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   LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06   

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LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06 (https://dejure.org/2007,1874)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.03.2007 - L 9 AS 260/06 (https://dejure.org/2007,1874)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. März 2007 - L 9 AS 260/06 (https://dejure.org/2007,1874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2, § 558c Abs 3 BGB, § 558d Abs 2 S 1 BGB, § 558e BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Anforderung an die Angemessenheitsprüfung - Berücksichtigung von Mietpreisgefällen - konkrete Verfügbarkeit angemessener Unterkünfte - keine Pflicht des Leistungsträgers zur Unterbreitung eines konkreten Mietangebots - Umzug in ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeldträger müssen auch Miete für renovierte Wohnung übernehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV/Kosten der Unterkunft: Auch modernisierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau können angemessen sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des unteren Bereichs der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten bei der Übernahme der Kosten einer Unterkunft; Rückgriff auf grundsicherungsrelevante Mietspiegel oder Miettabellen der ...

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV/Kosten der Unterkunft: Auch modernisierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau können angemessen sein

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Haben Grundsicherungsträger zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze für die KdU eigene Mietdaten auszuwerten (vgl. BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R), müssen sie den örtlichen Wohnungsmarkt nachvollziehbar abbilden.

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft ist -im Hinblick auf den Zweck der Grundsicherung für Arbeitsuchende, nur den notwendigen Bedarf sicherzustellen - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins/m² zu ermitteln ("Produkttheorie", BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche ist anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften (§ 5 Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. § 27 Abs. 1 - 5 Wohnraumförderungsgesetz) zu beantworten (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnungsraumförderung vom 20. Februar 2003 (Hess. StAnz. S. 1346), geändert durch die Richtlinien vom 19. Januar 2004 (Hess. StAnz S. 628) ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person 12 m² angemessen (vgl. BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R; HLSG, 24.10.2005 - 9 AS 48/05 ER).

    Bei der Bildung des räumlichen Vergleichsmaßstabes kann es - insbesondere im ländlichen Raum geboten sein, größere Gebiete als Gebiete zusammenzufassen, während in größeren Städten andererseits eine Unterteilung in mehrere kleinere Gebiete, die kommunalverfassungsrechtlich keine selbstständigen Einheiten darstellen, geboten sein kann (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Liegen sie, wie vorliegend, nicht vor, ist vorrangig auf - grundsicherungsrelevante - Mietspiegel oder Tabellen der Grundsicherungsträger zurückzugreifen (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Fehlt es demnach an aussagekräftigem Datenmaterial, ist ohne weitere Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich doch auf die Tabelle zu § 8 WoGG gegebenenfalls mit einem Zuschlag oder auf die zulässigen Mietgrenzen der in Ergänzung zum WoFG erlassenen landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen zurückzugreifen (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Übersteigen damit die KdU der Klägerin die abstrakte Angemessenheitsgrenze, steht zur Überzeugung des Senats weiter fest, dass es ihr möglich war, im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung in A-Stadt anzumieten (vgl. BSG, 7.11.2003 - B 7b AS 18/06 R).

    Soweit die Rechtsprechung des BSG unter Hinweis auf Entscheidungen des BVerwG zur früheren sozialhilferechtlichen Regelung des § 3 Abs. 1 S. 2 DVO zu § 22 BSHG (BVerwGE 97, 110, 115; 101, 194, 198 ff.) fordert, der Leistungsberechtigte müsse nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können - sog. Unterkunftsalternative - (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R), meint das nicht, der Grundsicherungsträger habe dem Hilfebedürftigen ein konkretes Mietangebot zu unterbreiten.

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Des Weiteren habe der Berufungssenat in dem Verfahren L 9 AS 48/05 ER für den Landkreis Waldeck Frankenberg eine Bruttokaltmiete in Höhe von 4, 44 EUR für Unterkünfte bis 45 m² als angemessen erachtet.

    Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnungsraumförderung vom 20. Februar 2003 (Hess. StAnz. S. 1346), geändert durch die Richtlinien vom 19. Januar 2004 (Hess. StAnz S. 628) ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person 12 m² angemessen (vgl. BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R; HLSG, 24.10.2005 - 9 AS 48/05 ER).

    Die Bedenken des Senats hinsichtlich der Orientierung an der Tabelle zu § 8 WoGG bestehen dabei fort (grundlegend: HLSG, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05 ER).

    Das rechtfertigt es, auch im Abgleich mit den zur Verfügung stehenden Mietdaten mit erhöhten Mietpreisen für Wohnungen bis 45 m², die der allgemeinen Mietentwicklung entsprechen (vgl. Wohngeld- und Mietenbericht 2002, BTDrucks. 15/2200, S. 15), auch neuere Wohnungen teilweise einzubeziehen; zumal im Gegensatz zu empirisch gestützten Daten eines Mietspiegels die Tabellenwerte der Anlage zu § 8 WoGG ein Mietpreisniveau nicht empirisch-statistisch gesichert wiedergeben, sondern auf normativer Grundlage zu einem anderen Zweck erstellt sind (HLSG, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05 ER).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Soweit die Rechtsprechung des BSG unter Hinweis auf Entscheidungen des BVerwG zur früheren sozialhilferechtlichen Regelung des § 3 Abs. 1 S. 2 DVO zu § 22 BSHG (BVerwGE 97, 110, 115; 101, 194, 198 ff.) fordert, der Leistungsberechtigte müsse nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können - sog. Unterkunftsalternative - (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R), meint das nicht, der Grundsicherungsträger habe dem Hilfebedürftigen ein konkretes Mietangebot zu unterbreiten.

    Er ist gehalten und allein in der Lage, substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen für ihn nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft für ihn nicht zugänglich ist (HLSG, 5.1.2007 - L 9 SO 82/06 ER; BVerwGE 101, 194, 198).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Auch bei dem einheitlichen prozessualen und materiell-rechtlichen Anspruch auf Übernahme der gesamten KdU dürfen die Beteiligten einzelne Berechnungselemente durch Teil-Vergleich oder Teil-Anerkenntnis unstreitig stellen (vgl. BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R m.w.N.).

    Es handelt sich insoweit aber nur um ein Begründungselement für den auf die Übernahme geringerer KdU (Bruttowarmmiete) gemäß § 22 Abs. 1 SGB II gerichteten Verfügungssatz des Änderungsbescheides, der somit eine Regelung nicht nur zu den Heizkosten, sondern auch der Bruttokaltmiete enthält (vgl. BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Soweit die Rechtsprechung des BSG unter Hinweis auf Entscheidungen des BVerwG zur früheren sozialhilferechtlichen Regelung des § 3 Abs. 1 S. 2 DVO zu § 22 BSHG (BVerwGE 97, 110, 115; 101, 194, 198 ff.) fordert, der Leistungsberechtigte müsse nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können - sog. Unterkunftsalternative - (BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R), meint das nicht, der Grundsicherungsträger habe dem Hilfebedürftigen ein konkretes Mietangebot zu unterbreiten.
  • LSG Hessen, 05.12.2006 - L 9 AS 212/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Mietspiegel -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Es ist grundsätzlich überlegenswert, die Tabellenwerte für Neubauten vor allem in Gebieten mit entspannter Wohnungsmarktlage nicht heranzuziehen, weil das untere Wohnungssegment durch Altbauten (bis einschließlich 1991) hinreichend abgedeckt ist (zu qualifizierten Mietspiegeln: HLSG, 5.12.2006 - L 9 AS 212/06 ER).
  • LSG Hessen, 05.01.2007 - L 9 SO 82/06

