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   LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,1075
LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER (https://dejure.org/2014,1075)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER (https://dejure.org/2014,1075)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - L 9 AS 846/13 B ER (https://dejure.org/2014,1075)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13
    Auszug aus LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13
    Die eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Regelung durch Verwaltungsakt ist nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II zulässig (zur Zulässigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER - m.w.N. zur Rspr. des BSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - L 12 AS 374/13
    Auszug aus LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13
    Da der Eingliederungsverwaltungsakt nicht auf eine Geldleistung, sondern auf Handlungspflichten des Antragstellers gerichtet ist, findet eine kostenmäßige Beschränkung der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht statt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2013 - L 12 AS 374/13 B ER - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 15 AS 77/12

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13
    Eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt stellt sich als das Instrument einer auf den Einzelfall angepassten Eingliederungsstrategie mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar, so dass die für die Teilbarkeit eines derartigen Verwaltungsakts erforderliche Annahme, dass dieser von der Behörde auch ohne die als rechtswidrig erkannten Regelungen erlassen worden wäre, grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 s.o.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; a. M. LSG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2013 - L 4 AS 93/13 B ER - Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rdnr. 61).
  • LSG Hamburg, 10.04.2013 - L 4 AS 93/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13
    Eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt stellt sich als das Instrument einer auf den Einzelfall angepassten Eingliederungsstrategie mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar, so dass die für die Teilbarkeit eines derartigen Verwaltungsakts erforderliche Annahme, dass dieser von der Behörde auch ohne die als rechtswidrig erkannten Regelungen erlassen worden wäre, grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 s.o.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; a. M. LSG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2013 - L 4 AS 93/13 B ER - Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rdnr. 61).
  • LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Auszug aus LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13
    Da der Eingliederungsverwaltungsakt nicht auf eine Geldleistung, sondern auf Handlungspflichten des Antragstellers gerichtet ist, findet eine kostenmäßige Beschränkung der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht statt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2013 - L 12 AS 374/13 B ER - m.w.N.).
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Insoweit besteht ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER -, [...], Rn. 29; LSG Hessen, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 6).

    § 86a SGG kennt nur eine einheitliche aufschiebende Wirkung, nicht aber eine solche des Widerspruchs und eine andere der Klage, und dieser Suspensiveffekt wird von dem ersten mit aufschiebender Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelf ausgelöst und dauert prinzipiell bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes (siehe für § 80 VwGO Hessischer VGH, NVwZ-RR 2015, 498; Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 8. Aufl. 2012, Rn. 414; im Ergebnis abweichend z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...]; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 24).

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 9; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.08.2016 - L 7 AS 416/16 B ER -, [...], Rn. 26).

    Ob der Eingliederungsverwaltungsakt vom 27. Mai 2016 zu unbestimmt war, weil er nicht hinreichend klar regelte, zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten spätestens gestellt werden muss (siehe hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 18), kann offen bleiben.

    Hinreichend bestimmt - obgleich keine Obergrenze festgelegt wird - und auch im Übrigen nicht zu beanstanden ist die Verpflichtung des Antragstellers, sich spätestens am dritten Tag auf Vermittlungsvorschläge des Antragsgegners bzw. der Agentur für Arbeit zu bewerben (vgl. aber Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 21).

    Die geforderte Anzahl von vier Bewerbungen im Monat ist zudem zumutbar (siehe z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 21; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER -, [...], Rn. 19).

  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Teilweise wird vertreten, dass ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Eingliederungsverwaltungsakte regelmäßig als nicht eilbedürftige Maßnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Sanktionen zu bewerten sei und daher nur ausnahmsweise Erfolg haben könne (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 862/12 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.06.2014 - L 7 AS 446/14 B ER - juris; a. A. offenbar Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER - juris: vollständige Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts im Eilverfahren).
  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Teilweise wird vertreten, dass ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Eingliederungsverwaltungsakte regelmäßig als nicht eilbedürftige Maßnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Sanktionen zu bewerten sei und daher nur ausnahmsweise Erfolg haben könne (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 862/12 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.06.2014 - L 7 AS 446/14 B ER - juris; a. A. offenbar Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER - juris: vollständige Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts im Eilverfahren).
  • LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialdatenschutz - Entfernung eines vom

    Dahingestellt bleiben kann, ob einzelne dem Antragsteller auferlegte Obliegenheiten wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot rechtswidrig sind (Hessisches LSG, Beschluss vom 16. Januar 2014 - L 9 AS 846/13 B ER, Rn. 18, juris).
  • SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine

    Schon allein aus diesem Grund ist die Kostenerstattungsregelung zu unbestimmt (Hess LSG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER -, Rn. 10, juris; Hess LSG, Beschluss vom 16. Januar 2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, Rn. 17, juris).
  • LSG Sachsen, 23.06.2014 - L 3 AS 88/12
    Es muss dem Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung seines Empfängerhorizonts auch klar erkennbar und nachvollziehbar sein, was von ihm gefordert wird (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 16. Januar 2014 - L 9 AS 846/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 21; Knickrehm/Hahn, in: Eicher, SGB II, [3. Aufl., 2013], § 31 Rdnr. 22 f.; Sonnhoff, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 15 Rdnr. 53).
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