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   LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04   

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LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04 (https://dejure.org/2007,2094)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.08.2007 - L 9 AL 35/04 (https://dejure.org/2007,2094)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04 (https://dejure.org/2007,2094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 MuSchG, § 11 Abs 1 MuSchG, § 119 SGB 3, § 120 Abs 1 SGB 3, § 125 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine Arbeitsunfähigkeit - Fiktion der Verfügbarkeit - Gesetzeslücke - verfassungskonforme Auslegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit; Gewährung von Arbeitslosengeld trotz des durch den behandelnden Frauenarzt ausgesprochenen Beschäftigungsverbots gemäß § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG); Einbeziehung der von der Arbeitslosengeld-Bewilligung ...

  • RA Kotz

    Arbeitslose Schwangere mit Beschäftigungsverbot - Anschluss-Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosenversicherung: Schwangerschaft ist keine Krankheit

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosenversicherung: Schwangerschaft ist keine Krankheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schwangerschaft ist keine Krankheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schwangerschaft ist keine Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch werdender Mütter auf Arbeitslosengeld trotz ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 648 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    Das Sozialgericht hat auf das Urteil des HLSG vom 14. Oktober 1998 (L 6 AL 496/98) und das dieses Urteil aufhebende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. September 1999 (B 11 AL 77/98 R) hingewiesen und sich zu eigen gemacht.

    Die Berufung sei jedoch zuzulassen, da das Sozialgericht von dem Urteil des BSG vom 9. September 1999 (B 11 AL 77/98 R) abweiche.

    Soweit das BSG in seinem Urteil vom 9. September 1999 (B 11 AL 77/98 R) in einem obiter dictum bei einem generellen Beschäftigungsverbot vermutet, dass dies ohne die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar sein dürfte, war offenbar nicht an den hier vorliegenden Fall einer Risikoschwangerschaft ohne aktuelle Erkrankung mit dem zum Schutze von Mutter und Kind (hier vor allem des Kindes) ärztlicherseits für erforderlich gehaltenen Beschäftigungsverbot gedacht.

  • LSG Hessen, 14.10.1998 - L 6 AL 496/98

    Arbeitslosengeld - Schwangere - ärztliches Beschäftigungsverbot - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    Das Sozialgericht hat auf das Urteil des HLSG vom 14. Oktober 1998 (L 6 AL 496/98) und das dieses Urteil aufhebende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. September 1999 (B 11 AL 77/98 R) hingewiesen und sich zu eigen gemacht.

    Die §§ 120 Abs. 1, 125, 126 SGB 3 sowie der Rechtsgedanke des § 11 Abs. 1 MuSchG sind dabei heranzuziehen, ferner die Androhung einer Geldbuße von bis zu 15.000 EUR zur Durchsetzung des Beschäftigungsverbotes gegenüber dem Arbeitgeber, § 21 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG (vgl. HLSG 14. Oktober 1998 - L 6 AL 496/98 - noch zu den §§ 105a, 105b, 105c Arbeitsförderungsgesetz - AFG).

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    Denn Leben und Gesundheit von Mutter und Kind, die durch das Mutterschutzgesetz geschützt werden sollen, sind Rechtsgüter von sehr hohem Rang (vgl. BVerwG 27.5.1993 - 5 C 42/89), so dass bereits die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbotes ausreicht (BVerwG s. o. zu § 4 Abs. 1 MuSchG hinsichtlich des Infektionsrisikos einer Zahnärztin).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    Dabei hat der erkennende Senat durchaus berücksichtigt, dass nur selten allein eine Beschäftigung zu der in § 3 Abs. 1 MuSchG vorausgesetzten Gefährdung und nicht gleichzeitig auch zur Arbeitsunfähigkeit führt (vgl. BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 753/00).
  • LAG Niedersachsen, 16.03.2004 - 9 Sa 517/03

    Anspruch auf Mutterschutzlohn während eines ärztlich ausgesprochenen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    Dabei ist es den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit keineswegs unbekannt, dass von behandelnden Ärzten bei vorliegenden Schwangerschaften ohne Feststellung einer Krankheit "totale" Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden (z. B. auch eine überwiegend sitzenden Bürotätigkeiten ohne körperliche Belastung nicht mehr zulässig sei) mit der Auflage, Bettruhe einzuhalten (vgl. LSG Niedersachsen 16. März 2004 - 9 Sa 517/03).
  • LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    Dabei geht das LAG H-Stadt (10. Oktober 2006 - 9 Sa 1557/05) davon aus, dass das Gericht das nachvollziehbare Urteil des Arztes weitgehend zu respektieren habe.
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
    So hat es das BSG in seinem Urteil vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 28/03 R) bei Eintritt der vierjährigen Verfallsfrist des § 147 Abs. 2 SGB 3 während eines Beschäftigungsverbotes nach § 6 Abs. 1 MuSchG auch für geboten gehalten (im Wege der verfassungskonformen Auslegung) unter Berücksichtigung von Artikel 6 Abs. 4 GG eine Ausnahme von der bisher unbedingten Geltung der Frist des § 147 Abs. 2 SGB 3 zuzulassen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Mit einem hiergegen erhobenen Widerspruch machte die Klägerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 20.08.2007 (L 9 AL 35/04, juris) geltend, dass die Beklagte als "Ersatzarbeitgeberin" gehalten sei, ihr weiterhin Alg zu zahlen, da sie ansonsten wegen des ausgesprochenen Beschäftigungsverbots, das man nicht mit einer Krankheit gleich stellen könne und aufgrund dessen auch keine Leistungen von der Krankenkasse zu erwarten seien, ohne jegliche Lohnersatzleistungen dastehen würde.

    § 11 Abs. 1 MuSchG wäre mithin "de facto" bedeutungslos (vgl. Hessisches LSG v. 20.08.2007 - L 9 AL 35/04 , FamRZ 2008, 648 ff und juris Rz.: 34 ff., insbes. Rz. 38 ff + 40; unklar LSG Baden-Württemberg v. 29.09.1978 - L 4 KR 1323/77 , Breith. 1979, 306 ff).

    Diese planwidrige und unbeabsichtigte Regelungslücke sei im Wege einer verfassungskonformen Heranziehung der Rechtgedanken in § 120 Abs. 1 SGB III (Sonderfälle der Verfügbarkeit), § 125 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) sowie § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) dadurch zu schließen, dass man eine Verfügbarkeit der arbeitslosen Schwangeren "fingiere" und die Agentur für Arbeit daher gehalten sei, einer beschäftigungslosen Schwangeren während des nach § 3 Abs. 1 MuSchG bestehenden Beschäftigungsverbots vergleichbar dem nach § 11 Abs. 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - Alg weiterzugewähren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.10.2010 L 11 AL 149/07 , juris Rz.: 27 ff, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 37/10 R ; LSG Baden-Württemberg v. 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 , juris Rz.: 16, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 26/10 R ; Hessisches LSG v. 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , ju-ris Rz.: 42 ff, nachgehend BSG v. 05.08.2008 B 11a AL 167/07 B ; Loose, ZFSH SGB 2010, 516 ff. sowie Mutschler, Kommentar zum Sozialrecht von Kreikebohm/Spellbrink/Watermann, 1. Aufl., 2009, § 119 III, Rz. 43; ablehnend Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutschler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Besteht bei einer arbeitslosen Schwangeren trotz Beschäftigungsverbot keine Arbeitsunfähigkeit ist die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Verfügbarkeit zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Lücke (Art. 6 Abs. 4 GG) zu fingieren ( so auch LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007, L 9 AL 35/04).

    Am 16. Juni 2008 erhob die Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des LSG Hessen vom 20. August 2007, L 9 AL 35/04, Widerspruch, den die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 2.Juli 2008 als unbegründet zurückwies.

    Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 4 Grundgesetz ist demgemäß das Vorliegen von Verfügbarkeit zu fingieren (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. August 2007, L 9 AL 35/04; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 5.August 2008, B 11a AL 167/07B, zurückgewiesen).

  • SG Stade, 27.04.2010 - S 6 AL 159/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei einer

    Die Verfügbarkeit ist durch verfassungskonforme Auslegung zu fingieren (Anschluss an LSG Darmstadt vom 20.8.2007 - L 9 AL 35/04).