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Er ist gehalten und allein in der Lage, substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen für ihn nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft für ihn nicht zugänglich ist (HLSG, 5.1.2007 - L 9 SO 82/06 ER; BVerwGE 101, 194, 198).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Vielmehr zeigt das Verfahren nach § 22 Abs. 2 SGB II auf, dass im Rahmen der konkreten Bemühungen innerhalb des Zusicherungsverfahrens der Hilfebedürftige sich an den Grundsicherungsträger wenden soll; dabei können Einzelfragen abgeklärt werden (BSG, 7.11.2006 B 7b AS 10/06 R) die im Streitfall, soweit erforderlich, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig zu entscheiden sind.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Die in einem andern Zusammenhang zu § 119 Abs. 5 SGB III aufgestellten Anforderungen der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-4300 § 119 Nr. 3) sind wegen der unterschiedlichen Funktion der Informationspflichten und der ungleichen rechtlichen Regelung nicht zu übertragen.
  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
    Aus der Leistungsverurteilung bleibt aber erkennbar, dass das Sozialgericht den Änderungsbescheid konkludent einbezogen hat (vgl. BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4).
  • SG Kassel, 11.07.2007 - S 5 AS 428/07
    Sodann ist aber auch zu berücksichtigen, zu welchem konkreten Mietpreis der Hilfebedürftige sich eine Unterkunft auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt tatsächlichen beschaffen kann (HLSG, Urteil vom 12.03.2007, L 9 AS 260/06).

    Dabei ist die berücksichtigungsfähige Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften (§ 5 WoBindG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG) zu beantworten (BSG, Urteil vom 7.11.2006 B 7b AS 18/06 R, HLSG Urteil vom 12.03.2007, L 9 AS 260/06).

    Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung vom 20.02.2003 (Staatsanzeiger, Seite 1346) geändert durch die Richtlinien vom 19.01.2004 (Staatsanzeiger, Seite 628), ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person zuzüglich 12 m² angemessen (BSG, Urteil vom 07.11.2007, B 7b AS 18/06 R, HLSG, Urteil vom 12.03.2007, L 9 AS 260/06, HLSG, Beschluss vom 13.12.2005 L 9 AS 48/05 ER; HLSG, Beschluss vom 08.03.2006, L 9 AS 59/05 ER; HLSG, Beschluss vom 21.03.2006, L 9 AS 124/05 ER; HLSG, Beschluss vom 24.04.2006, L 9 AS 99/05 ER).

    Die Untergrenze ist im jeweiligen Einzelfall zu bestimmen, wobei für eine Person nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichtes eine Untergrenze von ca. 35 m² gegeben ist (HLSG, L 9 AS 260/06).

    Dem ist nunmehr das Hessische Landessozialgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12.03.2007 (L 9 AS 260/06) insoweit gefolgt, ohne dabei die in früheren Verfahren geäußerten Bedenken an der Anwendbarkeit der Tabellenwerte ausdrücklich aufzugeben (vgl. zu den Bedenken grundlegend: HLSG, Beschluss vom 13.12.2005, L 9 AS 48/05 ER; HLSG Beschluss vom 08.03.2006, L 9 AS 59/05 ER; HLSG, Beschluss vom 21.03.2006, L 9 AS 124/05 ER; HLSG, Beschluss vom 24.04.2006, L 9 AS 99/05 ER).

    Im Einzelfall soll daher ein Rückgriff auf dieses Hilfsmittel neben den u.U. auch heranzuziehenden Richtlinien zur Wohnraumförderung nur dann erlaubt sein, wenn ein Abgleich mit zur Verfügung stehenden empirischen Daten die hieraus ermittelten Richtgrößen rechtfertigt (9 AS 260/06).

    Ausreichend ist nach Ansicht des Hessischen LSG insoweit, dass die abstrakt festgestellte Angemessenheitsgrenze von tatsächlich bestehenden Mietangeboten für den jeweiligen Wohnort getragen wird (HLSG, Urteil vom 12.03.2007, L 9 AS 260/06).

