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   LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06 ER   

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https://dejure.org/2006,2758
LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06 ER (https://dejure.org/2006,2758)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2006 - L 9 AS 39/06 ER (https://dejure.org/2006,2758)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER (https://dejure.org/2006,2758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 2 S 1 SGB 2, § 22 Abs 2 S 2 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe des Anspruches auf angemessene Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II); Voraussetzungen des Eingreifens der Bestandsschutzregelung in § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II; ...

  • sokolowski.org

    Angemessene Kosten für Heizung und Unterkunft im einstweiligen Rechtsschutz

  • sokolowski.org

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kosten der Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Angemessene Kosten für Heizung und Unterkunft im einstweiligen Rechtsschutz

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    LSG Hessen entscheidet im einstweiligen Rechtsschutz u.a. über die Kosten der Unterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Die angemessenen Heizungskosten errechnen sich unter Berücksichtigung des Verhältnisses der angemessenen Wohnfläche zur tatsächlichen unangemessenen Wohnfläche sowie nach Abzug der Kosten der Warmwasserbereitung in Höhe von 18% der ursprünglichen Heizungskosten (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

    Hat der Hilfeempfänger indes nur einen Anspruch auf Bewilligung der angemessenen Unterkunftskosten, besteht ein Anspruch auf Heizungskosten nur anteilig im Verhältnis der angemessenen zu der tatsächlichen Wohnfläche (ständige Rechtsprechung des Senats, HLSG vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

    Dieser Wert wurde auf der Grundlage von Abrechnungsverfahren von Messdiensten ermittelt, die von Fachleuten aus dem Heizungs- und Installationsbereich bestätigt wurden (ständige Rechtsprechung des Senats, HLSG vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) unter dem Aktenzeichen L 9 AS 48/05 ER hat die Antragsgegnerin wegen der daraus folgenden weitreichenden finanziellen Konsequenzen in Millionenhöhe um Fristverlängerung gebeten.

    In dem Rechtsstreit eines allein stehenden Antragstellers habe das HLSG die hilferechtliche Angemessenheit von Unterkunftskosten in Höhe von 200, 00 Euro entsprechend 4, 44 Euro/qm einschließlich Nebenkosten ohne Heizungskosten für den Bereich A. und Umgebung entschieden (HLSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER), worauf Bezug genommen werde.

    Die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche erfolgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit HLSG vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER, Orientierungssatz 8) anhand der der Förderungskriterien im sozialen Wohnungsbau (§ 5 Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz entsprechend); für eine Person ist danach eine Wohnungsgröße bis 45 m² angemessen (Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur Sozialen Wohnraumförderung vom 20. Februar 2003, StAnz. S. 1346, geändert durch die Richtlinien vom 19. Januar 2004, StAnz. S. 628).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Nach der dazu ergangenen und zur Auslegung des geltenden Rechts fruchtbar zu machenden Rechtsprechung begünstigt der Bestandsschutz in einer unangemessenen Unterkunft während einer Übergangsfrist Hilfeempfänger, die bei Leistungsbeginn in einer unangemessenen Unterkunft leben und nicht gezwungen werden sollen, diese Wohnung sofort aufzugeben (ständige Rechtsprechung; seit BVerwG vom 21. Januar 1993 - 5 C 3.91).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 5 C 2.96

    Sozialhilferecht - Übernahme von unagemessen hohen Unterkunftskosten in der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Wer aus seiner bisherigen Wohnung auszieht, dem ist es zuzumuten, bei der Suche nach einer anderen Wohnung darauf zu achten, dass unangemessen hohe Unterkunftskosten gar nicht erst entstehen (BVerwG vom 9. April 1997 - 5 C 2/96).
  • LSG Sachsen, 21.11.2005 - L 3 B 152/05

    Möglichkeit einer ausschließlich rückwirkenden Gewährung von Leistungen durch

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist zunächst in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum 1. März 2005 - 30. Mai 2005 ausgeschlossen (LSG Sachsen vom 21. November 2005 - L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2005 - L 23 B 1017/05 SO ER, LSG Hamburg vom 4. März 2005 - L 3 B 43/05 ER SO), weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1245 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Ein Fortwirken einer etwaigen, in jenem Zeitraum entstandenen Notlage bis in die Gegenwart, zu deren Beseitigung die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz in Betracht käme (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; HLSG vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER), hat der Antragsteller nicht dargetan und ist nicht ersichtlich; insbesondere droht ihm keine Wohnungslosigkeit wegen Mietschulden (§ 22 Abs. 5 SGB II).
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Ein Fortwirken einer etwaigen, in jenem Zeitraum entstandenen Notlage bis in die Gegenwart, zu deren Beseitigung die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz in Betracht käme (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; HLSG vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER), hat der Antragsteller nicht dargetan und ist nicht ersichtlich; insbesondere droht ihm keine Wohnungslosigkeit wegen Mietschulden (§ 22 Abs. 5 SGB II).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 ).
  • LSG Hamburg, 04.03.2005 - L 3 B 43/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist zunächst in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum 1. März 2005 - 30. Mai 2005 ausgeschlossen (LSG Sachsen vom 21. November 2005 - L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2005 - L 23 B 1017/05 SO ER, LSG Hamburg vom 4. März 2005 - L 3 B 43/05 ER SO), weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1245 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2005 - L 23 B 1017/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06
    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist zunächst in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum 1. März 2005 - 30. Mai 2005 ausgeschlossen (LSG Sachsen vom 21. November 2005 - L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2005 - L 23 B 1017/05 SO ER, LSG Hamburg vom 4. März 2005 - L 3 B 43/05 ER SO), weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1245 m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 4 B 39/03
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.
  • LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der

    Grundsätzlich kann sich eine solche daher regelmäßig erst auf Zeiträume ab Antragseingang bei Gericht und damit auf einen aktuellen Bedarf beziehen, es sei denn, ein Nachholbedarf für eine rückwirkende Bewilligung für Zeiträume vor Antragseingang ist hinreichend plausibel und glaubhaft gemacht (vgl. Beschluss des Senats vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER -).
  • SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II

    Die einhellige Rechtsprechung, dass Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2006, L 9 AS 39/06 ER, Juris-Rn. 34 m.w.N.), lässt sich auf den Bereich der Kosten für Unterkunft nicht übertragen.
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