    Zur Begründung beruft sie sich auf die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 20. August 2007 (L 9 AL 35/04) und vertritt die Auffassung, dass trotz des ausgestellten Beschäftigungsverbotes Alg weiter zu zahlen sei.

    Beruht das Risiko auf medizinischen Befunden, ohne dass eine Erkrankung festgestellt werden kann, spricht dies für ein ärztliches Beschäftigungsverbot (Schliemann/König, aaO; zum Ganzen ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04).

    Die Kammer folgt nach eigener Überprüfung der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts in der Entscheidung vom 20. August 2007 (L 9 AL 35/04).

  • SG Osnabrück, 26.08.2009 - S 16 AL 131/08

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld für die Zeit eines

    Die Verfügbarkeit ist in Analogie zu § 126 SGB III zu fingieren (Anschluss: Hessisches LSG, Urteil vom 20.08.2007 - L 9 AL 35/04).

    Zudem bezog sich die Klägerin auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 9 AL 35/04).

    Ergänzend kann auf den Gedanken § 11 MuSchG zurückgegriffen werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: L 6 AL 496/98, Urteil vom 20.08.2007, Az.: L 9 AL 35/04; SG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2006, Az.: S 33 AL 854/05).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 11 AL 149/07

    Anspruch einer arbeitslosen Schwangeren mit Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1

    Beruht das Risiko hingegen - wie im vorliegenden Fall - auf medizinischen Befunden, ohne dass eine Erkrankung der Mutter festgestellt werden kann, spricht dies für ein ärztliches Beschäftigungsverbot, ohne dass gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit vorliegt (LSG Hessen, Urteil vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung der Landessozialgerichte Hessen und Baden-Württemberg, wonach die fehlende objektive Verfügbarkeit entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 120, 125, 126 SGB III sowie des § 11 Abs. 1 MuSchG zu fingieren ist (LSG Hessen, Urteil vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AL 4524/09, Revision anhängig beim Bundessozialgericht - B 7 AL 26/10 R).

  • FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 282/06

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerbefreiten heilberuflichen Tätigkeit bei

    Danach ist eine Schwangerschaft auch mit den einhergehenden Beschwerden und Gefährdungen von Mutter und Kind nicht als Krankheit oder Gesundheitsstörung anzusehen (Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 20.8.2007 - L 9 AL 35/04, [...]; Hauck/Noftz SGB V, 2007, K § 44 RdNr. 36).
  • SG Stade, 14.08.2009 - S 16 AL 80/07
    Zudem berufe sie sich auf die Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04).

    Beruht das Risiko auf medizinischen Befunden, ohne dass eine Erkrankung festgestellt werden kann, spricht dies für ein ärztliches Beschäftigungsverbot (Schliemann/König, aaO; zum Gan-zen ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04).

  • SG Stuttgart, 30.09.2008 - S 7 AL 2959/08

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung ; Bestehens eines

    Danach ist eine Schwangerschaft auch mit den einhergehenden Beschwerden und Gefährdungen von Mutter und Kind nicht als Krankheit anzusehen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.08.2007 Az.: L 9 AL 35/04).

    Ferner liegt ein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 4 Grundgesetz vor (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.08.2007, L 9 AL 35/04).

  • LSG Bayern, 14.10.2008 - L 9 B 685/08

    Aspekt des Nachholbedarfes bei der Beurteilung der Notwendigkeit des Erlasses

    Unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin genannten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. August 2007 (L 9 AL 35/04) lässt sich nach einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulässigen summarischen und pauschalen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erkennen, dass die Antragstellerin einen Arbeitslosengeldanspruch hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08

    Arbeitslosenversicherung

    Spricht damit unabhängig von der Frage der analogen Anwendung des Rechtsgedanken des § 11 Abs. 1 MuSchG (vgl. dazu Hessisches LSG Urt. v. 20.08.2007 - L 9 AL 35/04) deutlich mehr für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, so kann dem Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin nicht mit Hinweis auf zweifelhafte Ansprüche der Antragsstellerin gegen den zuständigen Träger der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II der Vorrang eingeräumt werden.
  • SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1

  • SG Osnabrück, 18.05.2010 - S 16 AL 151/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
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