    Eine weitergehende Kontrolle der abstrakten Angemessenheitsgrenze bleibt Aufgabe des Hilfeempfängers, der gehalten und auch allein in der Lage ist, substantiiert darzulegen, dass es ihm aufgrund intensiver, ernsthafter und kontinuierlicher Bemühungen nicht möglich war, im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine andere angemessene Wohnung zu erlangen (HLSG,Urteil vom 12.03.2007, L 9 AS 260/06).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Als aussagekräftige Erkenntnisquellen kommen insoweit örtliche Mietspiegel oder Mietdatenbanken (§§ 558c ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Betracht; fehlen derartige Erkenntnismöglichkeiten, werden die Grundsicherungsträger gehalten sein, für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene auf empirischer Basis tragfähige grundsicherungsrelevante Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 23; Hess. Landessozialgericht , Urteil vom 12. März 2007 - L 9 AS 260/06 - ; Berlit jurisPR-SozR 5/2007 Anm. 1).

    Die bloß punktuelle oder sporadische Auswertung von Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten reicht als Datenmaterial jedenfalls nicht aus; die Datenerhebung muss vielmehr vollständig und fortlaufend erfolgen, wobei auch Mietlisten kommunaler Wohnungsbauträger und für die Leistungsberechtigten erstellte Mietbescheinigungen einzubeziehen sein dürften (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 a.a.O.).

    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).

    Der Antragsgegner hat für S. mit den Schriftsätzen vom 20. Juni und 6. Juli 2007 überhaupt nur sechs Inserate aus dem Zeitraum August 2006 bis Mai 2007 vorgelegt, wobei bei drei der dort angebotenen Wohnungen die Wohnungsgröße nicht mitgeteilt war und zwei weitere Wohnungen nur Wohnflächen von 30 m² bzw. 27 m² aufwiesen; letztere Wohnungsgrößen begegnen aber nach Auffassung des Senats erheblichen Bedenken hinsichtlich der Untergrenze des dem Antragsteller zumutbaren Wohnraums (vgl. hierzu auch Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen -

    Als aussagekräftige Erkenntnisquellen kommen insoweit örtliche Mietspiegel oder Mietdatenbanken (§§ 558c ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Betracht; fehlen derartige Erkenntnismöglichkeiten, werden die Grundsicherungsträger gehalten sein, für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene auf empirischer Basis tragfähige grundsicherungsrelevante Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O. Rdnr. 23; Hess. Landessozialgericht , Urteil vom 12. März 2007 - L 9 AS 260/06 - ; Berlit jurisPR-SozR 5/2007 Anm. 1).

    Die bloß punktuelle oder sporadische Auswertung von Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten reicht als Datenmaterial jedenfalls nicht aus; die Datenerhebung muss vielmehr vollständig und fortlaufend erfolgen, wobei auch Mietlisten kommunaler Wohnungsbauträger und für die Leistungsberechtigten erstellte Mietbescheinigungen einzubeziehen sein dürften (vgl. Beschluss des Senats vom 6. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 a.a.O.).

    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 20; Senatsbeschluss vom 6. September 2007 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).

  • SG Reutlingen, 17.07.2007 - S 2 AS 1775/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    Bei der Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenze ist vorrangig auf örtliche Mietspiegel abzustellen (Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf den unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006, Az.: L 7 AS 4739/06 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B; Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06).

    Dort ist Reutlingen ebenso wie Metzingen der Mietstufe III zugeordnet (ebenfalls auf die unterschiedlichen Mietstufen bei der vergleichenden Beurteilung des Mietniveaus abstellend: Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06).

    Vielmehr muss der Hilfebedürftige substantiiert darlegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 26.10.2006, Az.: L 7 AS 72/06; Hessisches LSG, Beschluss vom 05.01.2006, Az.: L 7 AS 126/06 ER).

  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für

    (3) Bei der Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenze ist vorrangig auf örtliche Mietspiegel abzustellen (Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06, juris, Rdnr. 40).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf den unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006, Az.: L 7 AS 4739/06 ER-B, juris, Rdnr. 7; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: L 8 AS 4296/05 ER-B, juris, Rdnr. 31; Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06, juris, Rdnr. 35).

    Vielmehr muss der Hilfebedürftige substantiiert darlegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007, Az.: L 9 AS 260/06, juris, Rdnr. 56; Bayerisches LSG, Urteil vom 26.10.2006, Az.: L 7 AS 72/06, juris, Rdnr. 31; Hessisches LSG, Beschluss vom 05.01.2006, Az.: L 7 AS 126/06 ER, juris, Rdnr. 21).

