Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 1041/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16395
LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 1041/05 (https://dejure.org/2008,16395)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2008 - L 9 KR 1041/05 (https://dejure.org/2008,16395)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - L 9 KR 1041/05 (https://dejure.org/2008,16395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines Teilzeitstudenten; Inanspruchnahme des Werkstudentenprivilegs eines Teilzeitstudenten; Maßgeblichkeit des bei der Immatrikulation selbst gewählten Status; Konsequenz der familienrechtlichen Situation auf die Versicherungspflichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Kein Werkstudentenprivileg bei Teilzeitstudenten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 1041/05
    Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2003, B 12 KR 5/03 R, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2001 - L 2 AL 17/99
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 1041/05
    Auch in anderen Zusammenhängen ist entschieden worden, dass ein Studium als ordentlicher Studierender an einer Hochschule im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nur dann vorliege, wenn der Studierende voll immatrikuliert ist und die wissenschaftliche Ausbildung ihn überwiegend in Anspruch nimmt (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. März 2001, L 2 AL 17/99, zitiert nach juris).
  • SG München, 26.02.2009 - S 17 R 2675/05

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Studenten in der

    Wie dies im Fall eines offiziellen Teilzeitstudiums zu sehen ist, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden worden (vgl. allerdings LSG Berlin-Brandenburg vom 11.06.2008, L 9 KR 1041/05).

    Die Immatrikulation als Teilzeitstudierender schließt die Inanspruchnahme des Werkstudentenprivilegs grundsätzlich aus (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 11.06.2008, L 9 KR 1041/05).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 100/16

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit eines Studenten -

    Für Teilzeitstudenten hat der 9. Senat des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11. Juni 2008 - L 9 KR 1041/05 - juris Rn. 27 ff.) entschieden, dass die Inanspruchnahme des Studentenprivilegs grundsätzlich ausgeschlossen sei, wenn die Studienordnung vorsehe, dass eine Immatrikulation als Teilzeitstudent nur stattfindet, wenn jemand wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung nicht mehr als die Hälfte des für das Vollzeitstudium vorgesehen Studienumfangs erbringen könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 1 KR 318/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Teilzeitstudium - Studienumfang -

    Auch das Urteil des hiesigen Gerichts vom 11. Juni 2008 (L 9 KR 1041/05) stehe der Auffassung des SG nicht entgegen.
  • FG Niedersachsen, 16.02.2022 - 4 K 113/20

    Einordnung der Fernuniversität in Hagen als erste Tätigkeitsstätte eines

    Dabei ist es irrelevant, ob die Immatrikulation für das Teilzeitstudium wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung, etwa wegen familiärer Verpflichtungen, erfolgt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - L 9 KR 1041/05).
  • SG Augsburg, 15.10.2015 - S 5 AL 143/15

    Gewährung von Arbeitslosengeld

    Wird ein Teilstudium absolviert, kann daraus geschlossen werden, dass das Studium den Studenten nicht mehr überwiegend in Anspruch nimmt (Landesssozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2008, L 9 KR 1041/05).
  • SG Kassel, 21.09.2009 - S 3 AL 364/06

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Zur Überzeugung des Gerichts wird durch die Ausübung des Teilzeitstudiums dokumentiert, dass die Beschäftigung und nicht das Studium die Hauptsache im Sinne des Werkstudentenprivilegs darstellt (LSG Berlin-Brandenburg v. 11.6.2008, L 9 KR 1041/05 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht