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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B (https://dejure.org/2013,11883)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B (https://dejure.org/2013,11883)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B (https://dejure.org/2013,11883)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Zur Angemessenheit von Heizkosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung hat das BSG entschieden, dass insoweit ein konkret-individueller Maßstab gilt und eine Pauschalierung unzulässig ist, so dass von den tatsächlichen Heizkosten auszugehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -, juris Rn. 18 ff.).

    Analog zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen bei Heizkosten und bei Betriebskosten (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -, juris Rn. 21 ff.; Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R -, juris Rn. 34) könnte man in Ermangelung örtlicher Übersichten auf regionale oder bundesweite Kostenübersichten, z.B. Betriebskostenspiegel, zurückgreifen (so Brehm/Schifferdecker, SGb 2011, 505 (508)).

    (4) Unabhängig von der schwierig zu bestimmenden abstrakten Angemessenheitsgrenze ist bei der gebotenen konkret-individuellen Betrachtungsweise auch zu prüfen, ob und inwieweit der Kläger durch zumutbare Veränderung seines Verbrauchsverhaltens die Warmwassererzeugungskosten senken kann (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -, juris Rn. 23).

    Das SG und die Beklagte werden ggf. durch weitere Ermittlungen von Amts wegen zu beurteilen haben, ob es nach den tatsächlichen Gegebenheiten in der Wohnung des Klägers eine kostengünstigere Methode der Warmwassererzeugung gibt und ob dem Kläger ein "eklatant kostspieliges oder unwirtschaftliches" Verbrauchsverhalten (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -, juris Rn. 21) vorzuwerfen ist.

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Ebenso wie für die Angemessenheit einer Betriebs- oder Heizkostennachforderung muss es für die Angemessenheit einer Nachforderung von Warmwassererzeugungskosten auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Zeitraums, dem die fragliche Forderung nach ihrer Entstehung im tatsächlichen Sinne zuzuordnen ist, ankommen (vgl. zu Betriebs- und Heizkostennachforderungen BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R -, juris Rn. 17).

    Zudem hat das BSG auch nach dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht eine Übergangsfrist von sechs Monaten bei unangemessenen Heizkosten angenommen, obwohl Heizkosten in § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung nicht genannt waren (vgl. BSG, Urt. v. 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R -, juris Rn. 22; Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R -, juris Rn. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 540/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    bb) Dem Kläger sind im streitgegenständliche Zeitraum auch tatsächlich Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung entstanden, so dass ein Mehrbedarf im Sinne von § 21 Abs. 7 SGB II zumindest teilweise tatsächlich bestand (vgl. zu dieser Voraussetzung ausführlich den Beschluss des Senat im Parallelverfahren L 9 AS 540/13 B).

    Während der Kläger im Juli 2011 noch keinen fälligen Forderungen des Versorgungsunternehmens X AG ausgesetzt war, ist am 11.08.2011 die Forderung in Höhe von 211, 65 Euro aus der Abrechnung vom 27.07.2011 bezüglich des vergangenen Zeitraums vom 21.07.2010 bis zum 19.07.2011 fällig geworden und als Bedarf in diesem Monat zu berücksichtigen (siehe auch insoweit den Beschluss des Senats im Parallelverfahren L 9 AS 540/13 B).

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    ee) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die jedenfalls im Juli 2011 in Ermangelung tatsächlicher Warmwassererzeugungskosten erfolgte Überzahlung von Leistungen nicht im Wege einer "Gesamtbetrachtung" mit etwaigen Ansprüchen des Klägers auf höhere Leistungen im Hinblick auf § 21 Abs. 7 Satz 2 2. Halbsatz SGB II im August 2011 und ggf. auch in den Folgemonaten saldiert werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R -, juris Rn 42).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Zudem hat das BSG auch nach dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht eine Übergangsfrist von sechs Monaten bei unangemessenen Heizkosten angenommen, obwohl Heizkosten in § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung nicht genannt waren (vgl. BSG, Urt. v. 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R -, juris Rn. 22; Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R -, juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - L 20 B 6/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    ff) Da für den Kläger mithin zumindest ein Teilerfolg (bezüglich des Monats August 2011) in Betracht kommt, sind hinreichende Erfolgsaussichten im vorliegenden sozialgerichtlichen Verfahren insgesamt anzunehmen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.03.2008 - L 20 B 6/08 SO -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 10.03.2010 - L 19 B 303/09 AS -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - L 19 B 303/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    ff) Da für den Kläger mithin zumindest ein Teilerfolg (bezüglich des Monats August 2011) in Betracht kommt, sind hinreichende Erfolgsaussichten im vorliegenden sozialgerichtlichen Verfahren insgesamt anzunehmen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.03.2008 - L 20 B 6/08 SO -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 10.03.2010 - L 19 B 303/09 AS -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Die Höhe der Pauschale hat das BSG dadurch bestimmt, dass es 30% der bei der Ermittlung der ursprünglichen Regelleistung von 345,- Euro statistisch zugrunde gelegten Kosten für Haushaltsenergie angesetzt hat (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R -, juris Rn. 20 ff., insbesondere Rn. 26).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Analog zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen bei Heizkosten und bei Betriebskosten (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -, juris Rn. 21 ff.; Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R -, juris Rn. 34) könnte man in Ermangelung örtlicher Übersichten auf regionale oder bundesweite Kostenübersichten, z.B. Betriebskostenspiegel, zurückgreifen (so Brehm/Schifferdecker, SGb 2011, 505 (508)).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG war der pauschale Abzug jedoch nur vorzunehmen, wenn die konkreten Wassererwärmungskosten nicht mit Hilfe technischer Vorrichtungen separat erfasst werden konnten (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R -, juris Rn. 16).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 9 AL 9/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen aufgrund eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt;

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG - a.a.O.) oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; Senat, Beschl. v. 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B -, juris Rn. 4).
  • LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 293/13

    Arbeitslosengeld II, dezentrale Erzeugung von Warmwasser, Mehrbedarf, Strom,

    Unter Berücksichtigung der für die Höhe des Regelbedarfs 2011 zugrunde gelegte statistische Wert für Strom mit 26, 80 EUR (vgl BT-Drs 17/3404 Seite 55), erhält man mit 8, 04 EUR (30% von 26, 80 EUR) annäherungsweise den in § 21 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 SGB II festgesetzten Wert (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2014 - L 19 AS 2013/13 NZB - juris; Beschluss vom 28.05.2011 - L 9 AS 541/13 B - juris).

