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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7868
LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16 (https://dejure.org/2019,7868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2019 - L 9 KR 163/16 (https://dejure.org/2019,7868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - L 9 KR 163/16 (https://dejure.org/2019,7868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 2 S 1 Nr 2 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachkrankenpfleger für Anästhesie im Krankenhaus auf der Basis von Dienstleistungsvereinbarungen - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6
    Anästhesiepfleger im Akutkrankenhaus; Versicherungspflicht; abhängige Beschäftigung (bejaht); Tätigkeit im OP; im Aufwachraum und auf der Intensivstation; Eingliederung in den Stationsbetrieb; fehlendes Unternehmerrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Fachkrankenpfleger für Anästhesie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - L 5 BA 16/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - examinierte Pflegekraft - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16
    Jüngere Entscheidungen etwa des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Hinweis auf L 5 BA 16/18 und L 5 KR 73/15) zeigten, dass in Fällen der vorliegenden Art weder die betriebliche Eingliederung noch ein fehlendes Unternehmerrisiko entscheidend seien.

    Der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24. Mai 2018, L 5 BA 16/18 und Urteil vom 11. Mai 2017, L 5 KR 73/15) vermag der Senat nicht zu folgen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 73/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pflegekraft in Pflegeheim - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16
    Jüngere Entscheidungen etwa des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Hinweis auf L 5 BA 16/18 und L 5 KR 73/15) zeigten, dass in Fällen der vorliegenden Art weder die betriebliche Eingliederung noch ein fehlendes Unternehmerrisiko entscheidend seien.

    Der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24. Mai 2018, L 5 BA 16/18 und Urteil vom 11. Mai 2017, L 5 KR 73/15) vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BSG, 15.08.2018 - B 12 R 5/17 R

    Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung zur freiwilligen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16
    Daher hat das Bundessozialgericht betont, dass einer Rechtssache nicht allein deshalb grundsätzliche Bedeutung zukomme, weil in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliege (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2017, B 12 R 5/17 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - L 1 KR 395/15

    Sozialversicherungspflicht - Pflegekraft in einem Krankenhaus- bzw Pflegebetrieb

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16
    Soweit die Beigeladene zu 1. sich auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 3. August 2015 (S 211 KR 2192/12) bezieht, führt das schon deshalb nicht weiter, weil dieses Urteil durch das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg vom 27. April 2017, L 1 KR 395/15, aufgehoben wurde.
  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 163/16
    Unabhängig davon kann der Senat offen lassen, ob eine konventionelle Pflegetätigkeit in einer stationären Einrichtung überhaupt in Form einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden kann (vgl. hierzu und zum Folgenden LSG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2012, L 2 R 13/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 35, dort m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2020 - L 9 BA 92/18

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Vertretungsarzt im MVZ

    Sie steht auch im Ergebnis widerspruchsfrei neben seiner eigenen jüngeren Rechtsprechung zur Versicherungspflicht z.B. von stationären Pflegekräften (vgl. Urteil vom 30. Januar 2019, L 9 KR 163/16, zitiert nach juris, dort Leitsatz 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 302/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

    a) Für die Statuszuordnung einer - hier ausschließlich zu beurteilenden - Tätigkeit als sogenannte Honorarpflegefachkraft im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung gelten keine abweichenden Maßstäbe, wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16, sowie L 9 KR 163/16, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - L 9 KR 93/17

    Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege sowie für Beatmungspflege;

    Der erkennende Senat folgt dieser Rechtsprechung (vgl. schon die Urteile vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16 sowie L 9 KR 163/16, juris) und überträgt sie auf die ambulante Pflege.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 132/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

    a) Für die Statuszuordnung einer - hier ausschließlich zu beurteilenden - Tätigkeit als sogenannte Honorarpflegefachkraft im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung gelten keine abweichenden Maßstäbe, wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30.01.2019, L 9 KR 553/16, sowie L 9 KR 163/16, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - L 9 KR 302/16
    a) Für die Statuszuordnung einer - hier ausschließlich zu beurteilenden - Tätigkeit als sogenannte Honorarpflegefachkraft im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung gelten keine abweichenden Maßstäbe, wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16, sowie L 9 KR 163/16, juris).
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