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LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2007 - L 9 B 100/07 AS |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2007 - L 9 B 100/07
Allerdings hätte das Sozialgericht (SG) wegen der weiteren Geltendmachung der Fahrtkosten wegen Überschreitens dieser Grenze nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 7. November 2006 (Aktenzeichen B 7 b AS 14/06 R) den zuständigen Sozialhilfeträger (Stadt F.) gemäß § 75 Abs. 2 zweite Alternative Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig beiladen müssen hinsichtlich der Kostenübernahme zur Wahrnehmung des Umgangsrechts. - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2007 - L 9 AS 236/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2007 - L 9 B 100/07
Insoweit wird verwiesen auf den heutigen Senatsbeschluss in dem Beschwerdeverfahren L 9 AS 236/07 ER.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
Antrag auf vorläufige Bewilligung von höheren Leistungen der Grundsicherung nach …
Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).