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   LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05 ER   

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https://dejure.org/2006,868
LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05 ER (https://dejure.org/2006,868)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.03.2006 - L 9 AS 124/05 ER (https://dejure.org/2006,868)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER (https://dejure.org/2006,868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Unterkunftskosten und Heizkosten; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Angemessenheit der Aufwendungen für eine Unterkunft; Berücksichtigungsfähigkeit der Wohngeldtabelle nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung

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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Zur Angemessenheit der Höhe der Unterkunftskosten (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER - juris und vom 8. März 2006 - L 9 AS 59/05 ER).

    Soweit das Sozialgericht seine Entscheidung darauf gestützt habe, dass nicht festzustellen sei, auf welcher tatsächlichen Grundlage die Antragsgegnerin die Angemessenheit der Unterkunftskosten ermittelt habe und dass dieser habe darlegen müssen, dass ausreichend freier Wohnraum zur Verfügung stehe, verstoße gegen die Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER -).

    Ist bzw. war dem Leistungsempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret nicht verfügbar und zugänglich, sind die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (Beschlüsse des Senats vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER - juris m.w.N. und vom 8. März 2006 - L 9 AS 59/05 ER -).

  • LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05

    Einstweilige Anordnung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris).

    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 - juris).

  • LSG Hessen, 08.03.2006 - L 9 AS 59/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - Übergangsfrist

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Zur Angemessenheit der Höhe der Unterkunftskosten (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER - juris und vom 8. März 2006 - L 9 AS 59/05 ER).

    Ist bzw. war dem Leistungsempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret nicht verfügbar und zugänglich, sind die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (Beschlüsse des Senats vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER - juris m.w.N. und vom 8. März 2006 - L 9 AS 59/05 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris).

    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 - juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - L 6 B 52/05
    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Die den angemessenen Umfang übersteigenden Aufwendungen für die Unterkunft sind nicht nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II für eine Übergangszeit zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige vor Inkrafttreten des SGB II einen Anspruch nur auf Bewilligung der angemessenen Unterkunftskosten nach sozialhilferechtlichen Vorschriften hatte (entgegen LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2005 - L 6 B 52/05 AS ER -).

    Bei dieser Sachlage kommt die Übergangsfrist des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht zur Anwendung (Beschluss des Senats vom 8. März 2006, s.o.; a.M. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2005 - L 6 B 52/05 AS ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2005 - L 19 B 68/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris).

    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 - juris).

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Quadratmeterbezogene Richtwerte können daher nur einen Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Heizkosten bilden, der nach Maßgabe der Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen ist (Berlit in: LPK-SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22 Rdnr. 50; Berlit in: LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 29 Rdnr. 82; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1970 - V C 98.69 - BVerwGE 35, 178).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1988 - 8 A 1239/86
    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Ob unter bestimmten Voraussetzungen bei in großen Mehrfamilienhäusern lebenden Hilfeempfängern die Höhe der bewilligungsfähigen Heizkosten durch den wohnflächenbezogenen durchschnittlichen Brennstoffverbrauch der an die jeweilige Heizungsanlage angeschlossenen Abnehmer begrenzt sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. September 1988 - 8 A 1239/86 - FEVS 38, 151, 158), bedarf nach den Wohnverhältnissen der Antragsteller keiner Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2002 - 4 PA 2747/01

    Erhöhung; Gas; Heizkosten; Heizung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Preis

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 - juris).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
    Das Rubrum war von Amts wegen um die Antragstellerinnen zu 2. bis 4. zu ergänzen, da jeder Hilfesuchende einen eigenständigen Anspruch auf Übernahme der auf ihn entfallenden Anteile an den Unterkunfts- und Heizkosten hat (BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11.93 - BVerwGE 97, 110, 112) und nach dem Antragsbegehren davon auszugehen ist, dass nicht nur anteilige, sondern sämtliche Kosten geltend gemacht werden.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Die Höhe der aus den geltend gemachten Heizkosten abzuziehenden Kosten für Warmwasserbereitung können mithin weder in Anlehnung an § 9 der Heizkostenverordnung mit pauschal 18 % der Heizkosten berechnet werden (so Hessisches LSG, Beschluss vom 21. März 2006 - 9 AS 124/05 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2007 - L 9 AS 14/06; Thüringer LSG, Beschluss vom 9. März 2007 - L 7 AS 1097/06).
  • LSG Hessen, 23.07.2007 - L 9 AS 91/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

    Die Bereitschaft zu einem Umzug könne auch nicht von einer vorherigen Zusicherung der Umzugskosten abhängig gemacht werden, da die Höhe der Umzugskosten von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhänge (Hess. LSG, Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER -).

    Danach seien die Heizkosten lediglich anteilig im Verhältnis der angemessenen Wohnfläche (hier 45 m²) zur tatsächlichen Wohnfläche (hier 65 m²) zu bestimmen (Hess. LSG, Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER -).

    Ist bzw. war dem Leistungsempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret nicht verfügbar und zugänglich, sind die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER -, vom 8. März 2006 - L 9 AS 59/05 ER -, vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER - und vom 5. Januar 2007 - L 9 SO 82/06 ER -).

    Ausgehend von diesem Betrag kommt ein Anspruch des Antragstellers auf Heizkosten von vornherein nur anteilig im Verhältnis der angemessenen (hier 45 m²) zu der tatsächlichen Wohnfläche (hier 65 m² - vgl. Beschluss des Senats vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER -) in Betracht.

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Die angemessenen Heizungskosten errechnen sich unter Berücksichtigung des Verhältnisses der angemessenen Wohnfläche zur tatsächlichen unangemessenen Wohnfläche sowie nach Abzug der Kosten der Warmwasserbereitung in Höhe von 18% der ursprünglichen Heizungskosten (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

    Hat der Hilfeempfänger indes nur einen Anspruch auf Bewilligung der angemessenen Unterkunftskosten, besteht ein Anspruch auf Heizungskosten nur anteilig im Verhältnis der angemessenen zu der tatsächlichen Wohnfläche (ständige Rechtsprechung des Senats, HLSG vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

    Dieser Wert wurde auf der Grundlage von Abrechnungsverfahren von Messdiensten ermittelt, die von Fachleuten aus dem Heizungs- und Installationsbereich bestätigt wurden (ständige Rechtsprechung des Senats, HLSG vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

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