B ER -, juris Rn. 18).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2020 - L 8 SO 94/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,76182
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2020 - L 8 SO 94/19 B ER (https://dejure.org/2020,76182)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.06.2020 - L 8 SO 94/19 B ER (https://dejure.org/2020,76182)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - L 8 SO 94/19 B ER (https://dejure.org/2020,76182)
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