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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B   

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https://dejure.org/2018,13878
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B (https://dejure.org/2018,13878)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B (https://dejure.org/2018,13878)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B (https://dejure.org/2018,13878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKH-Vergütung; Erinnerung; Verwirkung des Erinnerungsrechts; Unterfall von Treu und Glauben; Zeit- und Umstandsmoment

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 9 AL 201/17

    Hälftige Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Auch weist der Senat darauf hin, dass er in seinem Beschluss vom 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B -, juris Rn. 7 zur gleichen Problematik ausgeführt hat, dass es - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht auf die tatsächlich erhaltene, sondern die entstandene Geschäftsgebühr ankommt.

    Damit bleibt es auch im vorliegenden Fall dabei, dass sich die Staatskasse darauf berufen kann, dass der Beschwerdeführer nicht insgesamt mehr als den Betrag verlangen kann, der sich aus der Summe der beiden Gebühren nach Abzug des anzurechnenden Betrages ergibt (s. Senat, Beschl. v. 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B -, juris Rn. 7).

    Denn der Forderungsübergang tritt nur ein, soweit Beratungshilfe bewilligt worden ist, was nach den eigenen Ausführungen des Beschwerdeführers vorliegend jedoch nicht der Fall war (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B -, juris Rn. 8; s. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2015 - L 6 AS 34/15 -, juris Rn. 21; SG Hannover, Urt. v. 20.02.2014 - S 31 AS 3217/11 -, juris Rn. 21).

  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Für das Verfahren der Erinnerung wird ausweislich § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG gerade nicht auf die Frist des § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG Bezug genommen (s. BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rn. 19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 2 Ws 125/09 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2016 - I-10 W 5 - 14/16 u.a. -, juris Rn. 3).

    Zwar trifft es zu, dass das Erinnerungsrecht der Staatskasse nicht "bis in alle Ewigkeit" bestehen kann (s. BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rn. 20).

    Gerade was Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelfristen anbelangt muss hinsichtlich einer "Verwirkungsfrist" jedoch der Grundsatz Beachtung finden, dass eine derartige Frist immer länger sein muss als vergleichbare, ausdrücklich normierte Rechtsbehelfsfristen (ebenso BayLSG, Beschl. v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rn. 21).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Außerdem müsste zu dem reinen Zeitablauf auch ein weiteres Umstandsmoment zur Bejahung der Verwirkung hinzukommen (so zutr. Schütz, in: jurisPR-SozR 4/2017 Anm. 6; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.09.2017 - L 5 AS 585/15 B -, juris Rn. 22).

    Ist dem Rechtsanwalt jedoch bekannt, dass zwischen der regressierenden Staatskasse und dem Sozialleistungsträger ein Erinnerungsverfahren nach § 59 RVG schwebt, muss er je nach Ausgang des Verfahrens damit rechnen, dass dies zum Anlass für eine Erinnerung auch hinsichtlich der das "reine" PKH-Verfahren betreffenden Kostenfestsetzungsbeschlüsse genommen werden könnte (vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.09.2017 - L 5 AS 585/15 B -, juris Rn. 22).

  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Zwar hat ein Rechtsanwalt ein Wahlrecht, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder zuerst die Staatskasse in Anspruch nehmen will oder beide nur zu einem Teil; der Gesamtbetrag darf seine gesetzliche Vergütung jedoch nicht übersteigen (LSG Bayern, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 E; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 45, Rn. 51).
  • SG Hannover, 20.02.2014 - S 31 AS 3217/11