  • LSG Hessen, 19.05.2008 - L 9 AS 91/08

    Angemessene Wohnungsgröße bei Wohngemeinschaft

    Ferner hat der erkennende Senat bereits entschieden (Urteil vom 12. März 2007 - L 9 AS 260/06), dass bei der Prüfung der Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum nicht nur Wohnungen mit exakt der angemessenen Größe (hier nach der Verwaltungspraxis der Antragsgegnerin 72 qm) in Betracht kommen, sondern auch bis zu 10 qm kleinere Wohnungen zumutbar sind (im dortigen Fall einer Alleinstehenden 35 qm statt 45 qm), für die Antragstellerin und ihre Mitbewohnerin also Wohnungen zwischen 62 und 72 qm bis zu 15 km Entfernung.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 41/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an

    Fließen Bestandsmieten ein, z.B. weil auch Mietbescheinigungen von Hilfebedürftigen im Zuständigkeitsbereich des Leistungsträgers ausgewertet werden, ist es zudem erforderlich den Anmietungszeitpunkt festzuhalten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007 - Az.: L 9 AS 260/06; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.03.2008 - Az.: L 7 AS 332/07).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06
    Fließen Bestandsmieten ein, ist zudem erforderlich, den Anmietungszeitpunkt festzuhalten (vgl. LSG Darmstadt vom 12.3.2007 - L 9 AS 260/06).

    Fließen Bestandsmieten ein, ist zudem erforderlich, den Anmietungszeitpunkt festzuhalten (vgl. LSG Darmstadt vom 12.3.2007 - L 9 AS 260/06).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 159/05

    Anspruch auf die Bewilligung höherer Leistungen zur Sicherung des

    Fließen Bestandsmieten ein, z.B. weil auch Mietbescheinigungen von Hilfebedürftigen im Zuständigkeitsbereich des Leistungsträgers ausgewertet werden, ist es zudem erforderlich den Anmietungszeitpunkt festzuhalten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 12.03.2007 - Az.: L 9 AS 260/06; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.03.2008 - Az.: L 7 AS 332/07).
  • SG Kassel, 28.10.2009 - S 12 SO 17/09

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - rechtswidrige

    Hierbei zieht das Gericht auf die Werte nach § 8 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung als Orientierungshilfe heran, wobei das Gericht, um weitere Unwägbarkeiten in der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten auszuschließen und in Anbetracht der länger zurückliegenden Erhebungen zum WoGG, die rechte Spalte der zu § 8 Abs. 1 WoGG abgedruckten Tabelle zugrunde legt (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 12.3.2007, Az. L 9 AS 260/06, zitiert nach juris, Rn. 45).
  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • SG Kassel, 19.03.2008 - S 7 AS 211/08

    Angemessenheit der Unterkunftskosten des in einer Wohngemeinschaft lebenden

  • SG Lüneburg, 05.08.2009 - S 79 AS 779/09

    Angebotsmiete; Angemessenheit; Anordnungsgrund; Ausstattung; Bestandsmiete;

  • SG Leipzig, 02.07.2007 - S 19 AS 658/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunft und Heizung,

  • SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten -

  • SG Duisburg, 12.05.2010 - S 41 (17,38) AS 286/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Köln, 09.05.2019 - S 13 AS 5037/17

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft durch Ermittlung der

  • SG Kassel, 12.08.2009 - S 7 AS 618/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten -

  • SG Aachen, 30.10.2008 - S 9 AL 58/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und

  • SG Osnabrück, 23.06.2008 - S 22 AS 494/06
  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 3489/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 AS 162/07
  • SG Duisburg, 11.06.2008 - S 7 (2) SO 23/05

    Sozialhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 4190/07
  • SG Duisburg, 22.01.2008 - S 7 (7,25) AS 110/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 73 AS 927/09

    35 qm; 50 qm; abstrakte Angemessenheit; Alleinstehender; Anforderung;

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