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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,6180
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09 B ER (https://dejure.org/2010,6180)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09 B ER (https://dejure.org/2010,6180)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - L 9 AS 1049/09 B ER (https://dejure.org/2010,6180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Mietwertgutachten des Landkreises Celle im einstweiligen Rechtsschutz teilweise bestätigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Mietwertgutachten des Landkreises Celle im einstweiligen Rechtsschutz teilweise bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Mietwertgutachten des Landkreises Celle im einstweiligen Rechtsschutz teilweise bestätigt - Alleinerziehende Mutter verlangt Zahlung höherer Unterkunftskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss es sich bei dem Vergleichsraum um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handeln, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (vgl. BSG, U.v. 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R; vgl. auch BSG, U.v. 18.6.2008, B 14/7b AS 44/06 R Rn 17, zitiert nach juris, worin ausgeführt wird, dass eine Stadt wie Q. mit 163000 Einwohnern mit ihrem ganzen Stadtgebiet als einheitlicher Raum angesehen werden kann).

    Der Beschwerdeführer hat die Beschwerdegegner durch Schreiben vom 21.April 2009 auf die Unangemessenheit der Aufwendungen für die Kaltmiete hingewiesen und entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG sowohl die nach seiner Ansicht angemessene Höhe der Mietaufwendungen benannt als auch darauf aufmerksam gemacht, dass die höheren Kosten der Beschwerdegegner nur noch bis zum September 2009 berücksichtigt werden würden Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 19.2.2009 (B 4 AS 30/08 R) beispielhaft Umstände aufgeführt, die der Zumutbarkeit eines Umzugs entgegenstehen können.

  • SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 73 AS 927/09

    35 qm; 50 qm; abstrakte Angemessenheit; Alleinstehender; Anforderung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Die Erwägungen im hier angefochtenen Beschluss führen nicht zu einer anderen Beurteilung (in eine ähnliche Richtung wie der angefochtene Beschluss auch SG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2009, S 73 AS 927/09 ER) in dem Sinne, dass das Verfahren des Beschwerdeführers im Hinblick auf den hier zu betrachtenden Wohnungstyp unschlüssig wäre.

    Auch der Umstand, dass die Mietwertuntersuchung für den Bereich der Wohnungen bis 50 m2 Wohnungen einbezogen hat (zu dieser Überlegung erneut SG Lüneburg B. vom 7. Juli 2009, S 73 AS 927/09 ER), die auch unter 35 m2 groß sind, was wiederum möglicherweise zu einer Verzerrung geführt haben könnte, schlägt nicht auf die hier vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu entscheidende Konstellation für das Stadtgebiet G. (Wohnungsmarkt 1) durch.