    Übergang des Anspruchs auf Erstattung der Vorverfahrenskosten gemäß § 9 S. 2

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Denn der Forderungsübergang tritt nur ein, soweit Beratungshilfe bewilligt worden ist, was nach den eigenen Ausführungen des Beschwerdeführers vorliegend jedoch nicht der Fall war (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B -, juris Rn. 8; s. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2015 - L 6 AS 34/15 -, juris Rn. 21; SG Hannover, Urt. v. 20.02.2014 - S 31 AS 3217/11 -, juris Rn. 21).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 34/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Übergang des Anspruchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Denn der Forderungsübergang tritt nur ein, soweit Beratungshilfe bewilligt worden ist, was nach den eigenen Ausführungen des Beschwerdeführers vorliegend jedoch nicht der Fall war (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B -, juris Rn. 8; s. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2015 - L 6 AS 34/15 -, juris Rn. 21; SG Hannover, Urt. v. 20.02.2014 - S 31 AS 3217/11 -, juris Rn. 21).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird (vgl. BayLSG, Beschl. v. 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rn. 28 f.), spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rn. 22).
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird (vgl. BayLSG, Beschl. v. 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rn. 28 f.), spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Er hat sich insoweit der Rechtsprechung des 19. Senats des LSG NRW angeschlossen, der zur streitgegenständlichen Problematik das Folgende ausgeführt hat (LSG NRW, Beschl. v. 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B -, juris Rn. 38):.
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
    Es ist durch das auch außerhalb des Zivilrechts und auch im Prozessrecht Anwendung findende Rechtsinstitut der Verwirkung als Unterfall von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zeitlich begrenzt (s. BGHZ 43, 289, 292).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2009 - 2 Ws 125/09
  • BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 59.09
  • LSG Hessen, 03.02.2015 - L 2 AS 605/14

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19

    Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer

    Der Rechtsuchende als durch die Beratungshilfebewilligung Begünstigter ist an dem Verfahren zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gemäß § 55 RVG nicht beteiligt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 BvR 1903/18, BeckRS 2019, 5273 Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B, BeckRS 2018, 9957 Rn. 19; Mayer/Kroiß/Kießling, RVG, 7. Aufl., § 56 Rn. 6; Lissner, AGS 2019, 445, 447 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 19 AS 814/18
    Die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch die Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG gelten auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse (Beschlüsse des Senats vom 20.08.2018 - L 19 AS 1193/18 B und vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG NRW, Beschlüsse vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B und vom 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B).

    Denn § 15a Abs. 2 RVG soll sicherstellen, dass ein Dritter nicht über den Betrag hinaus auf Ersatz oder Erstattung in Anspruch genommen wird, den der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber verlangen kann (Beschlüsse des Senats vom 20.08.2018 - L 19 AS 1193/18 B und vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG NRW, Beschlüsse vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B und vom 23.03.2018 - L 9 AL 201/17 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17

    Höhe einer Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Im Verfahren der Erinnerung wird die Regelung des § 33 Abs. 3 RVG, der in Satz 3 eine Frist für die Erhebung der Beschwerde von zwei Wochen festlegt, explizit von der Bezugnahme ausgenommen (Beschluss des Senats vom 1. November 2016 - L 7/14 SB 56/14 B; ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B - juris RdNr. 34; Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2009 - 2 Ws 125/09 -, juris RdNr. 15).

    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B; Bayerisches LSG Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 4. Januar 2016 - L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B).

    Soweit gegen diese Auslegung der Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG teilweise argumentiert wird, das Abstellen auf die gezahlte Geschäftsgebühr statt auf die entstandene Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass ein Prozessbevollmächtigter im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 55 f RVG eine höhere Verfahrensgebühr von der Staatskasse erstattet erhält, als im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 SGG berücksichtigt werden könnte (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B), überzeugt dies nicht.

    Erkennbar wird dies insbesondere mit Blick auf die Ausführungen des 9. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, der in seinem Beschluss vom 30. April 2018 (L 9 AL 223/16 B) im Wege der Bezugnahme auf die Ausführungen des SG in dessen Beschluss argumentiert, eine Anrechnung nur der hälftigen gezahlten Geschäftsgebühr statt der hälftigen entstandenen Geschäftsgebühr würde letztlich dazu führen, dass die Staatskasse faktisch auch mit der Vergütung des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren belastet würde.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Diese Gesichtspunkte finden bei der Gegenansicht (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Januar 2020, L 19 AS 773/19 B, Rn. 29; Beschluss vom 30. April 2018, L 9 AL 223/16 B, Rn. 37; Beschluss vom 1. Februar 2017, L 19 AS 1408/16 B, Rn. 38), die unter Bezugnahme auf den Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG die entstandene Geschäftsgebühr für maßgeblich hält, keine hinreichende Würdigung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 7 R 22/18
    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2018 - L 7 AS 4/17 B - juris; ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B; Bayerisches LSG Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 4. Januar 2016 - L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B).

