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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS   

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https://dejure.org/2010,12447
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS (https://dejure.org/2010,12447)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS (https://dejure.org/2010,12447)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2010 - L 9 B 166/09 AS (https://dejure.org/2010,12447)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Hildesheim, 18.02.2009 - S 43 AS 1230/07

    Genehmigungsbedürftige Ortabwesenheit eines Arbeitssuchenden bei Besuch der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - L 9 B 166/09
    Daraus wird im Allgemeinen geschlossen, dass § 7 Abs. 4a keine positive Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II darstellt, sondern vielmehr ein Leistungsausschluss die Folge sein soll, wenn sich der Leistungsempfänger bei rechtmäßiger Verweigerung der Zustimmung außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält (LSG NRW, Beschluss vom 14.11.2008, L 12 B 129/08 AS, juris; SG Hildesheim, Urteil vom 18.02.2009, S 43 AS 1230/07, juris; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 7 Rz. 78 und 88; wohl auch Brühl/Schoch in LPK - SGB 11, 3. Auflage 2009, § 7 Rz. 107).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2008 - L 12 B 129/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - L 9 B 166/09
    Daraus wird im Allgemeinen geschlossen, dass § 7 Abs. 4a keine positive Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II darstellt, sondern vielmehr ein Leistungsausschluss die Folge sein soll, wenn sich der Leistungsempfänger bei rechtmäßiger Verweigerung der Zustimmung außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält (LSG NRW, Beschluss vom 14.11.2008, L 12 B 129/08 AS, juris; SG Hildesheim, Urteil vom 18.02.2009, S 43 AS 1230/07, juris; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 7 Rz. 78 und 88; wohl auch Brühl/Schoch in LPK - SGB 11, 3. Auflage 2009, § 7 Rz. 107).
  • SG Dortmund, 16.12.2016 - S 19 AS 3947/16

    Urlaubsanspruch auch für "schwierigen" Langzeitarbeitslosen

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Zustimmung zur Ortsabwesenheit nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um einen nicht isoliert anfechtbaren Verfahrensschritt handelt (LSG NRW, Beschluss vom 22.09.2010, L 9 B 166/09 AS, juris, Rn. 9; SG Detmold, Beschluss vom 01.08.2011, S 18 AS 1684/11 ER, juris, Rn. 4 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 19 AS 2044/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Des weiteren weiche die Entscheidung von dem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS - ab.

    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 01.7.2009 - L 7 B 92/09 AS - und vom 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS - beruft, leigt auch kein Fall der Divergenz vor.

    Die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS - betrifft die Fallgestaltung, dass der Beklagte eine Entscheidung über die Erteilung einer Zustimmung nach vorheriger Kontaktaufnahme getroffen hat, nicht aber die, dass ein Hilfebedürftiger sich ohne vorherige Kontaktaufnahme vom orts- und zeitnahen Bereich entfernt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 1337/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Daraus folgt, dass § 7 Abs. 4a SGB II keine positive Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II darstellt, sondern vielmehr ein Leistungsausschluss die Folge sein soll, wenn sich der Leistungsempfänger bei rechtmäßiger Verweigerung der Zustimmung außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält (LSG NRW, Beschluss v. 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS - Rdnr. 8; ebenso Senat, Beschluss v. 14.11.2008 - L 12 B 129/08 AS - Spellbrink, in: Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 7 Rdnrn. 78 u. 88).

    Deswegen kann die Frage der Ortsabwesenheit als bloße Teilvoraussetzung eines nach anderen Normen zu prüfenden Leistungsanspruchs auch nicht Gegenstand eines Verwaltungsakts sein, sondern es handelt sich allenfalls um eine bloße Verfahrenshandlung i.S.d. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung - (VwGO), die nicht zum Abschluss des Verfahrens durch eine Sachentscheidung führt (LSG NRW, Beschluss v. 22.09.2010 - L 9 B 166/09 AS - Rdnr. 9 [Juris]).

  • LSG Sachsen, 24.09.2015 - L 3 AS 1738/13

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Feststellungsinteresse;

    Wegen des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses sind die Fragen, ob der Beklagte befugt war (und ist), gegenüber dem Kläger Verwaltungsakte zu erlassen, und ob es sich, was das Sozialgericht verneinte, bei der Zustimmung zur Ortsabwesenheit im Sinne von § 7 Abs. 4a SGB II um einen Verwaltungsakt handelt (ebenfalls verneinend z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. September 2010 - L 9 B 166/09 AS - juris Rdnr. 7 ff.; SG Detmold, Beschluss vom 1. August 2011 - S 18 AS 1684/11 ER - juris Rdnr.6; bejahend z. B. Leopold, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [4. Aufl., 2015], § 7 Rdnr. 273; Wolff-Dellen, in: Löns/Herold-Tews, SGB II [3. Aufl., 2011], § 7 Rn. 47b) nicht entscheidungserheblich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - L 18 AS 778/23

    Arbeitslosengeld II - Ortsabwesenheit - Klage auf Zustimmung

    Es kann offen bleiben, ob die Klage im Hinblick darauf unzulässig ist, dass Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen gemäß § 56a Satz 1 SGG nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können, mithin eine isolierte Anfechtung einer Zustimmungsverweigerung ausgeschlossen wäre (vgl Scholz, in BeckOGK I, SGG, Stand: 1. August 2023, § 56a, Rn. 8; Axer, jurisPK-SGG, 2. Aufl., (Stand: 15. Juni 2022) § 56a SGG, Rn 21; jeweils unter Hinweis auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2010 - L 9 B 166/09 AS - juris - Rn 9, mit dem das LSG zwar die § 56a SGG entsprechende Vorschrift in § 44a Verwaltungsgerichtsordnung für einschlägig hält, im Widerspruch hierzu gleichwohl Erfolgsaussichten für eine isolierte Anfechtungsklage bei rechtswidrig verweigerter Zustimmung zur Ortsabwesenheit sieht).
  • SG Detmold, 01.08.2011 - S 18 AS 1684/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Es wird davon ausgegangen, dass § 7 Abs. 4a SGB II a.F. keine positive Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II darstellt, sondern vielmehr ein Leistungsausschluss die Folge sein soll, wenn sich der Leistungsempfänger bei rechtmäßiger Verweigerung der Zustimmung außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält (LSG NRW, Beschluss vom 22.09.2010, L 9 B 166/09 AS und Beschluss vom 14.11.2008, L 12 B 129/08 AS; Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 7 Rn. 78, 88).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 15 AS 124/16
    Unabhängig von der Frage, ob die Zustimmung zu einer Ortsabwesenheit bzw. deren Ablehnung durch den Träger als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind und als solche Gegenstand einer Anfechtungsklage sein können (str. bejahend: Wolff-Dellen in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 7 Rn. 47b; wohl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3553/09; verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. September 2010 - L 9 B 166/09 AS), fehlt der Klage jedenfalls vorliegend das Rechtsschutzbedürfnis.
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