  • SG Lüneburg, 03.05.2010 - S 47 AS 142/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass Mängel oder einzelne Fehler des Gutachtens, die einen Wohnungsmarkttyp betreffen, sich ohne Weiteres auf die Richtigkeit der Ermittlungen eines anderen Wohnungsmarktes auswirken (so auch: Beschlüsse des SG Lüneburg vom 24.02.2010 - S 29 AS 1743/09 ER - vom 3. Mai 2010, S 47 AS 142/10 ER und vom 16. Juni 2010, S 46 AS 241/10 ER).
  • SG Lüneburg, 24.02.2010 - S 29 AS 1743/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass Mängel oder einzelne Fehler des Gutachtens, die einen Wohnungsmarkttyp betreffen, sich ohne Weiteres auf die Richtigkeit der Ermittlungen eines anderen Wohnungsmarktes auswirken (so auch: Beschlüsse des SG Lüneburg vom 24.02.2010 - S 29 AS 1743/09 ER - vom 3. Mai 2010, S 47 AS 142/10 ER und vom 16. Juni 2010, S 46 AS 241/10 ER).
  • SG Lüneburg, 16.06.2010 - S 46 AS 241/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass Mängel oder einzelne Fehler des Gutachtens, die einen Wohnungsmarkttyp betreffen, sich ohne Weiteres auf die Richtigkeit der Ermittlungen eines anderen Wohnungsmarktes auswirken (so auch: Beschlüsse des SG Lüneburg vom 24.02.2010 - S 29 AS 1743/09 ER - vom 3. Mai 2010, S 47 AS 142/10 ER und vom 16. Juni 2010, S 46 AS 241/10 ER).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG in mehreren Schritten zu prüfen (BSG zuletzt Urteile v. 17. Dezember 2009, B 4 AS 27/09 R, B 4 AS 50/09 R, B 4 AS 19/09 R mit weiteren Hinweisen zur vorgängigen Rechtsprechung des BSG auch zum Nachstehenden; vgl. auch BSG U.v. 18. Februar 2010, B 14 AS 74/08 R hier jeweils zitiert nach juris):.
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten, also schlüssig sein (BSG, U.v. 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R; vgl. dazu auch Keller in NDV 2009, 51 ff).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG genügt es jedoch insoweit, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2), also die zu übernehmende Miete in dem räumlichen Bezirk, der den Vergleichsmaßstab bildet, die angemessene Mietobergrenze nicht überschreitet.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss es sich bei dem Vergleichsraum um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handeln, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (vgl. BSG, U.v. 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R; vgl. auch BSG, U.v. 18.6.2008, B 14/7b AS 44/06 R Rn 17, zitiert nach juris, worin ausgeführt wird, dass eine Stadt wie Q. mit 163000 Einwohnern mit ihrem ganzen Stadtgebiet als einheitlicher Raum angesehen werden kann).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09
    Die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG in mehreren Schritten zu prüfen (BSG zuletzt Urteile v. 17. Dezember 2009, B 4 AS 27/09 R, B 4 AS 50/09 R, B 4 AS 19/09 R mit weiteren Hinweisen zur vorgängigen Rechtsprechung des BSG auch zum Nachstehenden; vgl. auch BSG U.v. 18. Februar 2010, B 14 AS 74/08 R hier jeweils zitiert nach juris):.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 74/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einkommensberücksichtigung - Abzug

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 225/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 AS 510/13
    Dies sei bereits mehrfach vom SG - unter anderem durch zwei rechtskräftige Urteile - und auch vom LSG Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren (L 9 AS 1049/09 B ER) bestätigt worden.

    Von einer doppelten Ausscheidung zu hoher Mieten, wie sie das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER) angedeutet habe, könne keine Rede sein.

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 9 AS 1049/09 B ER hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27. Juli 2010 das Konzept des Beklagten zwar im Rahmen einer summarischen Prüfung auch im Hinblick auf den Gegenstand der Beobachtung für nachvollziehbar gehalten, aber er hat bereits seinerzeit darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens noch geklärt werden müsse, ob durch eine möglicherweise erfolgte doppelte Ausscheidung zu hoher Mieten ein zu stark nivellierter Wert erzielt werde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 AS 1143/14
    Dies sei bereits mehrfach vom SG - und in einem Eilverfahren auch vom LSG Niedersachsen-Bremen (L 9 AS 1049/09 B ER) - bestätigt worden.

    Von einer doppelten Ausscheidung zu hoher Mieten, wie sie das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER) angedeutet habe, könne keine Rede sein.

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 9 AS 1049/09 B ER hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27. Juli 2010 das Konzept des Beklagten zwar im Rahmen einer summarischen Prüfung auch im Hinblick auf den Gegenstand der Beobachtung für nachvollziehbar gehalten, aber er hat bereits seinerzeit darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens noch geklärt werden müsse, ob durch eine möglicherweise erfolgte doppelte Ausscheidung zu hoher Mieten ein zu stark nivellierter Wert erzielt werde.

  • SG Lüneburg, 19.04.2012 - S 36 AS 2047/10
    Die Anwendbarkeit der Mietwerttabelle sei mit Beschluss des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 - L 9 AS 1049/09 B ER als schlüssi-ges Konzept anerkannt worden.

    Die Mietwerterhebung folgt in ihrer Methodik der Erstellung eines qualifizierten Miet-spiegels nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wobei dies eine geeignete Er-mittlungsmethode darstellt (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 - L 9 AS 1049/09 B ER - mit weiteren Nachweisen).

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