    Eine Berücksichtigung eines höheren Bedarfs im Einzelfall kann aber bereits nur dann erfolgen, wenn Bedarf konkret mit technischer Einrichtung ermittelt werden kann (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B - juris; Beschluss vom 27.01.2014 - L 19 AS 2013/13 NZB - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - L 9 SO 474/13
    aa) Nach der vom SG zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats kann sich aus § 30 Abs. 7 Satz 2 2. Halbsatz 1. Alt. SGB XII zwar im Einzelfall auch ein Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe ergeben, wenn die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung vom Energieversorger erstmalig in einer Summe für einen vergangenen Zeitraum erhoben werden (dazu die Beschlüsse des Senats vom 28.05.2013 - L 9 AS 540/13 B -, juris Rn. 4 ff.; und - L 9 AS 541/13 B -, juris Rn. 7, jeweils zur parallelen Vorschrift des § 21 Abs. 7 SGB II).

    Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und sollen gerade dann zur Anwendung kommen, wenn sich die Warmwassererzeugungskosten in Ermangelung entsprechender technischer Vorrichtungen nicht konkret ermitteln lassen (zum Ganzen bereits der Beschluss des Senats vom 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B -, juris Rn. 11 und 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - L 19 AS 2013/13

    Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser bei Grundsicherungsleistungen nach dem SGB

    Ein abweichender Bedarf i.S.v. § 21 Abs. 7 S. 2 SGB II besteht, wenn ein Leistungsberechtigter über eine technische Vorrichtung verfügt, mit der der konkrete Energieverbrauch zur dezentralen Wassererwärmung und die dadurch verursachten Kosten ermittelt werden können (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.05.2011 - L 9 AS 541/13 B unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 02.07.2008 B 14 AS 36/08 R, Rn. 18 ff).

    Überträgt man diesen Ansatz auf die nunmehr der Regelleistung zugrunde liegenden statistischen Werte für Strom (vgl. § 5 Abs. 1 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) und BT-Drucks 17/3404, S. 55), erhält man annäherungsweise den in § 21 Abs. 7 S. 2 Nr. 1 SGB II festgesetzten Wert (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.05.2011 - L 9 AS 541/13 B, Rn. 11, 14; siehe auch Eckhardt, info also 2012 S. 200 ff).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 31/17

    Mehrbedarfszuschlag bei dezentraler Warmwassererzeugung

    Für die Annahme eines im Einzelfall abweichenden Bedarfs i.S.d. § 21 Abs. 7 Satz 2 2. Halbsatz SGB II ist es jedoch erforderlich, dass sich die im Einzelfall abweichenden Verbrauchswerte bzw. die entsprechenden Kosten betragsmäßig konkret ermitteln lassen (in aller Regel mittels technischer Einrichtungen wie z.B. einem separaten Zähler, vgl. etwa: Bayerisches Landesssozialgericht - LSG -, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B - Beschluss vom 27. Januar 2014 - L 19 AS 2013/13 NZB - Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2016 - L 25 AS 535/16 -).
  • SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Bewilligung der Kosten für die

    Die Warmwasserbereitungskosten sind dann nicht pauschal, sondern konkret zu bestimmen, wenn die konkreten Wassererwärmungskosten durch eine technische Vorrichtung genau bestimmt werden können (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B -, Rn. 11, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 -, Rn. 24, juris).

    Denn diese dienen lediglich der Verwaltungsvereinfachung und kommen nur dann zur Anwendung, wenn sich anders als hier die Warmwassererzeugungskosten in Ermangelung entsprechender technischer Vorrichtung nicht konkret ermitteln lassen; sie stellen jedoch keine abstrakten Angemessenheitsgrenzen dar (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B -, Rn. 14, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG - a.a.O.) oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; Senat, Beschl. v. 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B -, juris Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2021 - L 9 SO 181/19

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Hinreichende

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl BVerfG Beschluss vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00; Beschluss des Senates vom 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 9 AL 133/13
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG - a.a.O.) oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 - Juris Rdnr. 12; Senat, Beschluss vom 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B - Juris-Rdnr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2021 - L 9 SO 224/21

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG Beschluss vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00; Beschlüsse des Senats vom 22.04.2021 - L 9 SO 418/20 B und vom 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 11 AS 341/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 11 AS 342/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - L 9 SO 141/23
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 11 AS 431/17
  • SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - keine

  • LSG Sachsen, 11.09.2013 - L 7 AS 1574/12

    Mehrbedarf; Warmwasserbereitung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2023 - L 9 SO 69/23
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 11 AS 432/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 18/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2014 - L 7 AS 1230/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - L 9 BK 1/23
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 8 SO 94/15
  • SG Hildesheim, 14.09.2017 - S 46 AS 74/14

    Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen

  • SG Hildesheim, 04.04.2014 - S 15 AS 531/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Bestimmung der tatsächlichen

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