    Soweit gegen diese Auslegung der Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG teilweise argumentiert wird, das Abstellen auf die gezahlte Geschäftsgebühr statt auf die entstandene Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass ein Prozessbevollmächtigter im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 55 f RVG eine höhere Verfahrensgebühr von der Staatskasse erstattet erhält, als im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 SGG berücksichtigt werden könnte (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B), überzeugt dies nicht.

    Erkennbar wird dies insbesondere mit Blick auf die Ausführungen des 9. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, der in seinem Beschluss vom 30. April 2018 (L 9 AL 223/16 B) im Wege der Bezugnahme auf die Ausführungen des SG in dessen Beschluss argumentiert, eine Anrechnung nur der hälftigen gezahlten Geschäftsgebühr statt der hälftigen entstandenen Geschäftsgebühr würde letztlich dazu führen, dass die Staatskasse faktisch auch mit der Vergütung des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren belastet würde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 7 AS 31/20
    Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B; Bayerisches LSG Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 4. Januar 2016 - L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B).

    Soweit gegen diese Auslegung der Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG teilweise argumentiert wird, das Abstellen auf die gezahlte Geschäftsgebühr statt auf die entstandene Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass ein Prozessbevollmächtigter im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 55 f RVG eine höhere Verfahrensgebühr von der Staatskasse erstattet erhält, als im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 SGG berücksichtigt werden könnte (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B), überzeugt dies nicht.

    Erkennbar wird dies insbesondere mit Blick auf die Ausführungen des 9. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, der in seinem Beschluss vom 30. April 2018 (L 9 AL 223/16 B) im Wege der Bezugnahme auf die Ausführungen des SG in dessen Beschluss argumentiert, eine Anrechnung nur der hälftigen gezahlten Geschäftsgebühr statt der hälftigen entstandenen Geschäftsgebühr würde letztlich dazu führen, dass die Staatskasse faktisch auch mit der Vergütung des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren belastet würde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2019 - L 7 KR 34/18
    "Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr sind nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B; Bayerisches LSG Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 4. Januar 2016 - L 10 SB 57/15 B; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B).

    Soweit gegen diese Auslegung der Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG teilweise argumentiert wird, das Abstellen auf die gezahlte Geschäftsgebühr statt auf die entstandene Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass ein Prozessbevollmächtigter im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 55 f RVG eine höhere Verfahrensgebühr von der Staatskasse erstattet erhält, als im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 SGG berücksichtigt werden könnte (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B), überzeugt dies nicht.

    Erkennbar wird dies insbesondere mit Blick auf die Ausführungen des 9. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, der in seinem Beschluss vom 30. April 2018 (L 9 AL 223/16 B) im Wege der Bezugnahme auf die Ausführungen des SG in dessen Beschluss argumentiert, eine Anrechnung nur der hälftigen gezahlten Geschäftsgebühr statt der hälftigen entstandenen Geschäftsgebühr würde letztlich dazu führen, dass die Staatskasse faktisch auch mit der Vergütung des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren belastet würde.

  • LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20

    Verfristung und Verwirkung des Erinnerungsrecht nach dem RVG bei PKH-Vergütung

    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Vielmehr ist er der Auffassung, dass für die Berechnung der Höhe des Anrechnungsbetrages nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die entstandene und nicht auf die tatsächlich gezahlte Gebühr abzustellen ist (LSG NRW, Beschluss vom 16.08.2018 - L 9 AL 223/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - L 13 SB 195/20
    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht aber noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.), das hier nicht vorliegt.
  • LSG Bayern, 29.08.2022 - L 12 SF 298/18

    Kostenrecht: Keine Verwirkung des Erinnerungsrechtes nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - L 2 AS 1213/20
  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der

  • LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

  • LSG Bayern, 05.09.2022 - L 12 SF 298/18

    Leistungen, Beschwerde, PKH, Verwirkung, Erinnerung, Klageverfahren,

  • LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2020 - L 21 AS 145/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2020 - L 7 BK 35/19
  • SG Oldenburg, 10.08.2018 - S 10 SF 31/17
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