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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,22181
LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14 B ER (https://dejure.org/2015,22181)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14 B ER (https://dejure.org/2015,22181)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - L 9 AS 1583/14 B ER (https://dejure.org/2015,22181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 1 SGB 2, § 12a S 1 SGB 2, § 16 SGB 2, §§ 16 ff SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12a SGB 2, § 5 Abs 3 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Verweisung auf vorrangige Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Rücknahme eines Rentenantrages; Ermessensausübung bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung; Besonderes Interesse am Sofortvollzug eines Bescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - hier einer geminderten Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung; Ermessensausübung des Grundsicherungsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-fuesslein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unübersichtliche Rechtslage ? Keine Schnellschüsse des JobCenters!

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Rentenantragstellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
    Hierbei ist insbesondere in den Verfahren, in denen existenzsichernde Leistungen in Rede stehen, in den Blick zu nehmen, ob und mit welcher Intensität dem Antragsteller bei einer Ablehnung seines Antrages eine endgültige Verletzung von Grundrechten droht, deren Eintritt zu vermeiden nach Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gerade Sinn und Zweck des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER -, juris).

    Der Senat geht im Anschluss an den 25. Senat des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 05. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER -, juris) davon aus, dass bereits die Entscheidung darüber, ob die in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II genannte Aufforderung an den Hilfebedürftigen ergeht, im pflichtgemäßen Ermessen des Grundsicherungsträgers steht.

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 225/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
    Die Frage, ob eine vorangegangene Aufforderung rechtswidrig war, wäre dann nicht mehr von Belang (BSG, Beschluss vom 12. Juni 2013, B 14 AS 225/12 B, juris), der Rechtsstreit grundsätzlich in der Hauptsache erledigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14

    Aufforderung - Rentenantrag - vorzeitige Altersrente - Abschläge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
    d) Dabei verkennt der Senat nicht, das in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, 10. Senat, Beschluss vom 18. November 2014 - L 10 AS 2254/14 B ER -, juris) auch die Auffassung vertreten wird, dass die in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II zugunsten des Grundsicherungsträgers eingeräumte Befugnis zur Stellung von Anträgen auf Leistungen eines anderen Trägers anstelle eines Grundsicherungsempfängers im Regelfall zur Pflicht des Grundsicherungsempfängers führe, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14

    Aufschiebende Wirkung - Klage - Aufforderung - Rehaantragstellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
    Diese Auffassung verkennt jedoch zumindest, dass Grundsicherungsempfänger durch eine solche Verfahrensweise ggf. auf nachrangige Leistungen der Sozialhilfe verwiesen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB XII), was der Senat auch sonst (im Bereich des Krankengeldes) abgelehnt hat (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. August 2014 - L 9 KR 133/14 B ER -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2014 - L 28 AS 1830/14

    Unbilligkeitsverordnung - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
    Es werden zwar als Ermessenskriterien der vorzeitige Anspruch auf Rente, das Nichtvorliegen von Härtefall und Unbilligkeit der vorzeitigen Rentenbeantragung, der Vorrang von versicherungsfinanzierten Leistungen vor steuerfinanzierten Leistungen und die Möglichkeit der ergänzenden Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII, die denen des SGB II in diesem Fall vorzuziehen seien, aufgeführt (vgl. die Wiedergabe der wortgleichen Kriterien in dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. August 2014 - L 28 AS 1830/14 B ER, L 28 AS 1831/14 B ER PKH - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 7 AS 545/14
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
    Eine Entscheidung, ob durch die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente im Falle des Antragstellers eine Unbilligkeit gegeben wäre oder er zur Inanspruchnahme von ergänzenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch/Zwölftes Buch (SGB XII) gezwungen wäre (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2014, L 7 AS 545/14 B ER, juris), fehlt in den angegriffenen Verwaltungsentscheidungen deshalb ebenfalls.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2016 - L 9 KR 284/16

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Berücksichtigung bis zum

    Hierbei ist insbesondere in den Verfahren, in denen existenzsichernde Leistungen in Rede stehen, in den Blick zu nehmen, ob und mit welcher Intensität dem Antragsteller bei einer Ablehnung seines Antrages eine endgültige Verletzung von Grundrechten droht, deren Eintritt zu vermeiden nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz gerade Sinn und Zweck des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2015 - L 9 AS 1583/14 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Der Antrag ist zulässig (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Geltendmachung der Rücknahme des von einem Jobcenter gestellten Rentenantrags im Wege der einstweiligen Anordnung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2015 - L 9 AS 1583/14 B ER, juris), aber unbegründet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - L 9 AS 1083/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Maßgeblich leiten lässt der Senat sich insoweit von der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der Thematik (Urteil vom 19. August 2015, B 14 AS 1/15 R, zitiert nach juris, dort insbes. Rdnr. 28ff.); von seiner in eine teilweise andere Richtung gehenden Rechtsprechung (Beschluss vom 1. Juli 2015, L 9 AS 1583/14 B, zitiert nach juris, dort Rdnr. 10; Ablehnung intendierten Ermessens) nimmt der Senat insoweit Abstand.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - L 7 KA 23/16

    Richtgrößenprüfung - Beratung

    Die wechselseitig eintretenden Folgen, die jeweils entstünden, wenn sich die durch das Gericht getroffene Eilentscheidung im Hauptsacheverfahren als unzutreffend erweisen sollte, sind in die Betrachtung mit einzubeziehen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. Juli 2015 - L 9 AS 1583/14 B ER -, juris).
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